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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 10. Abhandlung): Preußen und die belgischen Festungsverträge von 1818 und 1831 — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37672#0013
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Preußen und die belgischen Festungsverträge von 1818 und 1831. 13
Daß die Papiere des österreichischen Bevollmächtigten Wes-
senherg in ÄRNETHS Darstellung und die bei v. MARTENS
verarbeiteten Berichte der russischen Vertreter keinen Anhalts-
punkt ergeben, sagt nicht viel; auffälliger ist das Schweigen der
Denkwürdigkeiten Talleyrands, die sonst alle für die französischen
Interessen nur irgend belangreichen belgischen Fragen aus jenen
Tagen eingehend behandelnd. Für mich war natürlich weitaus
am eindrucksvollsten, daß die höchst ausführlichen und gewissen-
haften, fortlaufenden Berichte Bülows auch nicht den geringsten
Anhaltspunkt für die Annahme so schwerwiegender Absichten
und ihrer Ausführung bieten.
Bis dahin hätten wir es nun freilich nur mit einem ^argu-
mentum ex silentio" zu tun, das durch vielfach unmethodische
Anwendung in Mißkredit gekommen ist, und das R. daher, weil
es ,,als solches wenig beweiskräftig sei", gänzlich beiseite schiebt.
Aber es gewinnt doch an Kraft, wenn es von der anderen Seite her
durch eine schwerwiegende positive Quellenstelle gestützt wird.
Dieser Beleg ist die von mir angeführte Anweisung des preußi-
schen Ministers Ancillon an den preußischen Gesandten v. Arnim
in Brüssel vom 4. Aug. 1835, bei der dortigen Regierung gegen
die damals geplanten neuen, den Neutralitätspflichten wider-
sprechenden antiholländischen Festungsbauten gegebenenfalls in
der formellsten Weise Protest einzulegen. ,,A cet effet", so heißt
es da, ,,vous voudrez rappeier au gouvernement beige, que l'in-
violabilite de son territoire est suffisamment garanti par les traites
existants et pour lui öter tout pretexte vous pourrez ajouter que
le Roi notre Auguste Maitre fera faire des representations ä ce
sujet auprez du Cabinet de la Haye". Bei dauernder Hartnäckig-
keit der belgischen Regierung solle Arnim, so heißt es weiter,
mit Abbruch der diplomatischen Beziehungen drohen und er-
klären, Preußen werde sich an den Vertrag vom 15. Nov. 1831
seinerseits nicht mehr gebunden erachten, wenn Belgien von ihm
ab ge he."
Diese Aktenstelle war es, die mir die Überzeugung erweckte,
Preußen könne nicht zielbewußt aus den GiRARD sehen Gründen
an der Streichung der Unverletzlich keitsgarantie mitgewirkt
haben, wenn es diese Unverletzlichkeit nachher doch als vertrags-
^ R. nimmt 8. 279 an, Frankreich habe bei der Änderung des Vertrags-
textes wohl oder übel dem Drucke der Viermächte weichen müssen. 8. 274
möchte er auf die französischen Akten besonderes Gewicht legen.
 
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