Zur Kenntnis der mitteiiranischen Mundarten. I.
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nicht, der Stock selber dem Zweck der Stiftung dienen,
in beiden Fällen aber nach Abzug aller Kosten, die mit der ord-
nungsmäßigen Verwaltung der Stiftung seitens der Gewalthaber
verknüpft sind. Mit den angegebenen zwei gering-
fügigen Verbesserungen übersetze ich wörtlich so: ^Man stiftet für 5
die Seele eine Sache. Wenn sie Früchte hat, die Früchte; wenn
sie ohne Früchte ist, den Stock: das was übrig bleibt (nach Abzug)
von Arbeits- und Lastenaufwand für den Stock und von Lohn
und Verpflegung der GewalthabeF (nämlich: soh man für den
Sti tungszweck verwenden). -— Zum mpB. ß nzennk s. unten 10
Beigabe C.
dung gT-awa/cäniA), wo die verpfändete Sache ein Baum ist.
Die Stelie ist so überliefert:njr-L Aj JGtKA! -DüL)_J !KüJu κρ-* 5
Jj u [JVj gpuje J-\)
G-D ) Mtl) üf KJM J-äj jjPu !K) ^ J -uj
-ujhjk. ) J-nj r-! J^ M-J Ji
!Mü9 JJr^ WL) H) !V<W J]
- - . Xj PJ MuJ A) -w) 11 t-tVMjp ; die darin überstrichenen Wörter sind 10
zu ändern, und zwar der Reihe nach in:
vgl. dieNoten a), usw.; also: /ca&'acrigg'/'atv /cnngi /ca^) &arasig7'acvd&- ecäc
/.ar /ca^ nesi M Αα/car /ca zananc/ apäc ne rödei ciyön sacc gracva/cänc/ü)'
ecäc - c) ^ Αα/car /ca zanani/ ajoöc rödci ciyön canöA) M armö/c^) - ?- o)
M McnzÖM ce^e^ M iö/c ön LJ Aa αΜί/ac acvzön esiei öe cr^arsaMc/fA / öe /ce gratv 15
/cari en/A^ ζαίαη ne pöiacr^öA M^ . . . 'Wenn er einen Baum verpfändet: wenn
Früchte da sind, gehören dem Pfandgläubiger nur die Früchte zu eigen;
wenn keineFrüchte von ihm da sind und, sofern er, wenn man ihn fäilt, nicht
wieder nachwächst wie die Zypresse, so gehören dem Pfandgläubiger nur
die Krone, und sofern er, wenn man ihn fällt, wieder ausschlägt wie die Pla- 20
tane und Feige, die Krone sowohl als auch der Nachwuchs zu eigen; und so-
lang er im Wachstum begriffen ist, darf er ohne die Einwilligung des Ver-
pfänders nicht gefällt werden; und . .
s-) Die Masken für /ce tr^ und /ca werden ungemein häufig
verwechselt; im Npers. lauten eben die Wörter gleichmäßig /ü. 25
b) S. oben Z. 11 der Note.
c) Wie ist das Wort )M-u zu lesen? Mit den bei JAMASP-
AsANA gegebenen Icesungen weiß ich nichts anzufangen. Vielleicht
AaM&ööi^M, eig.'Hervorbringung', zum Kaus. des ai. lpac/- mit sa/n?
Gemeint ist jedenfalls das Geäste des Baums, die Krone, der
wertvolle Teil, gegenüber dem Stamm; die Krone gehört zum
('Früchte') des Baums, der Stamm bildet dessen l_L) ÖM??. ('Stock',
s. oben). DAs. i (PahlT. 109) sind MJ öan und J^ sar des Baums
einander gegenübergestellt, d. i. Stamm und Wipfel.
d Vgl. Z. 11 der Note und JuNKER FrP. 118.
c Vgl. Z. 11 der Note und BARTHOLOMAE SRb. 10.
weniger
Jj öar
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nicht, der Stock selber dem Zweck der Stiftung dienen,
in beiden Fällen aber nach Abzug aller Kosten, die mit der ord-
nungsmäßigen Verwaltung der Stiftung seitens der Gewalthaber
verknüpft sind. Mit den angegebenen zwei gering-
fügigen Verbesserungen übersetze ich wörtlich so: ^Man stiftet für 5
die Seele eine Sache. Wenn sie Früchte hat, die Früchte; wenn
sie ohne Früchte ist, den Stock: das was übrig bleibt (nach Abzug)
von Arbeits- und Lastenaufwand für den Stock und von Lohn
und Verpflegung der GewalthabeF (nämlich: soh man für den
Sti tungszweck verwenden). -— Zum mpB. ß nzennk s. unten 10
Beigabe C.
dung gT-awa/cäniA), wo die verpfändete Sache ein Baum ist.
Die Stelie ist so überliefert:njr-L Aj JGtKA! -DüL)_J !KüJu κρ-* 5
Jj u [JVj gpuje J-\)
G-D ) Mtl) üf KJM J-äj jjPu !K) ^ J -uj
-ujhjk. ) J-nj r-! J^ M-J Ji
!Mü9 JJr^ WL) H) !V<W J]
- - . Xj PJ MuJ A) -w) 11 t-tVMjp ; die darin überstrichenen Wörter sind 10
zu ändern, und zwar der Reihe nach in:
vgl. dieNoten a), usw.; also: /ca&'acrigg'/'atv /cnngi /ca^) &arasig7'acvd&- ecäc
/.ar /ca^ nesi M Αα/car /ca zananc/ apäc ne rödei ciyön sacc gracva/cänc/ü)'
ecäc - c) ^ Αα/car /ca zanani/ ajoöc rödci ciyön canöA) M armö/c^) - ?- o)
M McnzÖM ce^e^ M iö/c ön LJ Aa αΜί/ac acvzön esiei öe cr^arsaMc/fA / öe /ce gratv 15
/cari en/A^ ζαίαη ne pöiacr^öA M^ . . . 'Wenn er einen Baum verpfändet: wenn
Früchte da sind, gehören dem Pfandgläubiger nur die Früchte zu eigen;
wenn keineFrüchte von ihm da sind und, sofern er, wenn man ihn fäilt, nicht
wieder nachwächst wie die Zypresse, so gehören dem Pfandgläubiger nur
die Krone, und sofern er, wenn man ihn fällt, wieder ausschlägt wie die Pla- 20
tane und Feige, die Krone sowohl als auch der Nachwuchs zu eigen; und so-
lang er im Wachstum begriffen ist, darf er ohne die Einwilligung des Ver-
pfänders nicht gefällt werden; und . .
s-) Die Masken für /ce tr^ und /ca werden ungemein häufig
verwechselt; im Npers. lauten eben die Wörter gleichmäßig /ü. 25
b) S. oben Z. 11 der Note.
c) Wie ist das Wort )M-u zu lesen? Mit den bei JAMASP-
AsANA gegebenen Icesungen weiß ich nichts anzufangen. Vielleicht
AaM&ööi^M, eig.'Hervorbringung', zum Kaus. des ai. lpac/- mit sa/n?
Gemeint ist jedenfalls das Geäste des Baums, die Krone, der
wertvolle Teil, gegenüber dem Stamm; die Krone gehört zum
('Früchte') des Baums, der Stamm bildet dessen l_L) ÖM??. ('Stock',
s. oben). DAs. i (PahlT. 109) sind MJ öan und J^ sar des Baums
einander gegenübergestellt, d. i. Stamm und Wipfel.
d Vgl. Z. 11 der Note und JuNKER FrP. 118.
c Vgl. Z. 11 der Note und BARTHOLOMAE SRb. 10.
weniger
Jj öar
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