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Walleser, Max; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1917, 13. Abhandlung): Die Streitlosigkeit des Subhūti: ein Beitrag zur buddhistischen Legendenentwicklung — Heidelberg, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.37646#0041
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Die Straflösigkeit des Subhuti.

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sehen werden, indem Säyana sich ohne Zweifel bei dieser Deutung
durch die falsche Etymologie ram- leiten lieh. Tatsächlich ist die
Wiedergabe von ved. rana- durch „Lust“, „Freude“ schon deshalb
bedenklich, weil jener Ausdruck an allen Stellen seines Vorkommens
durch eine der anderweitig bekannten oder festzustellenden Be-
deutungen erklärt werden kann.
Hier mögen zunächst diejenigen Stellen hervorgehoben werden,
wo selbst die modernen Übersetzer voneinander ab weichen, indem
sie teils die Bedeutung „Freude“, „Lust“, teils die von „Streit“
als die zutreffende betrachten.1) So übersetzt rana- BV. X. 112
(938), 10 Grassmann mit „Lust“, Ludwig mit „Schlacht“ entsprechend
Säyana: he ranahrt satrubhih saha yuddha-Jiartah, ata eva he satya-
hisma yathärtha-balopeta tvam ranam Ttrdhi, huru, satrün jahi. Ein
ähnlicher Gegensatz macht sich hinsichtlich der Stelle RV. VIII. 66
(Aufr. 77) (686), 11 geltend: rania (nach Säyana: ramamyau
sämgrämyau) wird hier von Grassmann mit „erfreulich“, von Lud-
wig dagegen mit „streitfähig“ und ähnlich auch von Geldner
(Rigveda in Auswahl, I. Glossar s. v.) mit „kampftüchtig“ wieder-
gegeben.2) Erscheint es nun schon in hohem Grade bedenklich,
wenn ein einziger Begriff zu so weit auseinander liegenden und
kaum miteinander vereinbaren Deutungsmöglichkeiten Veranlassung
gibt, so wird diese Verwirrung noch beträchtlich dadurch gesteigert,
daß neben jenen schon angegebenen Bedeutungen sich bei Säyana
noch eine dritte abhebt, die von den älteren Übersetzern allerdings
kaum berücksichtigt und erst von Hillebrandt in seinen „Liedern
des Rigveda“ (Göttingen 1913) für die deutsche Wiedergabe ver-
wertet wurde.
In der Erklärung der Stelle RV. VI. 27 (468), 1 ränä va ye
nisädi Mm te asya purä vividre Mm u nütanasah} die von Grassmann
Beifügung anderweitig feststehender Nebenbedeutung von rana, nämlich stuti
(Preis) und samgräma (Streit) erheblich modifiziert ist.
9 Diejenigen Stellen, wo die Deutung von rana durch „Streit“ sich bei
allen Übersetzern findet, mögen hier überhaupt außer Betracht bleiben. Hierher
gehört u. a. RV. X. 113 (939), 4 (Grassmann: „Kampf“, Ludwig: „Schlacht“, Sä-
yana: samgräma)', RV. X. 112 (938),5: raniä {n.): Grssm. „Kampfestat“, Ldw.
„Schlachtentaten“, Säyana (ed. M. Müller v. VI, p. 383): satru-hanana-samarthena
ranyä sämyugmenäyudhena; RV. I. 116 (116),21: ranäya: Grssm. „Sieg“, Ldw.
„Schlacht“, Säyana: ramanvyäya.
2) Die Bedeutung „Kampf“ ergibt sich auch für RV. III. 47,1 (281) nach
Säyana ('ramaniya-samgrämärtham) gegenüber Grassmann („zur Wonne“) und
Ludwig („zur Freude“).
 
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