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Christian Bartholomae.
was in diesem Grundstück enthalten ist, sei dir von mir geschenkt’,
[so] gilt auch der Pfleger, [d. i.] ein Sklave, der an jenem Ort die
Arbeit verrichtet, für geschenkt.
Zu meiner Ergänzung' von ))y vor jS in Zeile 10 vgl. Zeile 12,
5 13, 15, wo überall . . . nei bezeugt ist.1 — Das vorletzte Wort ist
?ih*ö statt jfnyo geschrieben; die Verwechslung der sehr ähnlichen
Masken für bütcin und dätan ist häufig; so steht z. B. auch MIiDa. 8. 4
. . . xvästäk i man xves o tö statt jbjyB dät; s. S. 7.
Bemerkungen zu MhD. 18. 9 f.
10 Im vorhergehenden Satz war ausgesprochen, daß mit der Schen-
kung eines Grundstücks auch die darin enthaltenen (die fest damit
verbundenen) Sachen mitgeschenkt seien. Hier wird weiter gesagt,
daß zu diesen Sachen auch der stur 'curator’ (s. dazu zSR. 1. 20) des
Grundstücks zu rechnen sei, d. i. der zur Pflege des Grundstücks be-
15 stellte — und auf dem Grundstück angesiedelte — Sklave des Grund-
stückseigentümers.
Freilich läßt sich die Richtigkeit meiner Übersetzung aus gra-
phischen Gründen anzweifeln. 1^1^23, oben stür-ec gelesen (zSR. 1. 8
No.), in der Annahme, das ) dahinter sei ein wertloser Strich, wie
20 ihn die Schreiber so oft zugesetzt haben, läßt sich auch stür-ec u
('und’) lesen, und die Verbalform (ü)k?i, mit dem vieldeutigen (p am
Ende (s. Spiegel Einl. 1. 112, Bthl. MiranM. 2. 22 No.)2 kann auch
als 3. Plul’. statt Sing, genommen werden: leunend. Dann wäre zu über-
setzen: \ .. [so] gelten auch der Pfleger und ein Sklave, die . . . ver-
25 richten, für geschenkt’. Allein der Pfleger des Grundstücks kann in
das Geschenk doch nur dann einbezogen sein, wenn er verschenk-
bar, wenn er Sache, d. i. Sklave ist, s. zSR. 1. 37. Also werden eben
die Worte ansalinlc . . . Imnet als eine Definition von stur zu nehmen
sein; eine solche war aber auch notwendig, da ja stur 'curator’ in
30 Beziehung auf sehr verschiedenartige Verhältnisse angewendet wird.
Zudem ist es auch wenig wahrscheinlich, daß ein Grundstück, für
dessen Bestellung ein Arbeiter genügt, noch eines besondern Ver-
1 Doch kommt allerdings auch an yyäk allein im selben Sinn vor; s. oben
S. 23 zu MhD. 67. 10 ff.
2 Oder £> k (so z. B. MhD. 76. 14, 15, 89. 12, 2. 1) und auch bl, b) (so
z. B. a. 37. 1, s. S. 31; 54. 16, 17, wo bwjj im Sinne von xvähet steht, wie
53. 13 bezeugt ist, s. Stverz.; ferner MIiDa. 8. 9, s. S. 10). — MhD. 4. 15 ist dem
letzten Zeichen von £)'SL)-*ü hist) (p übergesetzt. — S. noch Bthl. zSB. 1. 23 No.
Christian Bartholomae.
was in diesem Grundstück enthalten ist, sei dir von mir geschenkt’,
[so] gilt auch der Pfleger, [d. i.] ein Sklave, der an jenem Ort die
Arbeit verrichtet, für geschenkt.
Zu meiner Ergänzung' von ))y vor jS in Zeile 10 vgl. Zeile 12,
5 13, 15, wo überall . . . nei bezeugt ist.1 — Das vorletzte Wort ist
?ih*ö statt jfnyo geschrieben; die Verwechslung der sehr ähnlichen
Masken für bütcin und dätan ist häufig; so steht z. B. auch MIiDa. 8. 4
. . . xvästäk i man xves o tö statt jbjyB dät; s. S. 7.
Bemerkungen zu MhD. 18. 9 f.
10 Im vorhergehenden Satz war ausgesprochen, daß mit der Schen-
kung eines Grundstücks auch die darin enthaltenen (die fest damit
verbundenen) Sachen mitgeschenkt seien. Hier wird weiter gesagt,
daß zu diesen Sachen auch der stur 'curator’ (s. dazu zSR. 1. 20) des
Grundstücks zu rechnen sei, d. i. der zur Pflege des Grundstücks be-
15 stellte — und auf dem Grundstück angesiedelte — Sklave des Grund-
stückseigentümers.
Freilich läßt sich die Richtigkeit meiner Übersetzung aus gra-
phischen Gründen anzweifeln. 1^1^23, oben stür-ec gelesen (zSR. 1. 8
No.), in der Annahme, das ) dahinter sei ein wertloser Strich, wie
20 ihn die Schreiber so oft zugesetzt haben, läßt sich auch stür-ec u
('und’) lesen, und die Verbalform (ü)k?i, mit dem vieldeutigen (p am
Ende (s. Spiegel Einl. 1. 112, Bthl. MiranM. 2. 22 No.)2 kann auch
als 3. Plul’. statt Sing, genommen werden: leunend. Dann wäre zu über-
setzen: \ .. [so] gelten auch der Pfleger und ein Sklave, die . . . ver-
25 richten, für geschenkt’. Allein der Pfleger des Grundstücks kann in
das Geschenk doch nur dann einbezogen sein, wenn er verschenk-
bar, wenn er Sache, d. i. Sklave ist, s. zSR. 1. 37. Also werden eben
die Worte ansalinlc . . . Imnet als eine Definition von stur zu nehmen
sein; eine solche war aber auch notwendig, da ja stur 'curator’ in
30 Beziehung auf sehr verschiedenartige Verhältnisse angewendet wird.
Zudem ist es auch wenig wahrscheinlich, daß ein Grundstück, für
dessen Bestellung ein Arbeiter genügt, noch eines besondern Ver-
1 Doch kommt allerdings auch an yyäk allein im selben Sinn vor; s. oben
S. 23 zu MhD. 67. 10 ff.
2 Oder £> k (so z. B. MhD. 76. 14, 15, 89. 12, 2. 1) und auch bl, b) (so
z. B. a. 37. 1, s. S. 31; 54. 16, 17, wo bwjj im Sinne von xvähet steht, wie
53. 13 bezeugt ist, s. Stverz.; ferner MIiDa. 8. 9, s. S. 10). — MhD. 4. 15 ist dem
letzten Zeichen von £)'SL)-*ü hist) (p übergesetzt. — S. noch Bthl. zSB. 1. 23 No.