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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 6. Abhandlung): Die Consulate der römischen Kaiser — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37668#0025
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Die Konsulate der römischen Kaiser.

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Triumvirates nicht weiter. Nach dessen Ablauf stand Augustus
vom Jahre 33 bis 23 v. Ghr. ais cofnsu/ ei perpeinM an der
Spitze des Staates. Die Art, wie ihm die Dicioinrn im Jahre 22
auf Grund eines Senats- und Volksbeschlusses angeboten wurde*,
zeigt, daß er auch den ei perpeinn^ in dieser
Weise erhalten hatte. Beim Antritt seines zweiten Consulates
im Jahre 33 wird sich das Augurium augustum, das bei seinem
ersten Gonsulate eingetreten war, wiederholt haben. Für seine
Nachfolger im Principat galt dieselbe Form der Übertragung
der Amtsgewalt des Princeps^ und dabei ist es geblieben bis in
das dritte Jahrhundert^. Nur wurde seit Otho auch die tribunicia
potestas vom Senate verliehen*.
Durch den Tod des Princeps ist der Zusammenhang der
Auspicia unterbrochen. Der Nachfolger im Amte muß den Willen
des Juppiter neu befragen. Daß ihm das Augurium augustum
zuteil wird und zwar wieder bei der üex cnrmfaü ist selbstverständ-
lich. Deshalb heißen auch alle Nachfolger des ersten Princeps
im Amte wieder AugustiG Der neue Princeps mußte daher das
^ Res gestae p. 23.
2 MoMMSEK, Staatsr. 2, 878.
3 Dio 79, 16,2 (Macrinus). 80, 2,2 (Elagabal).
Tacit. hist. 1, 47 Oit/777777 77*7^7777777777 pT77es7T7s et 7777777e77 Augnsh
e^o7n7Msp7-i/7cipM/77Ao7707'e.s. Vita Veri 4,1. Vitaluliani3,3. Eine Übersetzung
des Dio Cassius ist Vita Macrini 7,3, wie man sofort erkennt, wenn man die
Lücken bei Dio 79, 16, 3 ergänzt. Der Text hat gelautet o5 oü§s [pTjq
LEpMoÜv]7](; OVOgiX [Ötp^KVTOq ST7 TM]v §Opoq)OpMV [7rO*7TLtpLX(X gAXpO-QEpOV
[Eyv&xscocv]. xod txpxLspEtx ou]TM<;EYp!x[^svs(xuT6v]— \ ita Alacrini
7, 3 CM777 .scr;'4a po7;t7/7C 777s esset, $uos po77t7/7ces 777777777*es
coc7777t, po77n/fcr777 77777^777777777 77ppeh77C7t. Die Worte des Dio sind ent-
steht durch die Benützung von Livius 22, 57, 3 SC7-7&77 p7777t7/7C7s, $*77775
777777c 777777777*es pcmtf/t'ces T7ppeHTZ777. Daß der praefectus praetorio jener Zeit
das Priesteramt des pontifex minor erhielt, bezeugen die Inschriften DESSAU,
inscr. sei. III p. 563. Wie die scribae quaestorii der Republik durch ihren
Einfluß die Amtsführung der Quästoren bestimmen, MoMMSEX, Staatsr.
1, 352, so hat der Vertrauensmann des Princeps, der praefectus praetorio,
als pontifex minor unter solchen Kaisern tatsächlich den Oberpontificat ver-
waltet. Daher die verächtliche Art, in der der Senator Dio von dem Amte redet.
^ Das ist die k-r T-egh? der Iuristen, MoMMSEx, Staatsr. 2, 876 Anm. 2.
Das ist nicht byzantinische Confusion. Wie soll denn die Stelle Ulpians
Dig. 1, 4, 1 eigentlich interpoliert sein?
^ Nur Vitellius, der das Antrittsconsulat nicht übernahm, heißt nicht
Augustus. Die Erklärung MoMMSExs, Staatsr. 2, 773, daß der*gefeierte Name
des Gründers der Monarchie mit dieser selbst sich identifizierte, ist ganz
unrömisch, und wäre nicht einmal für die Ptolemäer wahr. Man begreift
 
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