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Gradenwitz, Otto [Hrsg.]; Urso [Hrsg.]; Málaga [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 17. Abhandlung): Die Stadtrechte von Urso, Salpensa, Malaca — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37784#0015
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Die Stadtrechte von Urso • Salpensa • Malaca

immerhin Einiges für sich haben. Die Acilia hat nur praedes; in
der Agraria vgl. 1. 46 mit 1. 100 und 1. 74; in der Tarentina 1. 9
mit 1. 16. — Hat Otto Hoffmann recht, wenn er prädia sprachlich
von prävides fernhält, so gibt dies eine Stütze. Beselers historische
Konstruktionen, Beiträge 4, Seite 108, widersprechen nicht. —
Partsch (Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden S. 6602) ge-
denkt meiner dekompositorischen Studien mit wohltuender Aner-
kennung; die Übereinstimmung seiner weltrechtlichen Besultate mit
meinen stadtrechtlichen ist ein schöner Ausklang der begünstigten
Tage, da ich neben Lenel auch Partsch zum Nachbar haben durfte. —
Buchstäblich oder auch nur wörtlich die alten Texte herzu-
stellen, ist eine Chance, deren Eintreffen ich nur in den seltensten
Fällen erhoffe: zu diesen gehören: Urs. c. 101 B. und Mal. c.61.
Sachlich das Schwierigste ist das letzte Kapitel der Salpensana,
bei welchem ich zögernd eine Differenzierung der Kindertutel von
der Weibertutel auf Grund der lex Claudia vermute. Die Wort-
entwirrung ist am schwierigsten bei den, wie ich annehme, konta-
minierten Kapiteln 128 und 132 der Ursonensis.
Die Ursonensis zeigt einen andern Stil als die Domitianischen
Tafeln, von denen die Malacitana anders als die Salpensana sich
anfühlt, und die beiden Schlußkapitel der Salpensana wiederum
anders als die vorhergehenden. Wieweit die Ursonensis Original-
werk der c äs arischen Zeit ist, wieviele Kapitel die zufällig bei den
l'ossae limitales beweisbare Abhängigkeit von Beichsgesetzen teilen,
bleibe hier dahingestellt. Von maßgebender Bedeutung für die
Zeit der Konstitutionalisierung ist die Frage, ob die in Mal. c. 62
sicher eingeschobene Stelle auch Ursonensis 75 und Tarentina 33
den gleichen Charakter hat.
Die Methode ist derjenigen Mommsens entgegengesetzt, und
doch fußt auch diese Arbeit nicht nur im allgemeinen auf Mommsens
Abhandlungen über die Stadtrechte, sondern sie kann sich auf
Mommsensches Befremden über den Text des öfteren stützen.
Interpolationen in Gesetzen sind ein Ergebnis auch von
Kuschakers Hamurabiforschung. Dort sind es sogar Steintafeln, die
den Mischmasch überliefern. Um so mehr wird es klar: Mag der
Stoff, auf dem wir die Urkunden zufällig lesen, dauerbar und
ihn zu bearbeiten schwierig sein — das hat mit der Wahrschein-
lichkeit der Textüberarbeitung nichts zu tun, sowenig wie die Vor-
trefflichkeit des justinianischen Textes der Florentina mit vor-
justinianischen Interpolationen. — Es liegt in unsern Gewöhn-
 
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