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Karl Hampe:
terat per potestatem, mortem imperatoris et regis Encii, pollicentes
ipsi Tebaldo se regnum Siciliae per domimm papam cpnctssuros,
sperantes habere magnam virtutem et potestatem a domno papa,
quoniam ipse Bernardinus Rolandi Rubel erat cugnatns domni
papae“1. Was jene Lockung mit dem Königreich betrifft, so hat
sie Rodenberg (S. 44) wenigstens in dieser Form nicht für glaublich
gehalten. In der Tat mag es sich da um eine vergröbernde und
übertreibende Wiedergabe weitgehender territorialer Zusagen han-
deln. Wenn wirklich Friedrich und Enzio beseitigt waren, und
Konrad IV. durch Gegnerschaft jenseits der Alpen festgehalten
wurde, so glaubte der Papst wohl nicht mehr eines fremden könig-
lichen. Kämpen, dem er als Siegespreis die sizilische Krone zu bieten
hatte, zu bedürfen, sondern er hätte wie 1251 und 1254 versucht,
das päpstliche Lehensreich mit Hilfe sizilianischer Kräfte in eigene
Verwaltung zu nehmen. Und da wäre es wohl nicht ganz aus-
geschlossen gewesen, daß er den Haupthelfer mit einer ausgedehnten
Herrschaft bedacht hätte, die freilich ähnlich wie 1254 die Aus-
stattung Manfreds im Grunde nur eine päpstliche Beamtenstellung
gewesen wäre. Übrigens waren es ja auch nur die auf ihren Einfluß
an der Kurie vertrauenden Verwandten des Papstes, denen jene
Verlockung zugeschrieben wird, und Versprechen und Halten wäre
i m Ernstfälle gewiß zweierlei gewesen.
Außer den Verwandten des Papstes haben auch die mittel-
italischen Kardinäle zu einem Teil der Verschworenen schon vor
der Entdeckung Beziehungen unterhalten und ihre Bestrebungen
gefördert, da Innozenz nachher die Kardinäle Raynald, Stephan
und Richard, die für den römischen Bezirk in Betracht kamen, er-
mahnt, die dorthin Geflüchteten, so wie sie es früher in lobenswerter
Weise getan hätten (,,sicut olim laudabiliter“) auch fernerhin zu
unterstützen2. Daß sie in einer so entscheidenden Angelegenheit
ganz auf eigne Hand vorgegangen sein sollten, ist von vornherein
schwer glaublich. Innozenz war kein Mann, der sich seine Wege von
seinen Werkzeugen vorschreiben ließ. Wo er auf solche Selbstherr-
lichkeiten stieß, wie gelegentlich bei dem Kardinal Rayner von
Viterbo, da führte das zu scharfen Konflikten. Die großartige Ein-
heitlichkeit dieser Politik, das Ineinandergreifen der Maßnahmen
auf den verschiedensten Schauplätzen war in der Tat nur möglich,
wenn alles von einem Zentrum aus geleitet wurde.
1 Ebenda. Vgl. auch Ann. S. Rudberti Salisb., M. G. SS. 9,"787: „de
consilio ut asseritur Lombardorum“. 2 Ep. sei. II n. 164.
Karl Hampe:
terat per potestatem, mortem imperatoris et regis Encii, pollicentes
ipsi Tebaldo se regnum Siciliae per domimm papam cpnctssuros,
sperantes habere magnam virtutem et potestatem a domno papa,
quoniam ipse Bernardinus Rolandi Rubel erat cugnatns domni
papae“1. Was jene Lockung mit dem Königreich betrifft, so hat
sie Rodenberg (S. 44) wenigstens in dieser Form nicht für glaublich
gehalten. In der Tat mag es sich da um eine vergröbernde und
übertreibende Wiedergabe weitgehender territorialer Zusagen han-
deln. Wenn wirklich Friedrich und Enzio beseitigt waren, und
Konrad IV. durch Gegnerschaft jenseits der Alpen festgehalten
wurde, so glaubte der Papst wohl nicht mehr eines fremden könig-
lichen. Kämpen, dem er als Siegespreis die sizilische Krone zu bieten
hatte, zu bedürfen, sondern er hätte wie 1251 und 1254 versucht,
das päpstliche Lehensreich mit Hilfe sizilianischer Kräfte in eigene
Verwaltung zu nehmen. Und da wäre es wohl nicht ganz aus-
geschlossen gewesen, daß er den Haupthelfer mit einer ausgedehnten
Herrschaft bedacht hätte, die freilich ähnlich wie 1254 die Aus-
stattung Manfreds im Grunde nur eine päpstliche Beamtenstellung
gewesen wäre. Übrigens waren es ja auch nur die auf ihren Einfluß
an der Kurie vertrauenden Verwandten des Papstes, denen jene
Verlockung zugeschrieben wird, und Versprechen und Halten wäre
i m Ernstfälle gewiß zweierlei gewesen.
Außer den Verwandten des Papstes haben auch die mittel-
italischen Kardinäle zu einem Teil der Verschworenen schon vor
der Entdeckung Beziehungen unterhalten und ihre Bestrebungen
gefördert, da Innozenz nachher die Kardinäle Raynald, Stephan
und Richard, die für den römischen Bezirk in Betracht kamen, er-
mahnt, die dorthin Geflüchteten, so wie sie es früher in lobenswerter
Weise getan hätten (,,sicut olim laudabiliter“) auch fernerhin zu
unterstützen2. Daß sie in einer so entscheidenden Angelegenheit
ganz auf eigne Hand vorgegangen sein sollten, ist von vornherein
schwer glaublich. Innozenz war kein Mann, der sich seine Wege von
seinen Werkzeugen vorschreiben ließ. Wo er auf solche Selbstherr-
lichkeiten stieß, wie gelegentlich bei dem Kardinal Rayner von
Viterbo, da führte das zu scharfen Konflikten. Die großartige Ein-
heitlichkeit dieser Politik, das Ineinandergreifen der Maßnahmen
auf den verschiedensten Schauplätzen war in der Tat nur möglich,
wenn alles von einem Zentrum aus geleitet wurde.
1 Ebenda. Vgl. auch Ann. S. Rudberti Salisb., M. G. SS. 9,"787: „de
consilio ut asseritur Lombardorum“. 2 Ep. sei. II n. 164.