Die Hausschwelle.
7
Über die bei Plautus überlieferte Form des Wortes ist nach
der sorgfältigen Untersuchung von W. Her.aeus, Philol. 55, 1900,
197 nichts mehr zu sagen; leider läßt sich darnach nicht ent-
scheiden, ob oder wann Plautus sublimem oder sublimen geschrieben
hat1. Dagegen ist der Gebrauch und die Bedeutung des Wortes
noch nicht genügend festgestellt worden; an dieser Unterlassung
liegt es zunächst, daß man über die genannten Vermutungen nicht
hinausgekommen ist. Sublimen muß, wenn man lediglich seine
grammatische Funktion ins Auge faßt, zu den Adverbien gerech-
net werden ; freilich hat es hinsichtlich seiner Gestalt unter allen
altlateinischen Adverbien nicht seinesgleichen. Es als Akkusativ
eines Adjektivs zu fassen, verbietet vor allem Men. 992 illic homo
. . . ablatus sublimen siet. Auch seine Verwendung ist, verglichen
mit der der anderen Adverbien, in höchst merkwürdiger Weise
beschränkt. Daß das Subjekt dieser Verba stets eine Person ist,
kann sich aus dem allgemeinen plautinischen Sprach Charakter er-
klären2, aber wunderbar ist, daß auch die Objekte stets Personen
sind3. Noch merkwürdiger ist, daß das Ziel oder der Ausgangs-
punkt der sublimen-Wendungen stets ein Haus ist, und daß
sublimen nur mit solchen Verben (rapere auferre ferre) verbunden
ist, die ein Hinein- oder Hinaustragen bezeichnen. Trifft eine
dieser beiden Bedingungen nicht zu, so wendet Plautus sublimen
nicht an. Er sagt also z. B., wenn jemand in ein Haus eintritt,
aber nicht getragen wird, und ebenso, wenn jemand aus dem
Hause kommt, me uxor abducit domum As. 937, tuos pater . . . ami-
cam adduxit intro in aedis Merc. 813, hinc abducit quo volt ex hisce
aedibus Merc. 799, abii foras Mo. 878, abeo intro Cas. 142 u. a.;
andererseits gebraucht er rapere auferre ferre, ohne sublimen
hinzuzufügen, wenn der Transport anderswohin geht als in ein
Haus; z. B. Mo. 1133 ego ferare faxo in crucem, Ru. 76 eas ab
saxo fluctus ad terram ferunt, Ru. 356 leno clanculum nos hinc
1 In der Stammhandschrift der Palatini war bald sublimem, bald sublimen
geschrieben; wo die erhaltenen Handschiiften auseinandergehen, hat der Vetus
Camerarii (B) sublimen oder sublim, die beiden andern (CD) sublimem. Der
Palimpsest fehlt an allen Belegstellen.
2 Dagegen hat Vergil, bei dem ja Personifikationen häufig sind, a 10, 144
quem . . . sublime(n) gloria tollit, a δ, 255 quem praepes ab 1(1 a j sublime(ni) pedibus
rapuit Jovis armiger uncis, u. a.
3 Sächliche Objekte z. B. Mil. 1303 aurum, ornamenta omnia ... ad navim
qui ferant (aus dem Hause).
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Über die bei Plautus überlieferte Form des Wortes ist nach
der sorgfältigen Untersuchung von W. Her.aeus, Philol. 55, 1900,
197 nichts mehr zu sagen; leider läßt sich darnach nicht ent-
scheiden, ob oder wann Plautus sublimem oder sublimen geschrieben
hat1. Dagegen ist der Gebrauch und die Bedeutung des Wortes
noch nicht genügend festgestellt worden; an dieser Unterlassung
liegt es zunächst, daß man über die genannten Vermutungen nicht
hinausgekommen ist. Sublimen muß, wenn man lediglich seine
grammatische Funktion ins Auge faßt, zu den Adverbien gerech-
net werden ; freilich hat es hinsichtlich seiner Gestalt unter allen
altlateinischen Adverbien nicht seinesgleichen. Es als Akkusativ
eines Adjektivs zu fassen, verbietet vor allem Men. 992 illic homo
. . . ablatus sublimen siet. Auch seine Verwendung ist, verglichen
mit der der anderen Adverbien, in höchst merkwürdiger Weise
beschränkt. Daß das Subjekt dieser Verba stets eine Person ist,
kann sich aus dem allgemeinen plautinischen Sprach Charakter er-
klären2, aber wunderbar ist, daß auch die Objekte stets Personen
sind3. Noch merkwürdiger ist, daß das Ziel oder der Ausgangs-
punkt der sublimen-Wendungen stets ein Haus ist, und daß
sublimen nur mit solchen Verben (rapere auferre ferre) verbunden
ist, die ein Hinein- oder Hinaustragen bezeichnen. Trifft eine
dieser beiden Bedingungen nicht zu, so wendet Plautus sublimen
nicht an. Er sagt also z. B., wenn jemand in ein Haus eintritt,
aber nicht getragen wird, und ebenso, wenn jemand aus dem
Hause kommt, me uxor abducit domum As. 937, tuos pater . . . ami-
cam adduxit intro in aedis Merc. 813, hinc abducit quo volt ex hisce
aedibus Merc. 799, abii foras Mo. 878, abeo intro Cas. 142 u. a.;
andererseits gebraucht er rapere auferre ferre, ohne sublimen
hinzuzufügen, wenn der Transport anderswohin geht als in ein
Haus; z. B. Mo. 1133 ego ferare faxo in crucem, Ru. 76 eas ab
saxo fluctus ad terram ferunt, Ru. 356 leno clanculum nos hinc
1 In der Stammhandschrift der Palatini war bald sublimem, bald sublimen
geschrieben; wo die erhaltenen Handschiiften auseinandergehen, hat der Vetus
Camerarii (B) sublimen oder sublim, die beiden andern (CD) sublimem. Der
Palimpsest fehlt an allen Belegstellen.
2 Dagegen hat Vergil, bei dem ja Personifikationen häufig sind, a 10, 144
quem . . . sublime(n) gloria tollit, a δ, 255 quem praepes ab 1(1 a j sublime(ni) pedibus
rapuit Jovis armiger uncis, u. a.
3 Sächliche Objekte z. B. Mil. 1303 aurum, ornamenta omnia ... ad navim
qui ferant (aus dem Hause).