Metadaten

Ṭaḥāwī, Aḥmad Ibn-Muḥammad; Schacht, Joseph [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1926/27, 4. Abhandlung): Das kitab aḏkār al-ḥuqūq war-ruhūn aus dem al-ǧāmi' al-kabīr fiš-šurūṭ des abū Ga'far Aḥmad ibn Muḥammad aṭ-Ṭaḥāwī — Heidelberg, 1927

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.38926#0007
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einleitung.

VII

jat al-qadä’ und dem kitäb al-mahädir) der Bibliothek Sebid 'Ah
Pasa in Konstantinopel aufgefunden und hoffe sie ebenfalls ver-
öffentlichen zu können. Korrekturzusatz.]
§ 4. Der Inhalt. Die Schrift ist nach I 8 (vgl. das Vor-
hergehende) für einen «Schreiber» oder Advokaten bestimmt, der
nicht selbst Qädi ist, ebenso wie z. B. die des abul-Fadl 'Abdal-
malik at-Tamiml im Gegensatz etwa zu der des Pir Muhammad
ibn Müsä al-BursawI. Es kommt darauf an, die juristischen
Urkunden so zu formulieren, daß die ihnen zugrundeliegenden
Verträge möglichst von keiner Seite für ungültig erklärt werden
können, andererseits aber auch Streitigkeiten der Vertragspartner
nach Möglichkeit erschwert werden. Namentlich das erste ist in
jener alten Zeit wegen des damals noch viel reicheren ihtiläf (ein
interessantes Beispiel I 15 i-1) oft mit Schwierigkeiten verbunden.
Aber auch auf rein formelle Einzelheiten der Urkunden, die mit
rechtlichen Folgen gar nichts zu tun haben, wird genau geachtet;
hier besieht einerseits eine feste Tradition (z. B. I 1 b), die bisweilen
von primitiveren juristischen Vorstellungen zeugt (z. B. I 1 p; I 15a),
andererseits mannigfacher ihtiläf ■— beides ein Beweis dafür, daß
die surüt in der Rechtspraxis eine viel größere Bedeutung hatten,
als ihnen das offizielle System der sari'a zugestehen will, in dem
sie überhaupt keine notwendige Rolle spielen. at-Tahäwi bringt
verschiedene Formulare ganz oder zum Teil und erläutert sie
ausführlich; jene sind innerhalb der zwei Kapitel durchgezählt,
die Erläuterungen durch hinzugefügte diakritische Buchstaben
kenntlich gemacht und nach Bedarf eingeteilt. Weiter brauche
ich den Inhalt dieses ältesten uns erhaltenen hanafitischen surüt-
Werkes hier nicht zu analysieren1), da ich es in der erwähnten
Arbeit im Zusammenhang der ganzen surüt-Literatur behandeln
werde. Ich möchte nur noch seine Wichtigkeit für die Erforschung
der ältesten Geschichte des hanafitischen madhab überhaupt
wegen des hier gesammelten ihtiläf betonen.
§ 5. Die Sprache. Endlich ist auf die interessante Sprache
des Buches hinzuweisen, die manche Abweichung von der
späteren technischen Terminologie der Hanafiten und bis-
weilen schon Vulgarismen zeigt; so finden wir I 1 und oft
UW löWll »lWj o. ä.; Ilc. d. k
b Die iür die Urkundenformen wichtigsten Stellen sind I 15c. d; II lh.
3 (auch ganz am Ende). 5. 6.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften