Über das landschaftliche Relief bei den Griechen.
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Kairo vorgelegt122. Fast alles ist von uns im Verlauf unserer Be-
trachtung bereits herangezogen worden. Was nicht genannt wurde,
gehört nicht hierher. Nur ein kleines Relief aus dem Bazar in Kairo
muß angefügt werden, welches sich ehemals in Furtwänglers
Besitz befand, jedoch nach seinem Tode nicht nach Frankfurt ge-
kommen ist (Abb. 3)123. Es ist der
antike Abguß von dem Teil einer
größeren Darstellung, wohl einer
Becherwandung: rechts ist noch
ein Kopf zu sehen und eine zu ihm
erhobene Hand. Von rechts ragt
auch ein Thyrsos herein, der in
horizontaler Lage als Stange für
den den Hintergrundbildenden ge-
rafften Vorhang dient. Auf dem
Felsaltar vor einer Priapherme
wird ein kleiner Eros an beiden
Flügeln von einer langgewandeten
bäurisch aussehenden Frau fest-
gehalten, wohl um geopfert zu
werden. Also auch ein Opfer an Eros, wie das calenische Medaillon.
Das feine Stückchen gehört in den Kreis der schönen von Ruben-
sohn veröffentlichten hellenistischen Abgüsse und ist unter ihnen
vielleicht das reizvollste124. Seine Zugehörigkeit zur alexandrini-
schen Kunst wird dadurch allerdings nicht bewiesen, und läßt
sich auch nur durch Hypothesen wahrscheinlich machen. Doch
ist es in seinem Inhalt von den Abgüssen, die mit Sicherheit auf
das nichtägyptische Ausland zurückgeführt werden konnten, so
verschieden, daß Annahme alexandrinischen Ursprungs auch des
Originals immerhin sehr naheliegt.
Abb. 3. Gipsrelief aus dem Bazar von Kairo.
Ehemals im Besitz Furtwänglers.
122 Festgabe, den Mitgliedern des zweiten internationalen Kongresses
für Archäologie gewidmet von Ernst Sieglin.
123 Die Angaben machte mir Schreiber im Jahre 1908 noch persönlich.
124 Hellenistisches Silbergerät in antiken Gipsabgüssen. Seitdem ist
einiges hinzugekommen. Rodenwaldt danke ich den Hinweis, daß die
eigentümlich gerade Rückenlinie der sich vorbeugenden Frau noch auf einigen
anderen Kunstwerken erscheint, z. B. Röm. Mitt. 1911 S. 34; Arndt-
Amelung E. V. 566; auf dem Gefäß aus Avenches Arch. Ztg. 1864,
Taf. 190.
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Kairo vorgelegt122. Fast alles ist von uns im Verlauf unserer Be-
trachtung bereits herangezogen worden. Was nicht genannt wurde,
gehört nicht hierher. Nur ein kleines Relief aus dem Bazar in Kairo
muß angefügt werden, welches sich ehemals in Furtwänglers
Besitz befand, jedoch nach seinem Tode nicht nach Frankfurt ge-
kommen ist (Abb. 3)123. Es ist der
antike Abguß von dem Teil einer
größeren Darstellung, wohl einer
Becherwandung: rechts ist noch
ein Kopf zu sehen und eine zu ihm
erhobene Hand. Von rechts ragt
auch ein Thyrsos herein, der in
horizontaler Lage als Stange für
den den Hintergrundbildenden ge-
rafften Vorhang dient. Auf dem
Felsaltar vor einer Priapherme
wird ein kleiner Eros an beiden
Flügeln von einer langgewandeten
bäurisch aussehenden Frau fest-
gehalten, wohl um geopfert zu
werden. Also auch ein Opfer an Eros, wie das calenische Medaillon.
Das feine Stückchen gehört in den Kreis der schönen von Ruben-
sohn veröffentlichten hellenistischen Abgüsse und ist unter ihnen
vielleicht das reizvollste124. Seine Zugehörigkeit zur alexandrini-
schen Kunst wird dadurch allerdings nicht bewiesen, und läßt
sich auch nur durch Hypothesen wahrscheinlich machen. Doch
ist es in seinem Inhalt von den Abgüssen, die mit Sicherheit auf
das nichtägyptische Ausland zurückgeführt werden konnten, so
verschieden, daß Annahme alexandrinischen Ursprungs auch des
Originals immerhin sehr naheliegt.
Abb. 3. Gipsrelief aus dem Bazar von Kairo.
Ehemals im Besitz Furtwänglers.
122 Festgabe, den Mitgliedern des zweiten internationalen Kongresses
für Archäologie gewidmet von Ernst Sieglin.
123 Die Angaben machte mir Schreiber im Jahre 1908 noch persönlich.
124 Hellenistisches Silbergerät in antiken Gipsabgüssen. Seitdem ist
einiges hinzugekommen. Rodenwaldt danke ich den Hinweis, daß die
eigentümlich gerade Rückenlinie der sich vorbeugenden Frau noch auf einigen
anderen Kunstwerken erscheint, z. B. Röm. Mitt. 1911 S. 34; Arndt-
Amelung E. V. 566; auf dem Gefäß aus Avenches Arch. Ztg. 1864,
Taf. 190.