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Immisch, Otto; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1924/25, 2. Abhandlung): Bemerkungen zur Schrift vom Erhabnen — Heidelberg, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.38944#0033
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Bemerkungen zur Schrift vom Erhabnen.

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Unter den Beispielen hierfür erscheint nun § 18 (aus den Exzerpten
ergänzt): curare vobis in mentem venit, quis ex solitudine infantes
auf erat perituros, nisi auferantur: non curatis, quod solitudines suas
isti beati — die Kapitalisten — ingenuorum ergastulis excolunt.
Diese neben den gleich drauf (auch von Latro § 11) erwähnten
Gladiatorenschulen hier als Grausamkeitsanstalten vorgeführten,
in abgelegner Gegend angelegten ergastula wären wegen der Be-
hauptung, es seien ingenuorum ergastula sozialgeschichtlich höchst
merkwürdig. Aber nach Rhetorenart dürfte Labienus übertrieben
haben. Es kann sich wohl nur um einzelne freigeborne Insassen
dieser Arbeitshäuser handeln; vgl. die Maßregeln gegen solchen
Mißbrauch von seiten des Augustus (Sueton 32) wie Tiberius
(id. 8).
44, 8f. V.\ulen hat hier eine ihm sinnlos scheinende Buch-
stabengruppe ausscheiden zu müssen geglaubt in den Worten ήνίκα
τά -θνητά εαυτών μέρη [καπανητα] έκθαυμάζοιεν, παρέντες αύξειν τά9ά-
νατα. Es wird aber richtiger sein, obwohl das Gegensatzglied nur
einteilig ist, mit Manutius κάνόητα herzustellen, weil dem φιλοπλάτων,
wie längst bemerkt, wieder einmal eine Platonstelle vorschwebt,
diesmal Phaidon 80 ß, wo in den Attributenreiben für άθ-άνατον und
θνητόν das νοητόν und άνόητον nicht fehlen. — Weiterhin, §9,
scheint auch mir die Parenthese über den b'estochnen Richter wegen
des oft beanstandeten und schwerlich zu rechtfertigenden μέν nicht
in Ordnung: άνάγκη γάρ τώ δωροδόκω τά οικεία μέν φαίνεσθτα καλά
και δίκαια. Schon Bi cheler erkannte das Prinzip der Emenda-
tion, wenn er ein Partizipium wollte: τά έωνημένα. Ich halte es aber
wegen einer Stelle, die weiter unten sich anschließt, für so gut wie
sicher, daß dem stoischen Eklektiker hier ein Begriff vorschwebt,
der von Zenon her der Stoa eignet (fr. 197 Am.) und der alsdann
auch von Antiochos in seine peripatetisch-stoische IlarmonisLik ein-
bezogen ward (Stob. II 11.8, 12 u. ö. Wachsm.;), der Begriff der
οίκείωσις, nach Zenon auch die άρχή δικαιοσύνης, los ist die α’ίσ-
1)ησις τού οικείου και άντίληψις, das Seiner-selbst-gewißwerden
und Ja-sagen zum eignen Wesen, indem man es als κατά φύσιν emp-
findet. In diesem Sinn ist nicht nur hier τά οίκειούμενα zu schreiben,
sondern, wie schon angedeutet, auch weiter unten wird eineLücken-
lullung einleuchtend, wo bisher nichts Befriedigendes zu erzielen
war. οπού δε ημών έκάστου τούς όλους ήδη βίους δεκασμοί βραβεύουσι καί
άλλο τριών ϊ)ή ρ α ι -θανάτων καί ένέδραι διαθηκών, το δ’ έκ παντός κερδαί-
νειν ωνουμε-θα τής ψυχής, έκαστος προς τής^οικειώσεως ) ήνδραποδισμένοι,
Sitzungsberichte d. Heidelb. Akäd., philos. hist. Kl. 1924/25. 2. Abh.

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