Papst Innozenz IV. und die sizilische Verschwörung von 1246. 17
waren), daß sie die Sache der Kirche verträten und die Anregung
auf den Papst zurückginge.
Die kuriale Förderung der Flüchtlinge nach geschehener Ent-
deckung, die der Kaiser weiter für die Schuld des Papstes anführt,
kann für unsere Untersuchung wenig ausmachen, da sie natürlich
auch erfolgt sein könnte, wenn Innozenz von den Ereignissen über-
rascht worden wäre. Dagegen muß es als auffällig bezeichnet werden,
daß von seiten des Papstes niemals der Versuch einer Rechtfertigung
gegenüber den kaiserlichen Anschuldigungen gemacht worden ist,
und daß auch sein Biograph Nikolaus von Calvi sich hinsichtlich
der Vorgänge von Grosseto vollständig in Schweigen hüllt. Eher
könnte man auf Spuren einer andersartigen Rechtfertigung in den
Manifesten des Papstes aus dieser Zeit hinweisen1. Man begegnet
da in Anlehnung an Bibelverse mehrfach Worten, die auf den Tod
des sündigen Gegners hinzuarbeiten scheinen und ihn. als rechtmäßig
und notwendig erklären. So heißt es das eine Mal: „Auch können
wir für uns nicht größere Verdienste der Heiligkeit beanspruchen als
für Paulus, das auserwählte Rüstzeug, der zwischen Schande und
Ruhm auf rechtem Wege wandelte wie ein Verführer und doch
Wahrhaftiger, dessen Beispiel uns lehrt, den Gottlosen ein Geruch
des Todes zum Tod und den andern ein Geruch des Lebens zum
Leben zu sein“2. Das andere Mal werden die Gläubigen aufgerufen:
„Daher müßt Ihr, um zu beweisen, daß Ihr die Gerechtigkeit liebt
und die Sünden hasset, Euch mit den Gerechten freuen und die
Hände im Blut des Sünders waschen, der, wie Ihr seht, im Interesse
des öffentlichen Wohles verurteilt werden mußte“3. Endlich wird
gar an die Aufzählung der Schmähungen Friedrichs gegen seine
Mutter die Kirche die Aufforderung geknüpft, das nicht ungestraft
zu lassen, da ja derjenige, der Vater und Mutter schmähe, eines ge-
setzlichen Todes sterben müsse4. Unwillkürlich drängt sich da doch
1 Es handelt sich um die beiden Stücke Reg. Imp. V, 7584, 7585. In
ihrer Einreihung ist Winkelmann mit Unrecht von Fickers Ansatz in die ersten
Monate von 1246 abgewichen, um sie noch in den Herbst 1245 zu rücken. Denn
Friedrichs Manifest, auf das sie antworten, Reg. Imp. V, 3541 kann doch wegen
der Worte: ,,in hoc ipso vere quod instat“ nur unmittelbar vor Frühlings-
anfang, der freilich für Italien schon etwa in den Februar gesetzt werden
darf, geschrieben und versandt sein.
2 Winkelman \, Acta Imp. II, 697 Z. 23 nach 2. Cor. 2,16.
3 Ebenda S. 699 Z. 15 nach Ps. 57,11.
4 Huill.-Breh. VI, 1,398 nach Exod. 21,17 (und mehrfachen Wieder-
holungen dieser Stelle in der Vulgata). In der Ausdrucksweise dieses päpst-
Sitzung-.sberichle d. Heidelb. Akad., pMlos.-hist. Kl. 1923. 8. Abh.
waren), daß sie die Sache der Kirche verträten und die Anregung
auf den Papst zurückginge.
Die kuriale Förderung der Flüchtlinge nach geschehener Ent-
deckung, die der Kaiser weiter für die Schuld des Papstes anführt,
kann für unsere Untersuchung wenig ausmachen, da sie natürlich
auch erfolgt sein könnte, wenn Innozenz von den Ereignissen über-
rascht worden wäre. Dagegen muß es als auffällig bezeichnet werden,
daß von seiten des Papstes niemals der Versuch einer Rechtfertigung
gegenüber den kaiserlichen Anschuldigungen gemacht worden ist,
und daß auch sein Biograph Nikolaus von Calvi sich hinsichtlich
der Vorgänge von Grosseto vollständig in Schweigen hüllt. Eher
könnte man auf Spuren einer andersartigen Rechtfertigung in den
Manifesten des Papstes aus dieser Zeit hinweisen1. Man begegnet
da in Anlehnung an Bibelverse mehrfach Worten, die auf den Tod
des sündigen Gegners hinzuarbeiten scheinen und ihn. als rechtmäßig
und notwendig erklären. So heißt es das eine Mal: „Auch können
wir für uns nicht größere Verdienste der Heiligkeit beanspruchen als
für Paulus, das auserwählte Rüstzeug, der zwischen Schande und
Ruhm auf rechtem Wege wandelte wie ein Verführer und doch
Wahrhaftiger, dessen Beispiel uns lehrt, den Gottlosen ein Geruch
des Todes zum Tod und den andern ein Geruch des Lebens zum
Leben zu sein“2. Das andere Mal werden die Gläubigen aufgerufen:
„Daher müßt Ihr, um zu beweisen, daß Ihr die Gerechtigkeit liebt
und die Sünden hasset, Euch mit den Gerechten freuen und die
Hände im Blut des Sünders waschen, der, wie Ihr seht, im Interesse
des öffentlichen Wohles verurteilt werden mußte“3. Endlich wird
gar an die Aufzählung der Schmähungen Friedrichs gegen seine
Mutter die Kirche die Aufforderung geknüpft, das nicht ungestraft
zu lassen, da ja derjenige, der Vater und Mutter schmähe, eines ge-
setzlichen Todes sterben müsse4. Unwillkürlich drängt sich da doch
1 Es handelt sich um die beiden Stücke Reg. Imp. V, 7584, 7585. In
ihrer Einreihung ist Winkelmann mit Unrecht von Fickers Ansatz in die ersten
Monate von 1246 abgewichen, um sie noch in den Herbst 1245 zu rücken. Denn
Friedrichs Manifest, auf das sie antworten, Reg. Imp. V, 3541 kann doch wegen
der Worte: ,,in hoc ipso vere quod instat“ nur unmittelbar vor Frühlings-
anfang, der freilich für Italien schon etwa in den Februar gesetzt werden
darf, geschrieben und versandt sein.
2 Winkelman \, Acta Imp. II, 697 Z. 23 nach 2. Cor. 2,16.
3 Ebenda S. 699 Z. 15 nach Ps. 57,11.
4 Huill.-Breh. VI, 1,398 nach Exod. 21,17 (und mehrfachen Wieder-
holungen dieser Stelle in der Vulgata). In der Ausdrucksweise dieses päpst-
Sitzung-.sberichle d. Heidelb. Akad., pMlos.-hist. Kl. 1923. 8. Abh.