Metadaten

Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0015
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Terremare und Rom.

•15

Die Deutung des ausgesparten Rechtecks in der Osthälfte
der Stadt bedarf nur weniger Bemerkungen. Über den sakralen
Charakter des Grabens, der sich mit fünf Vertiefungen durch die
Mitte des Platzes von 0. nach W. zieht, hat eine Verschiedenheit
der Meinungen nicht entstehen können. Dennoch hat diese Gewiß-
heit nicht vermocht, eine Fehldeutung der ganzen Anlage auszu-
schließen. Obwohl Pigorini sie zunächst als templum gedeutet
hatte1, hat er sich später durch W. Helbig bestimmen lassen,
in ihr den Keim und Kern einer Burganlage zu sehen: il germe
dal quäle, col procedere dei tempi, si svolse l’arx della cittä italiche
ed il praetorium delP accampamento romano2. Der Fehler liegt
schon in der Gleichsetzung von Praetorium und Arx, die später
zusammenfallen können, aber ursprünglich zwei ganz verschiedene
Typen, die Lagerstadt und die Burgstadt, bezeichnen. Unmittelbar
tritt nur der religiöse Charakter des Platzes heraus. Daß er auch
der Versammlung des Volkes gedient hat, wird man annehmen
können, und es wird sich später dafür noch ein Anhaltspunkt
finden. Daß er auch als Refugium dienen konnte, wird man ebenso
für möglich halten dürfen3. Aber wie die quadratische (doppel-
quadratische) Form sakral ist, so ist auch die an die Steile der
Pfähle getretene Erdaufschüttung primär nicht aus der Absicht
zu erklären, ein Verteidigungswerk zu errichten, sondern aus dem-
selben sakralen Zweck, für den die Gruben unterhalb der aufge-
schütteten Erde noch einen Meter in die gewachsene Erde hinab-
reichen4.
Das Ganze stellt sich dar als eine aus drei Sonderteiien zusam-
mengesetzte Einheit: die Stadt der Lebenden, in ihr die sakrale
Stadt, die Stadt der Toten. Man muß Templum und Friedhof
anders werten als in späteren Städten, da sie durch je einen Graben
1 Rendiconti (S. 10 A. 2) S. 8351'. und im Bull. pal. XXI 1895 S. 74.
2 Helbig in einem Briefe an Pigorini, von diesem mitgeteilt in den
Rendiconti . . . S. 837 und von Scotti 11 sulco . . . S. 36. Ferner Pigorini
im Bull. pal. XXIII 1897 S. 57 A. 8.
3 Varro bei Servius, Aen. II 512: ideo loca sacra civitates habere voluisse,
ne per coniinua aediücia incendia prolaberentur et ut esset, quo confugerent
plerique cum familia sua in periculis. Das ist Deutung nach gelegentlicher
Wirkung, wie Cicero, de lege agraria II 36 und Tacitus, Germania 16 (vgl.
A. De-Marchi in der Rivista di filol. dass. XXX 1902 S. 270f.).
4 In einer Arbeit über die sog. keltischen Viereckschanzen (Germania
XV 1931 S. 3) weist Drexel darauf hin, daß das Fernhalten von Stein und
Holz, der bloße Erdbau, sakral motiviert ist.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften