VIII.1 Der Begriff aparmand.
Das Wort aparmand ist im MhD. häufig genug bezeugt;
s. MhD. 2. 4, 16. 4, 21. 16, 17 (zweimal), 22. 3; 23. 7, 8, 24. 8, 9,
27. 3, 59. 12, 61. 4, 5, 62. 3, 8, 12, 69. 12, 15, 70. 3, 4, 11, 88. 10,
90. 1, 16, 94. 8, 9, 96. 3, a. 7. 7. Sonst habe ich es noch DkM. 710. 10 5
(= DkS. 15. 67. 4) und 749. 2, 5 (= 16. 41. 9, 11), sowie mehrfach
229—231 (= 5. reo f.), ferner PY. 9. 7 Gl., 33. 10 Gl., Sv. 10. 45 (päz.
awarmaß) und PJn. 1. 7 angetroffen.
Was zunächst die an erster Stelle angeführten drei Dk.Stellen
angeht, so ist das Wort SBE. 37. 60 mit "residuary wealtlP, 113 einmal io
mit "surplus property3, einmal mit Tesidue3 übersetzt worden, DkS. 15
Trans!. 72 mit "residuary3, 16 Transl. 31 f. an beiden Stellen mit "sur-
plus of wealthk Das ist aber nur aufgrund der Etymologie (s. u.)
geraten. Die kurzerhand hingeworfenen Angaben im Denkart sind
nicht dazu angetan, für die Bedeutungsbestimmung juristischer Fach- 15
Wörter — ein solches ist aparmand nicht nur an allen MhD.Stellen,
sondern auch an jenen drei Stellen des Dk., die auf den Inhalt juri-
stischer Werke anspielen, — einen Anhalt zu geben, sie setzen deren
Verständnis voraus, mindestens aber die Möglichkeit, sich an den an-
gezogenen Stellen über ihre Bedeutung zu unterrichten; s. dazu Bthl. 20
zSR. 4. 15.
Sonst ist aparmand nicht in juristischem Sinn gebraucht. Zu
Sv. 10. 45 und PJn. 1. 7 wird es von West — und von Modi, der
ihm folgt, — wieder ganz anders, mit "supremacy3 übersetzt. Auch
dafür war nur die Etymologie maßgebend, freilich wieder in etwas 25
anderer Wendung; Neryosayg übersetzt zu Sv. päramparyam "un-
unterbrochene Folge, Tradition3. Ich verweise dafür und für die
übrigen Stellen, sowie für mustaparmänd auf den Anhang.
1 Im vierten Heft dieser Studien (zSH. 4) ist leider die Überschrift VII.
Bürgschaft weggeblieben. HO
Sitzungsberichte Phil.-Hist. Kl. 1923, 9. Abh.
1
Das Wort aparmand ist im MhD. häufig genug bezeugt;
s. MhD. 2. 4, 16. 4, 21. 16, 17 (zweimal), 22. 3; 23. 7, 8, 24. 8, 9,
27. 3, 59. 12, 61. 4, 5, 62. 3, 8, 12, 69. 12, 15, 70. 3, 4, 11, 88. 10,
90. 1, 16, 94. 8, 9, 96. 3, a. 7. 7. Sonst habe ich es noch DkM. 710. 10 5
(= DkS. 15. 67. 4) und 749. 2, 5 (= 16. 41. 9, 11), sowie mehrfach
229—231 (= 5. reo f.), ferner PY. 9. 7 Gl., 33. 10 Gl., Sv. 10. 45 (päz.
awarmaß) und PJn. 1. 7 angetroffen.
Was zunächst die an erster Stelle angeführten drei Dk.Stellen
angeht, so ist das Wort SBE. 37. 60 mit "residuary wealtlP, 113 einmal io
mit "surplus property3, einmal mit Tesidue3 übersetzt worden, DkS. 15
Trans!. 72 mit "residuary3, 16 Transl. 31 f. an beiden Stellen mit "sur-
plus of wealthk Das ist aber nur aufgrund der Etymologie (s. u.)
geraten. Die kurzerhand hingeworfenen Angaben im Denkart sind
nicht dazu angetan, für die Bedeutungsbestimmung juristischer Fach- 15
Wörter — ein solches ist aparmand nicht nur an allen MhD.Stellen,
sondern auch an jenen drei Stellen des Dk., die auf den Inhalt juri-
stischer Werke anspielen, — einen Anhalt zu geben, sie setzen deren
Verständnis voraus, mindestens aber die Möglichkeit, sich an den an-
gezogenen Stellen über ihre Bedeutung zu unterrichten; s. dazu Bthl. 20
zSR. 4. 15.
Sonst ist aparmand nicht in juristischem Sinn gebraucht. Zu
Sv. 10. 45 und PJn. 1. 7 wird es von West — und von Modi, der
ihm folgt, — wieder ganz anders, mit "supremacy3 übersetzt. Auch
dafür war nur die Etymologie maßgebend, freilich wieder in etwas 25
anderer Wendung; Neryosayg übersetzt zu Sv. päramparyam "un-
unterbrochene Folge, Tradition3. Ich verweise dafür und für die
übrigen Stellen, sowie für mustaparmänd auf den Anhang.
1 Im vierten Heft dieser Studien (zSH. 4) ist leider die Überschrift VII.
Bürgschaft weggeblieben. HO
Sitzungsberichte Phil.-Hist. Kl. 1923, 9. Abh.
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