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Ritter, Gerhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1926/27, 5. Abhandlung): Studien zur Spätscholastik, 3: Neue Quellenstücke zur Theologie des Johann von Wesel — Heidelberg, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.38927#0039
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Studien zur Spätscholastik. III.

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2. Die kritischen Schlußbetrachtungen des Berichterstatters (,,Hu-
jus d. Johannis de Weselia examini et inquisitioni interfui ego
ipseu usw.).
Dafür bietet C mehr gegenüber A:
1. Einen von Clemen (Hist. Vierteljahrsschr. III, 521, Anm. 2)
reproduzierten Satz aus dem Anfang der Beschreibung des
Sitzungsverlaufes am 8.1 Februar;
2. Einige Sätze am Schluß, die auch in B sich finden2;
3. Unmittelbar danach ein Verzeichnis der abzuschwörenden ketze-
rischen Thesen Johann von Wesels, das Clemen a. a. 0. 522 f.
abgedruckt hat;
4. Auf fol. 193v als Schluß des zweiten (Dienstag-)Verhörs3 die
folgenden Sätze: Omnes, qui prius deferisores, fruitores et com-
plices erant, postquam territi ac attoniti perinde ac si Johannem
non cognovissent, dissimulare didicerunt.
Hiernach ist klar, daß A und C auf eine gemeinsame Grund-
lage zurückgehen. Ob diese bereits die in C fehlenden kritischen
Schlußbetrachtungen enthielt, sei einstweilen dahingestellt; die
sog. Paradoxa können — als selbständiges Aktenstück —- hier über-
haupt aus dem Vergleich herausbleiben, ebenso und aus demselben
Grunde die soeben unter 3 erwähnten ketzerischen Thesen. Alle
übrigen Abweichungen von A und C untereinander lassen sich aus
versehentlichen oder gewollten Abkürzungen erklären, die der Ab-
schreiber bzw. erste Herausgeber der Redaktion A an der gemein-
samen Vorlage vorgenommen hat.
Nach alledem kann sich die weitere Betrachtung auf den Ver-
gleich der Prozeßberichte A und B mit Ausschluß des eigentlichen
Verhörs beschränken.
Zunächst ist festzustellen, daß die beiden Schilderungen des
äußeren Prozeßverlaufs literarisch keineswegs unabhängig von
einander entstanden sind. Wörtliche Berührung bzw. Überein-
1 Nicht 11., wie Clemen schreibt!
2 S. 172, Z. 8 y. u. bis 173, Z. 2 = C.l.m. 443, fol. 195v:Item 17 annis
praedicavit in Wormatia. Interrogatus, quando scripserit . . . in publico in
ecclesia Maguntinensi. Es folgen dann die von Clemen (Histor. Vierteljahrs-
schrift III, 522f.) abgedruckten ketzerischen Thesen.
3 Unmittelbar anschließend an: . . . „hoc ignoratis“, bei d’Argentre,
Coli. iud. de novis erroribus I, 2, p. 297a, Z. 25. Der hier Z. 12—-31 stehende
Text findet sich in C in etwas veränderter Reihenfolge: Absatz 8 (Z. 26—31)
vor Absatz 5 (Z. 12ff.).
 
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