Zum sasanidischen Recht. I.
27
stung olinc weiteres ebensowohl von der Frau als von dem Ehe-
mann gefordert werden; vgl. 8. 5.
Von Wichtigkeit hiefür ist die Stelle MliDA. d. 14—16:
^0"! m no ^ t^xnu^)
jnj [)] ie^(p) ^ ^ na ^ " !j39)"r 5
7 An A?t ?! jOÜA^'.sd?/?AdA ?;ic7r A^??Fu-
A?.et pt;. if) dd-ro?u h?2 a;'As/ttA 2 77??. ???w7
d% dusA^^f7A 5 d?? ,?a?7 ic ?Y;.sV7 M he ?JA7 j?dGd.Ad?/, d. i.: An einer Stelle
ist geschrieben: Wenn er* * der Hauptfrau die Urkunde ausfertigt:
'Ich betrachte dich 15 als [meinen] Gesellschafter', so wird dieser 10
Frau das Vermögen des Manns zu eigen, es gelangt durch diese
Willenserklärung an die Frau, m und sie ist berechtigt, es auszu-
geben.
Ich bemerke dazu, daß der Ausdruck d% aVds^uA 2 du
M2U?7 aU&s b<2u<d (so) wird dieser Frau das Vermögen des Manns ir,
zu eigen' selbstverständlich nicht streng wörtlich genommen werden
darf. Dadurch daß A den B zu seinem Gesellschafter (Au???hdy) er-
klärt, macht er ihn zum Miteigentümer seines Vermögens, so daß
11 in gleichem Maß darüber zu verfügen berechtigt ist wie er seihst.
Im gleichen Sinn wie hier Aumhd?/ dd^uu. 'als Gesell 20
schafter betrachten' (eigentlich 'haben') wird MliDA. 5. 16, d. 2
humhdWA 'in die Gesellschaft aufnehmen' gebraucht.
Es wird da von der Unbotmäßigkeit" der Ehefrau und deren Folgen
i Ausgabe ; s. No. 2 und S. 14 No. 3.
- Ausgabe tetn^; g. No. 1.
s Heb* 7um7?üs2on u?i;7u?' — 'eine Urkunde ausfertigen bezüglich —ebenso
VhD. 3S. 7; vgl. 8. 22 Z. 7, 8. 40 Z. 11. — Zu 7;uu7?77s7?2W s. MiranM. 2. 37 f.
* Der Ehemann.
^ Ich kann die Zeichen, die den Begriff 'Unbotmäßigkeit. Ungehorsam' zum
Ausdruck bringen: nicht lesen. Die Ausgabe zerlegt das Wort derart,
als ob es eine Verbindung mit THs 'irgendeiner' darstellte. In der Tat aber
steckt darin eine Abstraktbildung aus einem negierten Part. Praes. auf -üA
(<Rxxx(d-;7t), das ja auch MlilU. 6. 1 und 6. 4 wirklich bezeugt
ist. Es liegt gewiß nah. dabei an das Verbum fu?s77un zu denken. Aber
yuVs? /ursüA hat doch sonst die Bedeutung 'Christ.', wie auch das entsprechende
np. Wo A tai'Sü; auch im MhD.. so z. B. MhD. 4. 10: a?;A;7;?'772 7 7u?'SüA (wozu
WZKM. 347).
Uber die Bedeutung der Zeichenreihe kann man nicht im Zweifel sein.
MliDA. 71. 6 f. findet sich folgende Definition : ^ ^ ssrnro
^ ^ -* -G ) ))^)^ ^ nv-^o ufxxx777.1/;.
27
stung olinc weiteres ebensowohl von der Frau als von dem Ehe-
mann gefordert werden; vgl. 8. 5.
Von Wichtigkeit hiefür ist die Stelle MliDA. d. 14—16:
^0"! m no ^ t^xnu^)
jnj [)] ie^(p) ^ ^ na ^ " !j39)"r 5
7 An A?t ?! jOÜA^'.sd?/?AdA ?;ic7r A^??Fu-
A?.et pt;. if) dd-ro?u h?2 a;'As/ttA 2 77??. ???w7
d% dusA^^f7A 5 d?? ,?a?7 ic ?Y;.sV7 M he ?JA7 j?dGd.Ad?/, d. i.: An einer Stelle
ist geschrieben: Wenn er* * der Hauptfrau die Urkunde ausfertigt:
'Ich betrachte dich 15 als [meinen] Gesellschafter', so wird dieser 10
Frau das Vermögen des Manns zu eigen, es gelangt durch diese
Willenserklärung an die Frau, m und sie ist berechtigt, es auszu-
geben.
Ich bemerke dazu, daß der Ausdruck d% aVds^uA 2 du
M2U?7 aU&s b<2u<d (so) wird dieser Frau das Vermögen des Manns ir,
zu eigen' selbstverständlich nicht streng wörtlich genommen werden
darf. Dadurch daß A den B zu seinem Gesellschafter (Au???hdy) er-
klärt, macht er ihn zum Miteigentümer seines Vermögens, so daß
11 in gleichem Maß darüber zu verfügen berechtigt ist wie er seihst.
Im gleichen Sinn wie hier Aumhd?/ dd^uu. 'als Gesell 20
schafter betrachten' (eigentlich 'haben') wird MliDA. 5. 16, d. 2
humhdWA 'in die Gesellschaft aufnehmen' gebraucht.
Es wird da von der Unbotmäßigkeit" der Ehefrau und deren Folgen
i Ausgabe ; s. No. 2 und S. 14 No. 3.
- Ausgabe tetn^; g. No. 1.
s Heb* 7um7?üs2on u?i;7u?' — 'eine Urkunde ausfertigen bezüglich —ebenso
VhD. 3S. 7; vgl. 8. 22 Z. 7, 8. 40 Z. 11. — Zu 7;uu7?77s7?2W s. MiranM. 2. 37 f.
* Der Ehemann.
^ Ich kann die Zeichen, die den Begriff 'Unbotmäßigkeit. Ungehorsam' zum
Ausdruck bringen: nicht lesen. Die Ausgabe zerlegt das Wort derart,
als ob es eine Verbindung mit THs 'irgendeiner' darstellte. In der Tat aber
steckt darin eine Abstraktbildung aus einem negierten Part. Praes. auf -üA
(<Rxxx(d-;7t), das ja auch MlilU. 6. 1 und 6. 4 wirklich bezeugt
ist. Es liegt gewiß nah. dabei an das Verbum fu?s77un zu denken. Aber
yuVs? /ursüA hat doch sonst die Bedeutung 'Christ.', wie auch das entsprechende
np. Wo A tai'Sü; auch im MhD.. so z. B. MhD. 4. 10: a?;A;7;?'772 7 7u?'SüA (wozu
WZKM. 347).
Uber die Bedeutung der Zeichenreihe kann man nicht im Zweifel sein.
MliDA. 71. 6 f. findet sich folgende Definition : ^ ^ ssrnro
^ ^ -* -G ) ))^)^ ^ nv-^o ufxxx777.1/;.