Zur Geschichte der großen Heidelberger (Manesseschen) Liederhandschrift. 13
überliefert. Der Heidelberger Graecist Simon Grynaeus hat ihn
1527 noch in Lorsch benutzt und ihn 1531 in Basel veröffentlicht.
Bisher wußte man von seinen weiteren Schicksalen nur, daß er
vor dem Jahr 1665 im Schloß Ambras aufbewahrt und in eben
diesem Jahre nach Wien gebracht worden war. Carl Wessely
bemerkt dazu ausdrücklich, ,,qua via codex in arcem Ambrasianam
Tirolensem pervenerit, nescimus“21. Beachten wir, daß das an-
gegebene Format in Medianfolio stimmt, daß unsere Liste nur aus-
gesprochene Kostbarkeiten enthält und was die Zimmernsche
Chronik erzählt, wie „der Churfurst Pfalzgrave Ott Hainrich tan-
quam alter Nabucadnezar [nach Lorsch] kommen; der hat die
Kaiserlich uralte Bibliothek sampt butzen und still, wie man sagt,
hingefürt“22, dann dürfte auch diese Annahme berechtigt erscheinen.
Fast alle übrigen hier genannten Handschriften bis herab zu
dem „bücblin in 8.° das vngefehr mit gewandert, in Thren. Jere-
miae“ lassen sich als ehemals Fuggerischer Besitz nachweisen.
Dieser Tatsache ist nicht entgegenzustellen, womit unsere Liste
beginnt, nämlich daß alle Griechische, Hebräische und Lateinische
Fuggerische geschriebene Bücher separiert worden sind und somit
die weiteren einzeln genannten anderen Fonds angehören müßten;
sie konnten es aber. Von den orientalischen Handschriften ist ohne
weiteres Fugger sehe Provenienz anzunehmen, darauf scheint der
Zusatz „wie auch mehr Hebräische aus der Pfälzischen Biblio-
theken“ hinzuweisen. Ebenso trennt auch das Verzeichnis der
hebräischen Handschriften der Palatina im Vat. Palat. 1951 die
167 hebräischen Handschriften Fuggers von denen der eigentlichen
Palatina23. Als ehemals FuGGERSchen Besitz nehmen wir vor allem
auch die unter den Einzelhandschriften an erster Stelle und als
einzige deutsche genannte Handschrift „das alte Teutsche reimen
Buch in 4°“ [in der lat. Gopie der Liste als „veteres rythmi Ger-
manici in 4°“ bezeichnet] in Anspruch, unsere große Heidelberger
Liederhandschrift; von den deutschen Handschriften schien sie
allein würdig genug gerettet zu werden.
Die Bedeutung der von Ulrich Fugger 1584 testamentarisch
der Kurpfälzischen Bibliothek überwiesenen Büchersammlung, die
allein über 1000 Handschriften der Palatina zuführte, ist längst
erkannt und gewürdigt, im allgemeinen aber nur soweit die theo-
logische, die griechische, lateinische und orientalische Literatur in
Frage stand. Die zwar nicht sehr zahlreichen, aber wertvollen
deutschen Texte, die Ulrich Fugger gesammelt, sind wenig be-
überliefert. Der Heidelberger Graecist Simon Grynaeus hat ihn
1527 noch in Lorsch benutzt und ihn 1531 in Basel veröffentlicht.
Bisher wußte man von seinen weiteren Schicksalen nur, daß er
vor dem Jahr 1665 im Schloß Ambras aufbewahrt und in eben
diesem Jahre nach Wien gebracht worden war. Carl Wessely
bemerkt dazu ausdrücklich, ,,qua via codex in arcem Ambrasianam
Tirolensem pervenerit, nescimus“21. Beachten wir, daß das an-
gegebene Format in Medianfolio stimmt, daß unsere Liste nur aus-
gesprochene Kostbarkeiten enthält und was die Zimmernsche
Chronik erzählt, wie „der Churfurst Pfalzgrave Ott Hainrich tan-
quam alter Nabucadnezar [nach Lorsch] kommen; der hat die
Kaiserlich uralte Bibliothek sampt butzen und still, wie man sagt,
hingefürt“22, dann dürfte auch diese Annahme berechtigt erscheinen.
Fast alle übrigen hier genannten Handschriften bis herab zu
dem „bücblin in 8.° das vngefehr mit gewandert, in Thren. Jere-
miae“ lassen sich als ehemals Fuggerischer Besitz nachweisen.
Dieser Tatsache ist nicht entgegenzustellen, womit unsere Liste
beginnt, nämlich daß alle Griechische, Hebräische und Lateinische
Fuggerische geschriebene Bücher separiert worden sind und somit
die weiteren einzeln genannten anderen Fonds angehören müßten;
sie konnten es aber. Von den orientalischen Handschriften ist ohne
weiteres Fugger sehe Provenienz anzunehmen, darauf scheint der
Zusatz „wie auch mehr Hebräische aus der Pfälzischen Biblio-
theken“ hinzuweisen. Ebenso trennt auch das Verzeichnis der
hebräischen Handschriften der Palatina im Vat. Palat. 1951 die
167 hebräischen Handschriften Fuggers von denen der eigentlichen
Palatina23. Als ehemals FuGGERSchen Besitz nehmen wir vor allem
auch die unter den Einzelhandschriften an erster Stelle und als
einzige deutsche genannte Handschrift „das alte Teutsche reimen
Buch in 4°“ [in der lat. Gopie der Liste als „veteres rythmi Ger-
manici in 4°“ bezeichnet] in Anspruch, unsere große Heidelberger
Liederhandschrift; von den deutschen Handschriften schien sie
allein würdig genug gerettet zu werden.
Die Bedeutung der von Ulrich Fugger 1584 testamentarisch
der Kurpfälzischen Bibliothek überwiesenen Büchersammlung, die
allein über 1000 Handschriften der Palatina zuführte, ist längst
erkannt und gewürdigt, im allgemeinen aber nur soweit die theo-
logische, die griechische, lateinische und orientalische Literatur in
Frage stand. Die zwar nicht sehr zahlreichen, aber wertvollen
deutschen Texte, die Ulrich Fugger gesammelt, sind wenig be-