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Christian Bartholomae.
germanischen Gerichtsverfahren'; bekannt ist das Ordal, dem sich
zur Bekräftigung seiner Lehren unterzogen haben soli, indem
er sich geschmolzenes Metall auf die Brust gießen ließ; s. SBE. 5. 376,
34. 171, 47. 74 f. und unten 8. 9, Z. off.
5 Allein ich mache auf die sehr gewichtige Tatsache aufmerksam,
daß im sasanidischen Rechtsbuch, dem einzigen mittelpersischen
Schriftwerk, von dem wir sicher annehmen dürfen, daß es die
juristischen Begriffe auch genau mit den in der Juristensprache üb-
lichen Ausdrücken bezeichnet, weil es eben das einzige juristische
10 Werk aus dieser Zeit ist, der in anderen mittelpersischen Büchern
geläufige, in den jüngeren Dialekten allgemein gebrauchte Ausdruck
für 'den Eid leisten', der eigentlich 'Schwefel(wasser) trinken' be-
sagt — np. s. MiranM. 3. 7^ —, gar
nicht vorkommt, trotzdem reichlich Gelegenheit dazu geboten war,
15 sondern daß hier statt dessen überall, wo man ihn erwartete, viel-
mehr tw vaytaDaM erscheint, d. i. eigentlich 'das Dar wirken';
s. unten S. 18 If. Im PahlaviVendidad ist nur an einer Stelle dazu
Gelegenheit gegeben, PV. 4. 55, und auch hier steht vnr
Desgleichen verwendet der Verfasser des Denkart in seinen
20 Inhaltsangaben juristischer Werke überall die Verbindung \
rar var^7Aw, z. B. DkM. 797. 6, 799. 15, 744. 8, 16 (s. S. 10 No. 3).
Dagegen ßndet sich in anderen mittelpersischen Büchern der Aus-
druck aUa?4%M, und nur dieser; der nämliche
Ausdruck ist auch im ManichäerPahlavi (MpT.) sowie im Mittel-
25 soghdischen (Ms.) bezeugt; s. die Belege in MiranM. ,3. 7. Daß sich
im Denkart, das aus dem neunten Jahrhundert stammt, die Verbindung
tw vorßndet, während andere gleichaltrige, ja sogar ältere
mitteliranische Bücher nur aUarfaM aUay&M?.) kennen, er-
klärt sich einfach so: der Verfasser des Denkart hat den Ausdruck
30 übernommen, den er in den von ihm ausgezogenen (juristischen)
Werken an traf, wenn dieser auch zu seiner Zeit nicht mehr geläußg war.
i Iudicium aquae ferventis(Kesselfang) und iudicium aquae frigidae; s. bei
Hoors Reailex. ,2. 321. Die Erinnerung- an ein der kalten Wasserprobe entspre-
chendes Gottesurteil — nur mit entgegengesetzter Bewertung der Wirkungen —
birgt das sechste der Wunder des von denen die Riväyats erzählen
(s. BTHL. ZendHss. 752. 5 iE). Von den beiden Prozeßgegnern geht vor dem
Richter auf der Brücke der im Fluß unter, der die Unwahrheit gesagt hat.
s Die dort gegebenen Belege lassen sich noch vermehren; s. afy. satqyauuü
aa'urap vgl. ferner ZDMG. 45. 73 (unten) und unten 8. 28.
Christian Bartholomae.
germanischen Gerichtsverfahren'; bekannt ist das Ordal, dem sich
zur Bekräftigung seiner Lehren unterzogen haben soli, indem
er sich geschmolzenes Metall auf die Brust gießen ließ; s. SBE. 5. 376,
34. 171, 47. 74 f. und unten 8. 9, Z. off.
5 Allein ich mache auf die sehr gewichtige Tatsache aufmerksam,
daß im sasanidischen Rechtsbuch, dem einzigen mittelpersischen
Schriftwerk, von dem wir sicher annehmen dürfen, daß es die
juristischen Begriffe auch genau mit den in der Juristensprache üb-
lichen Ausdrücken bezeichnet, weil es eben das einzige juristische
10 Werk aus dieser Zeit ist, der in anderen mittelpersischen Büchern
geläufige, in den jüngeren Dialekten allgemein gebrauchte Ausdruck
für 'den Eid leisten', der eigentlich 'Schwefel(wasser) trinken' be-
sagt — np. s. MiranM. 3. 7^ —, gar
nicht vorkommt, trotzdem reichlich Gelegenheit dazu geboten war,
15 sondern daß hier statt dessen überall, wo man ihn erwartete, viel-
mehr tw vaytaDaM erscheint, d. i. eigentlich 'das Dar wirken';
s. unten S. 18 If. Im PahlaviVendidad ist nur an einer Stelle dazu
Gelegenheit gegeben, PV. 4. 55, und auch hier steht vnr
Desgleichen verwendet der Verfasser des Denkart in seinen
20 Inhaltsangaben juristischer Werke überall die Verbindung \
rar var^7Aw, z. B. DkM. 797. 6, 799. 15, 744. 8, 16 (s. S. 10 No. 3).
Dagegen ßndet sich in anderen mittelpersischen Büchern der Aus-
druck aUa?4%M, und nur dieser; der nämliche
Ausdruck ist auch im ManichäerPahlavi (MpT.) sowie im Mittel-
25 soghdischen (Ms.) bezeugt; s. die Belege in MiranM. ,3. 7. Daß sich
im Denkart, das aus dem neunten Jahrhundert stammt, die Verbindung
tw vorßndet, während andere gleichaltrige, ja sogar ältere
mitteliranische Bücher nur aUarfaM aUay&M?.) kennen, er-
klärt sich einfach so: der Verfasser des Denkart hat den Ausdruck
30 übernommen, den er in den von ihm ausgezogenen (juristischen)
Werken an traf, wenn dieser auch zu seiner Zeit nicht mehr geläußg war.
i Iudicium aquae ferventis(Kesselfang) und iudicium aquae frigidae; s. bei
Hoors Reailex. ,2. 321. Die Erinnerung- an ein der kalten Wasserprobe entspre-
chendes Gottesurteil — nur mit entgegengesetzter Bewertung der Wirkungen —
birgt das sechste der Wunder des von denen die Riväyats erzählen
(s. BTHL. ZendHss. 752. 5 iE). Von den beiden Prozeßgegnern geht vor dem
Richter auf der Brücke der im Fluß unter, der die Unwahrheit gesagt hat.
s Die dort gegebenen Belege lassen sich noch vermehren; s. afy. satqyauuü
aa'urap vgl. ferner ZDMG. 45. 73 (unten) und unten 8. 28.