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Thomas; Heller, Emmy [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1928/29, 4. Abhandlung): Die Ars dictandi des Thomas von Capua: kritisch erläuterte Edition — Heidelberg, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.39952#0046
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E.mmy Heller:

lands konnten nur in ihren namhaften und bekannten Vertretern
Beachtung finden* * * 4, so daß sich hier sehr wohl noch Nachweise für
Beziehungen unserer ars und ihre Benutzung ergeben können.
Doch macht es nicht den Eindruck, als ob sie sich neben den be-
liebten und bequemen Darstellungen der oberitalienischen Dikta-
toren einer weiteren Verbreitung erfreut hätte: außer einer viel-
leicht stärkeren Entlehnung in der ars dictandi des Kolmarer
Formelbuchs begegnet der Wortlaut ihrer Regelfassung und Begriffs-
setzung nur gelegentlich in den Briefstellern deutscher und franzö-
sischer Provenienz5.

und daneben begegnet noch eine Fülle gänzlich unerschlossenen Materials
beispielsweise,' um nur gelegentlich Notiertes zu nennen, der Cartolarius
eines Magister Gonradin von 1223, Arch. X, S. 644, späterhin der Traktat
des Albertus v. Brescia (1245), ebenda VIII, S. 302. Vgl. auch Tiiurots Erwäh-
nung von z. T. unbekannten italienischen Autoren nach französischen Hss.,
Not. et extr. 22, 2 S. 91 Anm. 6. Von den in kurialem Milieu entstandenen
Sammlungen der Folgezeit hat Marinus von Eboli unbekannte theoretische
Erörterungen, Bresslau S 265, während Berarcl v. Neapel nur Briefe bietet.
Die ars dictandi Richards v. Pofi, Sitzber. Bayr. Ale. 1892, S. 505ff., zeigt keine
Beziehungen zu der unsrigen, ebenso wenig die Heinrichs v. Isernia, wie sie
sich in der IIs.v. Ossegg findet, Petrov, Henrici Italici libri formar. (Petersburg
1906/07) II S. *124. Dagegen sind in einem lexikalischen Werk, wie das
Catholicon des Johann Balbi v. Genua vom Ende des 13. Jahrhunderts die
Definitionen für epistola und salutatio mit starker Anlehnung an unsere Ab-
schnitte 3 und 5 gegeben.
4 In der Hauptsache der Umkreis von Werken, den Bresslau bespricht;
doch zeigt ein Blick auf die Abhandlungen von Rockinger oder Valois
und Thurot, welche Menge unbekannter Schriften allerorten noch vorliegt.
Schillmann, Dtsch. Gesch.blätter 13, S. 188 A. 3. zählt mehrere Hundert
nicht bearbeiteter Formelbücher, die er notiert hat.
5 Vgl. Wolff, Der Briefsteller des Thymo v. Erfurt (Diss. 1911) S 76.
Bestimmtermaßen lag unsere Sammlung als Ganzes dem Baumg. Formelb. vor,
das neben den Definitionen für dictamen und epistola vier Stücke aus dem
Briefbestand übernahm (für Abt. A. Nr. 22, 35, 37, für B. Nr. 21). Ebenso
benützte der spätere Arnold v. Protzan unsere Summa, vgl. die Proemium II
Anm. a zitierte Stelle; von Briefen sind Nr. 69 S. 54 der a. a. O. zitierten
Ausgabe Arnolds = Thomas III, 62 (Potth. 10053) und Nr. 47 S. 247
= Thomas I, 61, wobei Arnold beide Male die italienischen Data schema-
tahaft durch schlesische ersetzte. Auch Conrad v. Mure wird unsere ars
wahrscheinlich gekannt haben, wenn er auch nur Boncompagnus und G. Faba
erwähnt, Q. E. S. 414, vgl. seine starke Anlehnung in den Definitionen für
epistola und conclusio, während die Anführung der gleichen Zitate, vgl. Ab-
schnitt 18Anm. b, 22Anm. c, 23Anm. a unserer ars, ersichtlich auf einer di-
rekten und sehr viel ausgiebigeren Quellenbenutzung bei ihm beruht. — Zu
den französischen Vertretern der Briefkunst zeigen sich nur indirekte Ver-
 
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