Terremare und Rom.
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übertragen wurde, sondern auf die natürlichste Weise ergibt sich
nun, daß er von der Urzelle, dem Tempiuni um den Mundus, auf
die Stadt, die nach dem bei Ovid und Plutarch beschriebenen
Gründungsakt um dieses Urheiligtum herumgelegt wurde, über-
tragen worden ist1.
Aus dem Templum erklärt sich nun auch das Erdopfer: die
im Mundus gedachte Gottheit, wie durch die Bedeckung des
untersten Teils der Grube so im weiteren Sinn auch noch durch
das heilige Quadrat von dem umliegenden Boden der Stadt abge-
schnitten, bekommt (terra petita de vicino solo) Erde nicht vom
Boden benachbarter Gebiete, sondern von dem an den Mundus
erklärenden Satzes nicht bestehen kann. Er ist unabhängig von dem Worte
initio. Doch sei dazu zur Abwehr etwas bemerkt. Ich habe es a. a. O. als
kultische Sonderbezeichnung zu erklären versucht, mit dem Demeterkult
aus Griechenland übernommen: igßocT£Üei,v, slaepxscMLxi = inire als
Ausdruck des Hineingehens in den unterirdischen Kultraum wie des dort
vollzogenen Mysteriums (Citate a. a. O. nach Martin Dibelius); danach
initia Cereris (Varro r. r. II 4, 9, vgl. III 1, 5) u. ä. Bezeichnungen. Parallel
zur Anwendung des Nomens im sakralen Sinn schloß ich vom Verbum,
weil es im Zusammenhang mit dem Kult auch und zunächst
lokal gebraucht wird, auf die Möglichkeit, daß auch das Nomen im kulti-
schen Zusammenhang, seiner ursprünglichen Bedeutung entsprechend, lokal
gebraucht worden sein könne, wenn es auch — wie ich hervorhob — in dieser
Bedeutung sonst nicht vorzukommen scheint. Ich konnte mich für die sprach-
liche Möglichkeit auf keinen Geringeren als Dobeck (Aglaophamus I S. 73
A. d) berufen, der den Ausdruck initia für die eleusinischen Mysterien gegen
Cicero (de leg. II 36) als quasi Hat/rTjpia in ternpli interiora erklärt hat. Diese
Ausführungen, die auf eine Möglichkeit hinweisen sollten, vertrete ich auch
hier. —Nach allem Früheren kann die Art, wie Weinstock mit ihnen verfuhr,
nicht mehr erstaunen machen: er hat — im Namen der durch ihn charakteri-
sierten Wissenschaft — „protestiert“ (S. 121, 1), schon weil initium sonst so
nicht vorkommt, ferner weil es zwar zur Kultsprache gehöre, aber nicht
lokal, und schließlich weil eben wohl der Mundus, aber nicht die Roma quadrata
mit dem Cereskult Zusammenhänge! Daß dieser Protest sich auch gegen
Lobeck richtet ist verschwiegen, daß ich von der kultisch-lokalen Anwendung
des Verbums auf die des Nomens schloß und die Frage nicht die ist, ob das
Nomen ebenso wie das Verbum diese Bedeutung haben könne, ist ebenfalls
verschwiegen, ebenso daß es mir auf den Zusammenhang von Sach- und Wort-
entlehnung und auf die Erklärung des sonst fehlenden Vorkommens mit dem
besonderen Anwendungsbereich ankam. Ich füge nur noch Weinstocks
Erklärung hinzu: „verderbte Überlieferung“.
1 So bei Ennius, Annal. 157, zitiert von Festus z. a. St.: et qui sextus
(so Hertz und Vahlen, überl. quis est) erat Romae regnare quadratae, von
Ennius von der Stadt verstanden, von Festus zur Roma quadrata ante templum
Apollinis zitiert. Von der Stadt auch Dion. Hai. II 65, 3 und Solinus 117.
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übertragen wurde, sondern auf die natürlichste Weise ergibt sich
nun, daß er von der Urzelle, dem Tempiuni um den Mundus, auf
die Stadt, die nach dem bei Ovid und Plutarch beschriebenen
Gründungsakt um dieses Urheiligtum herumgelegt wurde, über-
tragen worden ist1.
Aus dem Templum erklärt sich nun auch das Erdopfer: die
im Mundus gedachte Gottheit, wie durch die Bedeckung des
untersten Teils der Grube so im weiteren Sinn auch noch durch
das heilige Quadrat von dem umliegenden Boden der Stadt abge-
schnitten, bekommt (terra petita de vicino solo) Erde nicht vom
Boden benachbarter Gebiete, sondern von dem an den Mundus
erklärenden Satzes nicht bestehen kann. Er ist unabhängig von dem Worte
initio. Doch sei dazu zur Abwehr etwas bemerkt. Ich habe es a. a. O. als
kultische Sonderbezeichnung zu erklären versucht, mit dem Demeterkult
aus Griechenland übernommen: igßocT£Üei,v, slaepxscMLxi = inire als
Ausdruck des Hineingehens in den unterirdischen Kultraum wie des dort
vollzogenen Mysteriums (Citate a. a. O. nach Martin Dibelius); danach
initia Cereris (Varro r. r. II 4, 9, vgl. III 1, 5) u. ä. Bezeichnungen. Parallel
zur Anwendung des Nomens im sakralen Sinn schloß ich vom Verbum,
weil es im Zusammenhang mit dem Kult auch und zunächst
lokal gebraucht wird, auf die Möglichkeit, daß auch das Nomen im kulti-
schen Zusammenhang, seiner ursprünglichen Bedeutung entsprechend, lokal
gebraucht worden sein könne, wenn es auch — wie ich hervorhob — in dieser
Bedeutung sonst nicht vorzukommen scheint. Ich konnte mich für die sprach-
liche Möglichkeit auf keinen Geringeren als Dobeck (Aglaophamus I S. 73
A. d) berufen, der den Ausdruck initia für die eleusinischen Mysterien gegen
Cicero (de leg. II 36) als quasi Hat/rTjpia in ternpli interiora erklärt hat. Diese
Ausführungen, die auf eine Möglichkeit hinweisen sollten, vertrete ich auch
hier. —Nach allem Früheren kann die Art, wie Weinstock mit ihnen verfuhr,
nicht mehr erstaunen machen: er hat — im Namen der durch ihn charakteri-
sierten Wissenschaft — „protestiert“ (S. 121, 1), schon weil initium sonst so
nicht vorkommt, ferner weil es zwar zur Kultsprache gehöre, aber nicht
lokal, und schließlich weil eben wohl der Mundus, aber nicht die Roma quadrata
mit dem Cereskult Zusammenhänge! Daß dieser Protest sich auch gegen
Lobeck richtet ist verschwiegen, daß ich von der kultisch-lokalen Anwendung
des Verbums auf die des Nomens schloß und die Frage nicht die ist, ob das
Nomen ebenso wie das Verbum diese Bedeutung haben könne, ist ebenfalls
verschwiegen, ebenso daß es mir auf den Zusammenhang von Sach- und Wort-
entlehnung und auf die Erklärung des sonst fehlenden Vorkommens mit dem
besonderen Anwendungsbereich ankam. Ich füge nur noch Weinstocks
Erklärung hinzu: „verderbte Überlieferung“.
1 So bei Ennius, Annal. 157, zitiert von Festus z. a. St.: et qui sextus
(so Hertz und Vahlen, überl. quis est) erat Romae regnare quadratae, von
Ennius von der Stadt verstanden, von Festus zur Roma quadrata ante templum
Apollinis zitiert. Von der Stadt auch Dion. Hai. II 65, 3 und Solinus 117.