Papst Innozenz IV. und die sizilische Verschwörung von 1246.
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Ancona. Also nur die Anfangsbuchstaben S und R, wie in unserm
Stücke! Das spricht von vornherein dafür, daß die Buchstaben
dort nicht willkürlich eingesetzt oder abgewandelt sind, sondern
denen des verlorenen Originals entsprechen. Das S dürfen wir nun
mit Sicherheit auflösen als „Stephanus“. Mit dem R kann dann
Raynald von Ostia nicht gemeint sein, da er als Bischof dem Kar-
dinalpriester nicht hätte nachgestellt werden dürfen. Von den
beiden übrigen Richard und Rayner kommt nur der letztere in Be-
tracht, falls sich nachweisen läßt, daß Richard der Absender unsres
Schreibens an den Papst war.
Das ist aber höchst wahrscheinlich zu machen. Es handelt sich
u. a. um die Vorbereitung zu einem römischen Angriff auf das
Königreich Sizilien. Rayner, der zur Stadt und ihrer Umgebung
keine unmittelbaren amtlichen oder persönlichen Beziehungen hatte,
steht da von vornherein zurück hinter Raynald von Ostia aus dem
Geschlecht der Conti und Richard aus dem Hause Annibaldi. Einem
Kardinalbischof pflegt nun ein Auftrag militärischer Art nicht so
leicht erteilt zu werden, wie einem Kardinaldiakon. Auch 1249
erhielt ja ein Kardinaldiakon die Legatschaft für Sizilien, während
der Papst an Raynald von Ostia schrieb, ihm würde die Last dieses
Amtes doch wohl zu schwer gewesen sein1. Richard gegenüber
äußerte sich Innozenz damals, er habe Peter Capoccio zum Legaten
ernannt, weil er öfter vernommen habe, daß Richard sich an die
Kurie nach Lyon zu begeben wünsche („audito frequenter, quod
venire ad presentiam nostram intendebas“). Dabei scheint er auch
die Stelle unsres Briefes mit im Auge gehabt zu haben: „Concedat
michi Summus et summa largitas, ut dominum meum videre merear,
antequam moriar, ut eins perseveranti gracia in benedictione refi-
ciar“. Dies Zusammenstimmen spricht weiter für die Annahme von
Richards Verfasserschaft. Ganz gewiß hätte etwa Kardinal Rayner
bei seiner schroffen und oftmals scharf oppositionellen Haltung der
römischen Kurie gegenüber sich so nicht geäußert und überhaupt
den Weihrauch mehr gespart, als es hier geschieht; denn drei Viertel
des ganzen Schreibens sind ja angefüllt mit Lobeserhebungen des
Papstes, die nach unserem Gefühl einem Vorgesetzten gegenüber
die Grenze des guten Geschmackes weit hinter sich lassen. Freilich,
Kardinal Richard wird seinen Adressaten gekannt und gewußt
haben, was man ihm bieten durfte; und wenn nun der schon öfter
herangezogene, kurz vor dem 26. April 1246 geschriebene Brief
1 Ep. sei. II, n. 681 VIII.
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Ancona. Also nur die Anfangsbuchstaben S und R, wie in unserm
Stücke! Das spricht von vornherein dafür, daß die Buchstaben
dort nicht willkürlich eingesetzt oder abgewandelt sind, sondern
denen des verlorenen Originals entsprechen. Das S dürfen wir nun
mit Sicherheit auflösen als „Stephanus“. Mit dem R kann dann
Raynald von Ostia nicht gemeint sein, da er als Bischof dem Kar-
dinalpriester nicht hätte nachgestellt werden dürfen. Von den
beiden übrigen Richard und Rayner kommt nur der letztere in Be-
tracht, falls sich nachweisen läßt, daß Richard der Absender unsres
Schreibens an den Papst war.
Das ist aber höchst wahrscheinlich zu machen. Es handelt sich
u. a. um die Vorbereitung zu einem römischen Angriff auf das
Königreich Sizilien. Rayner, der zur Stadt und ihrer Umgebung
keine unmittelbaren amtlichen oder persönlichen Beziehungen hatte,
steht da von vornherein zurück hinter Raynald von Ostia aus dem
Geschlecht der Conti und Richard aus dem Hause Annibaldi. Einem
Kardinalbischof pflegt nun ein Auftrag militärischer Art nicht so
leicht erteilt zu werden, wie einem Kardinaldiakon. Auch 1249
erhielt ja ein Kardinaldiakon die Legatschaft für Sizilien, während
der Papst an Raynald von Ostia schrieb, ihm würde die Last dieses
Amtes doch wohl zu schwer gewesen sein1. Richard gegenüber
äußerte sich Innozenz damals, er habe Peter Capoccio zum Legaten
ernannt, weil er öfter vernommen habe, daß Richard sich an die
Kurie nach Lyon zu begeben wünsche („audito frequenter, quod
venire ad presentiam nostram intendebas“). Dabei scheint er auch
die Stelle unsres Briefes mit im Auge gehabt zu haben: „Concedat
michi Summus et summa largitas, ut dominum meum videre merear,
antequam moriar, ut eins perseveranti gracia in benedictione refi-
ciar“. Dies Zusammenstimmen spricht weiter für die Annahme von
Richards Verfasserschaft. Ganz gewiß hätte etwa Kardinal Rayner
bei seiner schroffen und oftmals scharf oppositionellen Haltung der
römischen Kurie gegenüber sich so nicht geäußert und überhaupt
den Weihrauch mehr gespart, als es hier geschieht; denn drei Viertel
des ganzen Schreibens sind ja angefüllt mit Lobeserhebungen des
Papstes, die nach unserem Gefühl einem Vorgesetzten gegenüber
die Grenze des guten Geschmackes weit hinter sich lassen. Freilich,
Kardinal Richard wird seinen Adressaten gekannt und gewußt
haben, was man ihm bieten durfte; und wenn nun der schon öfter
herangezogene, kurz vor dem 26. April 1246 geschriebene Brief
1 Ep. sei. II, n. 681 VIII.