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Meister, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1924/25, 3. Abhandlung): Die Hausschwelle in Sprache und Religion der Römer — Heidelberg, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.38945#0016
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16

Karl Meister:

kann hiernach angenommen werden. Und es scheint, daß im
Hochzeitsritus, der so viele Altertümlichkeiten des Brauchs und
der Sprache1 erhalten hat, ein Überrest jener alten Ausdrucksweise
noch um 200 v. Chr. lebendig geblieben ist.
In der possenhaften Darstellung einer römischen Hochzeits-
feier, die den Höhepunkt der plautinischen Casina bildet, sagt
die fingierte pronuba zu der angeblichen Braut beim Verlassen
des Hochzeitshauses (815):
Sensim super attolle limen pedes mea nova nupta
Sospes iter incipe hoc . . .
'Hebe, liebe Neuvermählte, langsam die Füße über die
Schwelle, beginne diesen Weg ohne Schaden . . Λ
Freilich muß diese Lesart geprüft werden. Sie findet sich
in P, während A superatolle Urnen bietet, und ist von Lindsay,
nicht aber von den anderen neueren Herausgebern in den Text
gesetzt worden. Die Trennung der Präposition von ihrem Sub-
stantiv durch ein zwischengestelltes Wort ist auffällig, aber nicht
einzig in ihrer Art2; vielleicht ist sie hier durch das (leider noch
nicht bestimmte) Metrum des Canticums veranlaßt. Dagegen
unterliegen die konkurrierenden Lesarten gewichtigen Bedenken:
super attolle Urnen (so in F) verbietet sich, weil das Altlatein ver-
bale Komposita nur in ganz bestimmten Fällen durch eine zweite
Präposition3 und nie durch super erweitert; supera tolle limen (so
Leo) empfiehlt sich nicht, weil die Form supera für supra erst in
den Hexametern des Cicero und Lucrez auftritt.
Ist aber die Lesart super attolle limen pedes richtig, so kann
sie nichts anderes bedeuten als 'hebe die Füße über die Schwelleb
Wir müssen einen derartigen Zuruf hier erwarten: Verbietet ja
doch altrömische Sitte, die uns Varro bei Servius zu Buc. 8, 29
und Plutarch, quaest. Rom. 29 bezeugen, auf die Lucan 2, 359,

1 Z. B. in dem Spruch quando tu Gaius ego Gaici, mit dem sich die junge
Frau in die Gewalt des Gatten gab, oder in dem (uns unverständlichen) Hochzeits-
ruf talasse (Marquardt-Mau, Privatleben der Römer, S. 49. 54).
2 Stich. 453 ite hac secundum vos me; vgl. Merc. 821, Gi. 677; Lindsay,
Synt. Plaut, p. 82.
3 Von den altlateinischen Belegen, die Roensch, Itala u. Vulg. 211 ff. und
Stolz, Hist. Gr. 434 anführen, sind nur disconducere ('schaden'?), dispercutere, ex·
suscitare brauchbar. Aber conducere, percutere, suscitare haben sich durch ihre
semasiologische oder formale Entwicklung von ihren Simplicia entfernt und sind
kaum noch als Komposita empfunden worden.
 
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