Das Seerecht in den Assisen von Jerusaiem.
13
Kapitel 41 steht Ci ores, in dem entsprechenden Münchener Ici dit.
In den foigenden Kapiteln stimmen beide Texte mit Ci ores
bezw. Ici orres überein.
Der Münchener Text steht sprachlich infolge seines Alters
an erster Stelle, ist aber vom Kopisten mit lateinischen Glossen
versehen, welche in der Venediger Version nicht enthalten sind.
Inhaltlich überliefert die Venediger Handschrift den ganzen see-
rechtlichen Text, in der Münchener fehlt der Schluß des letzten
Kapitels.
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Kapitel 41 steht Ci ores, in dem entsprechenden Münchener Ici dit.
In den foigenden Kapiteln stimmen beide Texte mit Ci ores
bezw. Ici orres überein.
Der Münchener Text steht sprachlich infolge seines Alters
an erster Stelle, ist aber vom Kopisten mit lateinischen Glossen
versehen, welche in der Venediger Version nicht enthalten sind.
Inhaltlich überliefert die Venediger Handschrift den ganzen see-
rechtlichen Text, in der Münchener fehlt der Schluß des letzten
Kapitels.