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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0060
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Eugen Täubler:

Die Öffnung der Grube ist so klein, daß an einen Kult, zu dessen
Feier man in die Grube hinabstieg, nicht gedacht werden kann,
sowenig wie in den Terremaren. So werden wir uns auch den ur-
sprünglichen palatinischen Mundus zu denken haben.
Die notwendige Zusammengehörigkeit der für einen unter-
irdischen Kult bestimmten Grube mit einer quadratischen Um-
hegung* 1 klärt die Festusstelle auf, in der beide Teile der Anlage zu
erkennen sind. Wenn sich das nicht ohne weiteres aus dem Exzerpt
herauslesen ließ, sondern erst durch die Kenntnis des ihm zugrunde
liegenden Sachverhältnisses deutlich wurde, so liegt dies an der zu
großen Kürzung des Verrius Flaccus durch den Exzerptor. Ich
habe bisher den begründenden Relativsatz beiseite gelassen. Er
bezieht sich auf die Roma quadrata (auch äußerlich tritt die Be-
ziehung in den gleichen Worten am Anfang und am Ende des
Satzes heraus), kann aber nicht von einem Platz sondern nur
von einer Grube verstanden werden. Ohne ihn hätten wir sagen
können, daß ubi die allgemeine Beziehung auf die Roma quadrata
anstatt auf die in ihr vorhandene Grube bekommen hat. Statt
dessen nötigt er, zu erkennen, daß der Exzerptor, vielleicht durch
allzu starkes Kürzen verführt, die Roma quadrata nicht als Platz
behandelt, sondern mit dem Mundus identifiziert hat2.
Es kann nun nicht mehr in Frage kommen, daß der Name
Roma quadrata von der palatinischen Stadt auf den Mundus
v. Buhn R. L. V. Marzabotto. — Ich sehe von griechischem Vergleichsmaterial
(vgl. Thulin S. 22f.) und von allen religionsgegeschichtlichen Fragen ah,
da es sich mir nur um die Zusammengehörigkeit von Mundus und Roma
quadrata und ihre Beziehung zu den Terremaren handelt.
1 Vgl. noch, von Thulin herangezogen, C. I. L V 7747 = Dessau Inscr.
sei. 8003 (Genua): intra consaeptum maceria locus deis Manibus consacratus.
2 Zu dicitur ist nach dem Zusammenhang mit dem nächsten Satze
(Ennius, nächste Anmerkung) locus zu ergänzen, nach der oben gegebenen
Erklärung wäre sinngemäßer die Ergänzung mundus. — Den Relativsatz
mit saxo munitus könnte man an sich von dem Platz verstehen. Aber ist dies
schon durch die Beziehung der Roma quadrata auf den Mundus ausgeschlossen,
so ebenso durch inilio. Nach dem Zusammenhang kann man nur die Beziehung
auf das in Pozzarello sichtbare Puteal erwarten: da der Excerptor die Roma
quadrata auf den Mundus bezieht, erklärt er den Namen durch das Quadrat
der Einfassung. Zu dem, was ich darüber Röm. Mitteil. XLI 1926 S. 222ff.
bemerkt habe, füge ich Livius XXII 57, 6 hinzu: Gallus et Galla, Graecus
et Graeca in foro bovario sub terram vivi demissi sunt in locum saxo consaep-
tum, iam ante hostiis humanis, minime Romano sacro, inbutum. Ich glaube,
daß nach diesen beiden Vergleichsbeispielen ein Zweifel über den Sinn des
 
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