Eduard Fraenkel:
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fertur (numerisque fertur lege solutis) wirkt das Gleichnis noch nach,
dann aber wird es aufgegeben; im Maßhalten bewährt sich die reife
Kunst des Dichters. Was Horaz mit numeris lege solutis gemeint
hat, das ist gerade bei unserer jetzt etwas erweiterten Kenntnis der
Pin darischen Dithyramben nicht ohne weiteres klar. Wilamowitz,
Griech. Yerskunst 310, sagt in seiner Analyse des Dithyrambus für
Athen (Fr. 75): ,,Es befremdet, daß hier keine Responsion zu
spüren ist1, die wir nach den letzten Erfahrungen2 auch bei den
Dithyramben erwarten, aber wenn sie allgemein war, konnte Horaz
carm. IV 2, 10 nicht das Gegenteil angeben.“ Dieses Urteil hat
offenbar Heinze in der letzten (siebenten, von 1930) Auflage seines
Kommentars zu folgender Erläuterung veranlaßt: ,,numeris lege
solutis, άπολελυμένοις: danach scheinen Pindars Dithyramben über-
wiegend, wie es von einem, athenischen Fr. 75 feststeht, der Respon-
sion ermangelt zu haben; daß es auch antistrophisch gebaute gab,
hat ein neuerer Fund gelehrt: Pap. Ox. 1604.“ Man sieht, wie
bedenklich dieses Wilamowitz-Heinze sehe Schlußverfahren ist.
In der Tat steht es doch so, daß wir bisher keinen sicher astro-
phischen, wohl aber einen sicher antistrophischen Dithyrambus
Pindars kennen. Diesem Sachverhalt wird allein die vorsichtige
Formulierung von Paul Maas3 gerecht: „Wenn Horaz mit seiner
Charakterisierung der Rhythmik von Pindars Dithyramben als
hiumeri lege solnti’ auf Responsionslosigkeit4 zielt, so überträgt er
irrtümlich die Freiheiten des jüngeren Dithyrambus (Dionys. Hai.
de comp. 19 p. 132) auf Pindar5.“
1 Vorsichtiger Otto Schroeder zu Fr. 75: „astrophus an antistrophicus
fuerit dithyrambus Pindari nobilissimus certo diiudicari nequit“. Mit der An-
gabe des Horaz findet sich Schroeder a. O. wie in dem Schulkommentar zu
seiner Horaz-Auswahl (Velhagen u. Klasing, Bielefeld 1930, S. 50) ziemlich
leicht ab.
2 Gemeint ist das 1919 im 13. Bande der Oxyrh.-Papyri veröffentlichte
große Bruchstück des Dithyrambus für die Thebaner (Πριν μέν ερπε σχοινοτέ-
νειά τ’άοιδά διθυράμβων), das Ο. Schroeder seit 1923 im Supplement der Aus-
gabe gedruckt und in seinem Kommentar zu den Pythien (Leipzig 1922)
S. 115 ff. erläutert hat.
3 Griech. Metrik (Gercke-Norden, Einl. i. d. Altertumsw. I 7) § 72.
4 numeris lege solutis ist in der Tat keineswegs eindeutig.
3 Zu beachten ist in diesem Zusammenhänge noch die Angabe der aus
der Schule des Aristoteles stammenden Problemata XIX 15 (vgl. dazu Wila-
mowitz, Timotheos 96 Anm. 2) διό και οί διθύραμβοι, επειδή μιμητικοί έγένοντο,
αύκέτι έχουσιν άντιστρόφους, πρότερον δέ εΐχον, ferner die bekannte Notiz
des Aristoteles selbst, Rhet. III 9,1409 b 26, über Melanippides, dazu P. Maas
RE. XV 422 Miese responsionslose Weise, von der bei Pindaros und Bakchy-
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fertur (numerisque fertur lege solutis) wirkt das Gleichnis noch nach,
dann aber wird es aufgegeben; im Maßhalten bewährt sich die reife
Kunst des Dichters. Was Horaz mit numeris lege solutis gemeint
hat, das ist gerade bei unserer jetzt etwas erweiterten Kenntnis der
Pin darischen Dithyramben nicht ohne weiteres klar. Wilamowitz,
Griech. Yerskunst 310, sagt in seiner Analyse des Dithyrambus für
Athen (Fr. 75): ,,Es befremdet, daß hier keine Responsion zu
spüren ist1, die wir nach den letzten Erfahrungen2 auch bei den
Dithyramben erwarten, aber wenn sie allgemein war, konnte Horaz
carm. IV 2, 10 nicht das Gegenteil angeben.“ Dieses Urteil hat
offenbar Heinze in der letzten (siebenten, von 1930) Auflage seines
Kommentars zu folgender Erläuterung veranlaßt: ,,numeris lege
solutis, άπολελυμένοις: danach scheinen Pindars Dithyramben über-
wiegend, wie es von einem, athenischen Fr. 75 feststeht, der Respon-
sion ermangelt zu haben; daß es auch antistrophisch gebaute gab,
hat ein neuerer Fund gelehrt: Pap. Ox. 1604.“ Man sieht, wie
bedenklich dieses Wilamowitz-Heinze sehe Schlußverfahren ist.
In der Tat steht es doch so, daß wir bisher keinen sicher astro-
phischen, wohl aber einen sicher antistrophischen Dithyrambus
Pindars kennen. Diesem Sachverhalt wird allein die vorsichtige
Formulierung von Paul Maas3 gerecht: „Wenn Horaz mit seiner
Charakterisierung der Rhythmik von Pindars Dithyramben als
hiumeri lege solnti’ auf Responsionslosigkeit4 zielt, so überträgt er
irrtümlich die Freiheiten des jüngeren Dithyrambus (Dionys. Hai.
de comp. 19 p. 132) auf Pindar5.“
1 Vorsichtiger Otto Schroeder zu Fr. 75: „astrophus an antistrophicus
fuerit dithyrambus Pindari nobilissimus certo diiudicari nequit“. Mit der An-
gabe des Horaz findet sich Schroeder a. O. wie in dem Schulkommentar zu
seiner Horaz-Auswahl (Velhagen u. Klasing, Bielefeld 1930, S. 50) ziemlich
leicht ab.
2 Gemeint ist das 1919 im 13. Bande der Oxyrh.-Papyri veröffentlichte
große Bruchstück des Dithyrambus für die Thebaner (Πριν μέν ερπε σχοινοτέ-
νειά τ’άοιδά διθυράμβων), das Ο. Schroeder seit 1923 im Supplement der Aus-
gabe gedruckt und in seinem Kommentar zu den Pythien (Leipzig 1922)
S. 115 ff. erläutert hat.
3 Griech. Metrik (Gercke-Norden, Einl. i. d. Altertumsw. I 7) § 72.
4 numeris lege solutis ist in der Tat keineswegs eindeutig.
3 Zu beachten ist in diesem Zusammenhänge noch die Angabe der aus
der Schule des Aristoteles stammenden Problemata XIX 15 (vgl. dazu Wila-
mowitz, Timotheos 96 Anm. 2) διό και οί διθύραμβοι, επειδή μιμητικοί έγένοντο,
αύκέτι έχουσιν άντιστρόφους, πρότερον δέ εΐχον, ferner die bekannte Notiz
des Aristoteles selbst, Rhet. III 9,1409 b 26, über Melanippides, dazu P. Maas
RE. XV 422 Miese responsionslose Weise, von der bei Pindaros und Bakchy-