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Mitteilungcn aus der Freiburger Papyrussammlung. II.
Erläuterungen.
lin. i. nach den Resten gesichert. Als Überschrift
ist es bisher noch nicht nachgewiesen. Sonst drctygypa^tat, z. B.
BGU 472, I. (Μιττ. Ghrest. 161). Durch den Vermerk χεχάρακταί
wird ebenso wie durch die Subskription zu P. CPR. I, n. 1 doch
wahrscheiniich, daß der Anagraphe-Vermerk des Agoranomen
aucii als %ctpcty/ca bezeichnet werden konnte (anders MiTTEis,
Grundz. I, 80). Das folgt auch mit aller Schärfe aus P. WEssELY,
script. gr. spec. S. 7, bei PREisiGKE, Sammelbuch n. 5247\ wo der
griechische Anagraphe-Vermerk des demotischen Urtextes als ,,Ab-
schrift des Charagma" unter der griechischen Übersetzung steht.
Diese Feststellung, die schon NxBER (Arch. 1, 86) machte, ist auch
nicht verwunderlich, da der Agoranom eben die Publizitätsbeur-
kundung ^draypa^gtr^, die Überführung der Urkundenurschrift
in die Rolle der /5t/JJto^pxi/ gyxrpogcor (χαταχωρΚείτ) und die Stem-
pelung besorgt. Wenn einer dieser Akte beurkundet
wird, sind die anderen mitgemeint. Je nach dem Kanzleistil des
einzelnen Agoranomen ist daher bald das draygypaynrat oder xcnra-
χεχώριχη oder auch χεχάραχται als Vermerk möglich. Alles begreift
der unscharfe allgemeine Ausdruck in sich, das allge-
meine Wort für die Amtshandlung des Notars, vgl. PREisiGKE,
Fachwörter, s. v. χρρ/τατνζΑτ.
lin. 2. Tg-rctp*roa ist unsicher. όουτεροο ist nicht möglich, da
Septimius Severus im 2. Jahre noch nicht Arabicus Adiabenicus
ist, vgl. das Datum BGU 326. Wenn τετάρτοο richtig ist, stammt
die Urkunde von 196 p. C.
lin. 2. Acotoe 77ctwt ist das übliche Doppeldatum in der
römischen Agoranomenurkunde, welche den makedonischen Monat
beibehält.
lin. 3. gr TZ-roJg/zatdt 7?ugpygirt0t. Daß es sich um Arsinoe
handelt, ist durch das genannte Stadtviertel Myeris oder Moeris
sicher, vgl. GRENFELL-HuNT, Tebtynis-Papvri II p. 389; s. v.
digüpt?. Ptolemaeis Euergetis, der ptolemäische Name, hielt
sich in der römischen Zeit durch die Datierung der Agoranomen-
urkunde, vgl. GRENFELL-HuNT,Teb.-PapyriII370. 398. WiLCKEN,
Arch. f. Pap.-Forschung 5, 244. — Dadurch erklärt es sich, daß,
was KoscHAKER auffiel (Zeitschr. Sav. St. 28, 299f.), eigene
Agoranomenurkunden aus der Metropole mit. der üblichen Be-
^ pREisiGKE machte mich auf den FaH im Gespräch aufmerksam.
Mitteilungcn aus der Freiburger Papyrussammlung. II.
Erläuterungen.
lin. i. nach den Resten gesichert. Als Überschrift
ist es bisher noch nicht nachgewiesen. Sonst drctygypa^tat, z. B.
BGU 472, I. (Μιττ. Ghrest. 161). Durch den Vermerk χεχάρακταί
wird ebenso wie durch die Subskription zu P. CPR. I, n. 1 doch
wahrscheiniich, daß der Anagraphe-Vermerk des Agoranomen
aucii als %ctpcty/ca bezeichnet werden konnte (anders MiTTEis,
Grundz. I, 80). Das folgt auch mit aller Schärfe aus P. WEssELY,
script. gr. spec. S. 7, bei PREisiGKE, Sammelbuch n. 5247\ wo der
griechische Anagraphe-Vermerk des demotischen Urtextes als ,,Ab-
schrift des Charagma" unter der griechischen Übersetzung steht.
Diese Feststellung, die schon NxBER (Arch. 1, 86) machte, ist auch
nicht verwunderlich, da der Agoranom eben die Publizitätsbeur-
kundung ^draypa^gtr^, die Überführung der Urkundenurschrift
in die Rolle der /5t/JJto^pxi/ gyxrpogcor (χαταχωρΚείτ) und die Stem-
pelung besorgt. Wenn einer dieser Akte beurkundet
wird, sind die anderen mitgemeint. Je nach dem Kanzleistil des
einzelnen Agoranomen ist daher bald das draygypaynrat oder xcnra-
χεχώριχη oder auch χεχάραχται als Vermerk möglich. Alles begreift
der unscharfe allgemeine Ausdruck in sich, das allge-
meine Wort für die Amtshandlung des Notars, vgl. PREisiGKE,
Fachwörter, s. v. χρρ/τατνζΑτ.
lin. 2. Tg-rctp*roa ist unsicher. όουτεροο ist nicht möglich, da
Septimius Severus im 2. Jahre noch nicht Arabicus Adiabenicus
ist, vgl. das Datum BGU 326. Wenn τετάρτοο richtig ist, stammt
die Urkunde von 196 p. C.
lin. 2. Acotoe 77ctwt ist das übliche Doppeldatum in der
römischen Agoranomenurkunde, welche den makedonischen Monat
beibehält.
lin. 3. gr TZ-roJg/zatdt 7?ugpygirt0t. Daß es sich um Arsinoe
handelt, ist durch das genannte Stadtviertel Myeris oder Moeris
sicher, vgl. GRENFELL-HuNT, Tebtynis-Papvri II p. 389; s. v.
digüpt?. Ptolemaeis Euergetis, der ptolemäische Name, hielt
sich in der römischen Zeit durch die Datierung der Agoranomen-
urkunde, vgl. GRENFELL-HuNT,Teb.-PapyriII370. 398. WiLCKEN,
Arch. f. Pap.-Forschung 5, 244. — Dadurch erklärt es sich, daß,
was KoscHAKER auffiel (Zeitschr. Sav. St. 28, 299f.), eigene
Agoranomenurkunden aus der Metropole mit. der üblichen Be-
^ pREisiGKE machte mich auf den FaH im Gespräch aufmerksam.