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Christian Bartholomae.
eine Leistung . . . [als Gesamtschuldner], so kann der Gläubiger die
Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner .. . fordern';
s. noch unter 4 und 5, S. 22 ff.
Sprachliche und sachliche Anmerkungen.
5 1. 'Wenn zwei Männer . . . eine Sache an einen Mann
verkaufen':
die Übersetzung klingt steif genug; wenn man aber den Urtext
wörtlich und sachlich genau wiedergehen will, so ist das nicht zu
vermeiden. Mit 'Mann' wird die geschäftsfähige natürliche Person
to bezeichnet; dazu aber gehört 1. Volljährigkeit und 2. männliches Ge-
schlecht; denn die Frauen gelten im sasanidischen Recht grundsätz-
lich als nicht geschäftsfähig; s. unten S.-26. Dem nm?! 'Mann' als dem
Subjekt in Rechtsangelegenheiten steht das 'Sache' als deren
Objekt gegenüberG
15 2. 'una, coniunctim':
auch (z. B. MhD. 2. 6)^, oder ^<2 g eigentlich
'in einem Gang' (z. B. MhDA. 10)2, gehen an, daß die von mehreren
Personen vollzogene Tätigkeit, insbesondere geschäftliche Maßnahme
als die einer Gesellschaft im rechtlichen Sinn anzusehen sei. Wir
20 ßnden im MhD. Fälle mit zwei und drei Gesellschaftern. Sie heißen
<"W (Plur. tnqjW 'socius' und bilden ein Aam-
Mi/Ua 'societas'; s. S. 26 No. 4.
Meine Lesung des Worts mit lehnt sich an meinen
in IF. 12. 95 No. gemachten Vorschlag an, der aber wegen der in
25 zwischen aufgetauchten mpT. Formen des Worts: 'GNYN nnd "GNYN
(s. SALEMANN ManStud. 1 40 und BullAcPet. 1912. 34 Z. 23) nicht
ohne leichte Veränderung im Anlaut — "- weist bestimmt auf 1 hin!
—- aufrecht erhalten werden konnte. Ich stelle jetzt das Vorderstück
zu ai. säMw Adv. 'miteinander, zugleich', indem ich mich wegen der
go Gestaltung der Anlautssilbe auf meine Bemerkungen über anl. s- vor
Sonant in MiranM. 2. 42 berufe; kann 7m7;° und rZ7;°, nicht aber
7^%° meinend Für das Schlußstück ließe sich wohl an ai. ngM/aom-
* 8. noch unten 8. 40 No. 1. ^ S. das St(ellen)verz(eichnis).
s S. zur Herkunft des Worts Brrn.. WZKM. ,33. 14.
* Außer wenn der Sonant der Anlautssilbe ü war, ist es aus der Schrei-
bung des Worts nicht sicher zu ermitteln, ob davor 7a erhalten geblieben oder
Christian Bartholomae.
eine Leistung . . . [als Gesamtschuldner], so kann der Gläubiger die
Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner .. . fordern';
s. noch unter 4 und 5, S. 22 ff.
Sprachliche und sachliche Anmerkungen.
5 1. 'Wenn zwei Männer . . . eine Sache an einen Mann
verkaufen':
die Übersetzung klingt steif genug; wenn man aber den Urtext
wörtlich und sachlich genau wiedergehen will, so ist das nicht zu
vermeiden. Mit 'Mann' wird die geschäftsfähige natürliche Person
to bezeichnet; dazu aber gehört 1. Volljährigkeit und 2. männliches Ge-
schlecht; denn die Frauen gelten im sasanidischen Recht grundsätz-
lich als nicht geschäftsfähig; s. unten S.-26. Dem nm?! 'Mann' als dem
Subjekt in Rechtsangelegenheiten steht das 'Sache' als deren
Objekt gegenüberG
15 2. 'una, coniunctim':
auch (z. B. MhD. 2. 6)^, oder ^<2 g eigentlich
'in einem Gang' (z. B. MhDA. 10)2, gehen an, daß die von mehreren
Personen vollzogene Tätigkeit, insbesondere geschäftliche Maßnahme
als die einer Gesellschaft im rechtlichen Sinn anzusehen sei. Wir
20 ßnden im MhD. Fälle mit zwei und drei Gesellschaftern. Sie heißen
<"W (Plur. tnqjW 'socius' und bilden ein Aam-
Mi/Ua 'societas'; s. S. 26 No. 4.
Meine Lesung des Worts mit lehnt sich an meinen
in IF. 12. 95 No. gemachten Vorschlag an, der aber wegen der in
25 zwischen aufgetauchten mpT. Formen des Worts: 'GNYN nnd "GNYN
(s. SALEMANN ManStud. 1 40 und BullAcPet. 1912. 34 Z. 23) nicht
ohne leichte Veränderung im Anlaut — "- weist bestimmt auf 1 hin!
—- aufrecht erhalten werden konnte. Ich stelle jetzt das Vorderstück
zu ai. säMw Adv. 'miteinander, zugleich', indem ich mich wegen der
go Gestaltung der Anlautssilbe auf meine Bemerkungen über anl. s- vor
Sonant in MiranM. 2. 42 berufe; kann 7m7;° und rZ7;°, nicht aber
7^%° meinend Für das Schlußstück ließe sich wohl an ai. ngM/aom-
* 8. noch unten 8. 40 No. 1. ^ S. das St(ellen)verz(eichnis).
s S. zur Herkunft des Worts Brrn.. WZKM. ,33. 14.
* Außer wenn der Sonant der Anlautssilbe ü war, ist es aus der Schrei-
bung des Worts nicht sicher zu ermitteln, ob davor 7a erhalten geblieben oder