Zum sasanidischen Recht. V.
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ftj-Hjv, das ich vielmehr döset lese und als 3. Sing'. Praes. nehme, und
zwar im Sinn von ‘(es) erweckt Gefallen, gewinnt, besticht, allicit,
perducit’; es ist mit dem vorausgehenden Relativum i zu verbinden,
während das folgende Verbum xvähast (^iwp)1 zum ganzen Satz ge-
hört. Ich übersetze: ‘Denn ich habe die Religion gesucht, nicht jene,
die durch ihr Vorrecht besticht, sondern jene, die wegen ihrer Weis-
heit und Augenscheinlichkeit die verlässigste und annehmbarste ist.'
Die Religion mit dem Vorrecht, die privilegierte Religion ist,
wie schon West aaO. No. 1 richtig angibt, die muhammedanische als
die des herrschenden Volks.
b. Die Stelle PJn. 1. 7 (= AwStudies 113. 18f.) lautet: -*oJ"
))ü 2t «Xxj £oen J -*öv*ü))5 £ har leas hac vat
hunisnih i xves sät bovet u pa aparmänd däret3. D. i. Jedermann
freut sich seines Übeltuns und hält es für sein Vorrecht [, so zu tun].
Ich weise für diese Übersetzung darauf hin, daß man auch bei uns
sagt: er meint, er habe ein Privileg darauf, das zu tun, nämlich was
andern und was überhaupt nicht gestattet ist.
2. Die Stellen mit V-^ev, und 2jV^ey, die
uns DkM. 2.29—231 überliefert sind — im ganzen zehn —4 5, sind mir,
wie ich zu meinem Bedauern, gestehen muß, nicht deutlich geworden.
Im Glossary zum 5. Band der DkS.Ausgabe wird ein
(so!) mit der Bedeutung ‘ancestors, original ascendants, fore-fathers'
(Plural!) verzeichnet, und demgemäß werden die Wörter usw., im
Kapitel ns übersetzt, S. 333 ff.; so zB. die Kapitelüberschrift (5. roo.
1 f.): )>üjo) 6 5105) £ Jr^ev v) £ J ^ -ft (transkribiert
mit • • -s-np • üC • ■ G"p"C)
mit ‘Exposition in the good religion regarding man being the sharer
of (the nature of) his original ancestorh Ich bin dadurch dem Ver-
ständnis nicht näher gekommen. Hat erst der Verfasser7 des Denkart
1 Zur Lesung s. Btiil. WZKM. 29. 81.
2 Von mir ergänzt. 3 Zur Lesung des Ausgangs s. S. 16, Z. 6.
4 In der DkS.Ausgabe sieht der Wortausgang — hinter — mehrfach
anders aus als in DkM.
5 Fehlt in DkM. 6 DkM. richtig J lüji.
7 Der Hauptverfasser; s. West SBE. 37. XXXff.
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ftj-Hjv, das ich vielmehr döset lese und als 3. Sing'. Praes. nehme, und
zwar im Sinn von ‘(es) erweckt Gefallen, gewinnt, besticht, allicit,
perducit’; es ist mit dem vorausgehenden Relativum i zu verbinden,
während das folgende Verbum xvähast (^iwp)1 zum ganzen Satz ge-
hört. Ich übersetze: ‘Denn ich habe die Religion gesucht, nicht jene,
die durch ihr Vorrecht besticht, sondern jene, die wegen ihrer Weis-
heit und Augenscheinlichkeit die verlässigste und annehmbarste ist.'
Die Religion mit dem Vorrecht, die privilegierte Religion ist,
wie schon West aaO. No. 1 richtig angibt, die muhammedanische als
die des herrschenden Volks.
b. Die Stelle PJn. 1. 7 (= AwStudies 113. 18f.) lautet: -*oJ"
))ü 2t «Xxj £oen J -*öv*ü))5 £ har leas hac vat
hunisnih i xves sät bovet u pa aparmänd däret3. D. i. Jedermann
freut sich seines Übeltuns und hält es für sein Vorrecht [, so zu tun].
Ich weise für diese Übersetzung darauf hin, daß man auch bei uns
sagt: er meint, er habe ein Privileg darauf, das zu tun, nämlich was
andern und was überhaupt nicht gestattet ist.
2. Die Stellen mit V-^ev, und 2jV^ey, die
uns DkM. 2.29—231 überliefert sind — im ganzen zehn —4 5, sind mir,
wie ich zu meinem Bedauern, gestehen muß, nicht deutlich geworden.
Im Glossary zum 5. Band der DkS.Ausgabe wird ein
(so!) mit der Bedeutung ‘ancestors, original ascendants, fore-fathers'
(Plural!) verzeichnet, und demgemäß werden die Wörter usw., im
Kapitel ns übersetzt, S. 333 ff.; so zB. die Kapitelüberschrift (5. roo.
1 f.): )>üjo) 6 5105) £ Jr^ev v) £ J ^ -ft (transkribiert
mit • • -s-np • üC • ■ G"p"C)
mit ‘Exposition in the good religion regarding man being the sharer
of (the nature of) his original ancestorh Ich bin dadurch dem Ver-
ständnis nicht näher gekommen. Hat erst der Verfasser7 des Denkart
1 Zur Lesung s. Btiil. WZKM. 29. 81.
2 Von mir ergänzt. 3 Zur Lesung des Ausgangs s. S. 16, Z. 6.
4 In der DkS.Ausgabe sieht der Wortausgang — hinter — mehrfach
anders aus als in DkM.
5 Fehlt in DkM. 6 DkM. richtig J lüji.
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