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Lewald, Hans [Hrsg.]; Universität Frankfurt am Main / Rechtswissenschaftliches Seminar [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 14. Abhandlung): Griechische Papyri aus dem Besitz des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität Frankfurt — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37781#0037
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Griechische Papyri.

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Stimmung der Zeilenlänge der Kol. I könnten zunächst 1. 13. 14
eine Handhabe bieten. Ein Zusammenhang läßt sich hier leicht
hersteilen, wenn man, wie es nahe liegt, ergänzt: άττοσταλήναί μου
[την εντευΗι]ν έτΤ 'Απολλώνων. Die in 1. 12—14 enthaltene typische
Formel ist indessen im einzelnen so verschiedener Ausgestaltung
fähig (es könnte ja an sich hinter dem sicher zu ergänzenden
την εντευΗιν noch etwa κεχρηματισμενην oder εσφραγισμενην1 ge-
standen haben), daß die obige Ergänzung allein zur sicheren
Berechnung der Zahl der links fehlenden Buchstaben nicht aus-
reicht, vielmehr für diese zunächst nur die untere Grenze abgibt.
Während ich annehmen zu müssen glaubte, daß der Umfang des
links Fehlenden darüber hinausgehe, hat Wilcken zum Teil auf
Grund neuer, von ihm gefundener Lesungen festgestellt, daß sich
für die meisten Zeilen plausible Ergänzungen im Umfange von
10—12 Buchstaben gewinnen lassen. Die Frage der Zeilenlänge
der Kol. 1 darf hiermit als gelöst )jetrachtet werden.
Wieviel in Kol. II rechts fehlt, läßt sich dagegen nur approxi-
mativ ermitteln. Da in 1. 16 die Abschrift einer königlichen επιστολή
beginnt, müssen die vorhergehenden Zeilen den Schluß der εντευξις
enthalten. Die Überbleibsel der 1. 12. 13 legen es nahe, dem Sinne
nach etwa folgendermaßen zu ergänzen:
τούτου]
1. 12 γάρ γενομ| ενου τεύ2ομαι τής διά oder παρά]
σου σωτηρ[ίας
Es fehlen demnach in Kol. II rechts mindestens ca. 18 Buch-
staben.
Die Datierung der Urkunde gab Wilcken. Während M. Gelzer,
mit dem ich den Papyrus mehrfach durchsprechen konnte, und ich
bei dem in Kol. I, 1. 6 und 11 erwähnten syrischen Feldzug an den
3. syrischen Krieg, den sog. Λαοδίκειος πόλεμος dachten, mithin die
εντευΗις der Regierungszeit des Euergetes I. zuschrieben (wobei
Gelzer zu der in 1. 11 genannten Unternehmung des 4. Jahres auf
die von Justin (27, 1, 9) bezeugte domestica seditio verwies),
identifiziert Wilcken den Feldzug des 5. Jahres επι Συρίαν mit dem
des Philopator, der i. J. 217 zur Schlacht bei Raphia führte.
Wilcken stützt seine Ansicht nicht nur auf den Schriftcharakter
der Urkunde, der besser zur Zeit des Philopator als zu der des

1 cf. Wilcken, Archiv f. P. F., Bd. VI, p. 276; W. Otto, ebenda, p. 308 ff.
 
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