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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0005
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Rituale für Gottesurteile.

des Psalters, sowie das examen in mensuris. Von diesen werden
hängender Kessel und hängendes Brot nur beiläufig erwähnt.
Auch nur annähernd vollständige Rituale fehlen für sie wie auch
für das examen in mensuris1. Für das Ordal des hängenden Psal-
ters besitzen wir außer einem unvollständigen Ritual in einer
Sammelhandschrift des 11. oder 12. Jahrh (XII 4) nur ein alt-
französisches des 12. Jahrhunderts (A 33)2. Der Pflugscharengang
ist nur durch Interpolation im Handeisenritual berücksichtigt3.
Infolgedessen können Gegenstand der folgenden Untersuchung
nur die Ordines für Kaltwasser, heißes Eisen, Kesselfang und
Probebissen sein4.
Die vollständigen Rituale dieser Gottesurteile weichen von-
einander ab und zwar über das hinaus, was sich aus der Verschieden-
heit der Ordalhandlung ergibt. Auch die für die einzelnen Ordale
überlieferten Ordines decken sich nicht völlig. Neben einer Anzahl
im wesentlichen gleichförmiger Rituale, etwa für Kesselfang,
finden sich singuläre Formen. Jedoch ist das Ziel der folgenden
Ausführungen nicht eine Rekonstruktion des Urtextes der einzelnen
Rituale. Diese hätte, auch wenn sie mit einiger Sicherheit gelänge,
1 Am ausführlichsten XVII 6 für hängendes Brot. Zu diesem auch
A 26e; 27c; 28. Zum examen in mensuris neben I 4 Franz II 390 und sach-
lich Brunner—v. Schwerin, DRG. II2 555.
2 Eine hierher gehörende Adjuration glaubt Hel. Wieruszowsici
a. a. 0. nachgewiesen zu haben. Doch ist die Lesung unsicher.
3 Eigentümlich das Gebet X 5. Dagegen in XVI ld ganz ungewöhnlich
Sing, vomer, aber zu aqua (ferrum) aspergatur passend. Vgl. auch die Inter-
polation im Ritual für aqua fervens in XII; Rockinger a. u. S. 10 Anm. 1
a. O. 372.
4 R. Köstler ZRG2 Kan. II 2121 nimmt an, daß in A5o (= VII 2o
und Vln) dem Kesselfang ein Ordal des hängenden Kessels vorangegangen
sei, in A26e und 27 c dem Probebissen ein Ordal des hängenden Brotes.
Dem vermag ich nicht zuzustimmen. Bei der Ausführlichkeit, mit der die
Rituale den Hergang beschreiben, wäre es ganz unverständlich, wenn sie mit
keinem Worte der Bedeutung eines zweiten Ordals gedacht hätten. Dazu
kommt, daß ein urceolus viel zu klein war, als daß in ihm der Kesselfang mög-
lich gewesen wäre (vgl. etwa über ihn Ducange s. v. urceolus und orciolus;
Sleumer, Kirchenlateinisches Wörterbuch (1926) s. v.; Eisenhofer, Hand-
buch der kathol. Liturgik I (1932) 400) und daß beim iudicium panis pendentis
ein anderes Brot verwendet wurde als beim iudicium panis et casei (so schon
Franz, Benediktionen II 360). Man müßte also in jenem Fall einen urceolus
und eine caldaria voraussetzen, in diesem zwei Brote. Dazu aber fehlt jeder
Anhalt und dagegen spricht die Gleichsetzung von urceolus und caldaria
in den beiden genannten Stellen. Es handelt sich um mißverstehende Kon-
taminationen verschiedener Ordale in dem gleichen Ritual.
 
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