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Hampe, Karl [Hrsg.]; Baethgen, Friedrich [Hrsg.]; Hampe, Karl [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1923, 10. Abhandlung): Mitteilungen aus der Capuaner Briefsammlung, 5: Zur Gründungsgeschichte der Universität Neapel — Heidelberg, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.38051#0003
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Kaiser Friedrich II. hat in dem 1224 eröffneten General-
Studium in Neapel bekanntlich einen neuen Typus geschaffen, wie
er abgesehen von dem etwas früheren, aber unter starker kirch-
licher Beihilfe unternommenen und darum nicht so rein aus-
geprägten Versuch mit dem kastilianischen Palencia im Abend-
lande noch nicht vorhanden war, nämlich den einer Staatsuniver-
sität1. Daß es hier weder eine kirchliche Körperschaft, noch ein
städtischer Rat, sondern ein Fürst war, von dessen Gunst und
Ungunst die neue Schöpfung abhing, war für das veränderte Wesen
nicht allein entscheidend, wenn es auch als Vorbild für Spätere
bedeutsam wurde. Daneben wirkte die Größe des sizilischen Reichs-
gebietes, für das die Stiftung über ihre allgemeinere Aufgabe hinweg
im besonderen als ausschließliche Landesuniversität gelten sollte,
es wirkten die Staatszwecke, denen sie dienstbar gemacht wurde,
indem die vom Monarchen berufenen, besoldeten und beaufsich-
tigten Lehrkräfte vornehmlich eine tüchtige und ergebene Beamten-
schaft herauszubilden, die Scholaren am Ende ihrer Studienzeit
eine von oben angeordnete und überwachte Prüfung zu bestehen
hatten2.
Die enge Verquickung mit den Reichsgeschicken barg von
vornherein schwere Gefahren für die Entwicklung der jungen Uni-
versität in sich. Gewiß blieb in den Wirren des 13. Jahrhunderts
1 H. Denifle, Die Universitäten des Mittelalters bis 1400, I (1885),
S. 452, hat diese Benennung bekämpft lind höchstens die einer Reichs- oder
Landeshochschule zugestehen wollen. Indessen auf das sizilische Reich Fried-
richs II. darf man die Bezeichnung „Staat“ im modernen Sinne doch gewiß
anwenden und tut das ganz allgemein. Und bei aller Abhängigkeit von den
älteren italienischen Vorbildern weicht Neapel von den beiden andern Gruppen
der Stadtuniversitäten und der Bischofs- und Kanzleruniversitäten so stark
ab und weist so deutlich auf neuere Gebilde hin, daß man mit allen selbst-
verständlichen Vorbehalten hier doch wohl schon von einer Staatsuniversität
sprechen darf. ■—- Betreffs der Stiftung einer anderen Fürstenuniversität:
Salamanca (vor 1230) vgl. Denifle S. 479.
2 Zur Gründungsgeschichte der Universität Neapel vgl. außer Denifle
die jetzt etwas überholte Rede E. Winkelmanns „Über die ersten Staats-
Universitäten“ (Heidelberg 1880) und namentlich die Ausführungen in dem
Buche von G. Kaufmann, Die Geschichte der deutschen Universitäten, Bd. 1
(1888), S. 324ff.
 
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