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Schubert, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 11. Abhandlung): Der Kommunismus der Wiedertaeufer in Muenster und seine Quellen — Heidelberg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.37688#0042
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Der Kommunismus der Wiedertäufer in Münster und seine Quellen. 41

diese Materie aussagte. Mochten es auch nicht realisierbare Ideale
sein, die Bilder vom Urständ und von der Urgemeinde — dadurch,
daß die Kirche jenen als den eines höheren, göttlichen Rechts
beschrieb und diesen kanonisierte, vollends indem sie dieses Recht
wenigstens für einen Teil der Christenheit, zwar nur einen kleinen,
aber den wichtigsten, Hierarchie und Mönchtum, sogar verbind-
lich machte, gab sie die Möglichkeit einer Entwicklung an die
Hand, die für den Besitz und damit alle höhere Kultur verhängnis-
voll werden konnte. Die Weiterentwicklung vom Mittel-
alter bis zur Reformation und Sebastian Franck zeigte
das noch deutlicher.
Zur Entfaltung dieser Konsequenzen konnte es unter dem
Druck wirtschaftlicher Verhältnisse kommen, wenn einerseits die
gesamte aus verschiedenen Quellen stammende Gedankenmasse
über die Gütergemeinschaft noch energischer und bewußter als
göttliches, also höheres Recht gefaßt wurde, und andererseits doch
die Grenzen, die dies Recht auf nicht wiederholbare geschichtliche
Bilder in der Vergangenheit und auf den Umkreis einer aristo-
kratischen Minderheit in der Gegenwart beschränkten, schwankend
wurden, zugleich aber antike, vor- und nebenchristliche Anschau-
ungen wieder unmittelbar einwirkten. Dann konnte es geschehen,
daß man kraft des göttlichen Rechts auf Gemeinbesitz gegen das
menschliche auf Eigentum zu Felde zog.
a) Die Aufnahme unserer ps.-clementinischen Sätze, in denen
wir einen Niederschlag allgemeinerer ursprünglich philosophischer,
dann aber von der Kirche rezipierter Auffassungen, also eine Art
kommunistischer Vulgärethik erkannten, in das gefälschte Rechts-
buch des Pseudo-Isidor bedeutete ihre Aufnahme in das göttliche
Kirchenrecht, sobald Pseudo-Isidor kirchlich anerkannt war. Da
diese Kirche eben im gleichen Jahrhundert, ja im gleichen Jahr-
zehnt unter Nikolaus I. zum erstenmal den Weg zur päpstlichen
Universalherrschaft nahm und der Papst in Pseudo-Isidor mit
raschem Blick eine ausgezeichnete Waffe erkannte, so fielen Ent-
stehung und Anerkennung des Werkes und damit jenes falschen
Clemensbriefes fast zusammen. Die Sätze aus den Recognitionen,
zusammengebunden, wie in ähnlicher Weise so oft bei den alten
Vätern, mit der anderen Gedankengruppe aus Act. 4 u. 5, reprä-
sentierten nun in eindrucksvollster Form, was das Papsttum gleich
am Anfang seiner Geschichte über die Gütergemeinschaft zu ver-
künden hatte.
 
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