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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0006
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Claudius Frh. v. Schwerin:

keinen besonderen Wert für die Erkenntnis der Geschichte der
Gottesurteile, um deretwillen diese Untersuchung unternommen
ist1. Im Vordergründe steht vielmehr die Frage nach dem ursprüng-
lichen Inhalt. Da nämlich die einzelnen Rituale aus zahlreichen
Teilen bestehen, aber doch aus verschiedenen, so ist schon die
Zusammensetzung der ältesten handschriftlich zu erschließenden
Texte ohne nähere Untersuchung nicht sicher. Darüber hinaus
weisen aber die Rituale auch gemeinsame Eestandteile auf, die
gleichwohl aus sachlichen Gründen der ursprünglichen Gestalt
abgesprochen werden müssen oder doch zu Zweifeln Anlaß geben.
Handelt es sich demnach um eine Rekonstruktion nicht des
Wortgefüges, sondern des Inhalts, so erscheint es zweckmäßig, die
Übersichtlichkeit der Darstellung zu fördern durch eine nach der
Verschiedenheit des Inhalts getrennte Behandlung der Ritualteile.
Es werden zunächst für jedes einzelne Ordal die Teile besprochen,
die die Handlungen des Priesters, des Probanden und der sonstigen
Teilnehmer betreffen und das Gerüst des Ordo bilden. Damit sind
aus inneren Gründen die Benediktionen, Exorzismen und Ad-
jurationen zu verbinden. Für sich sollen betrachtet werden eine
am Anfang verschiedener Rituale stehende, mit Inquisitus be-
ginnende Einleitung und einige historische Notizen über die Her-
kunft der Rituale. Außerhalb des Rahmens dieser Untersuchung
liegt die Frage nach der Einordnung der einzelnen Benediktionen,
Adjurationen und Gebete in die Geschichte der liturgischen For-
meln. Sie sieht auch grundsätzlich ab von einer sachlichen Er-
klärung der einzelnen rituellen Vorgänge2.

1.
A. Am häufigsten überliefert ist der Ordo ad iudi cium aquae
frigidae3. Er kommt für sich allein in einiger Vollständigkeit
1 Dieser Zweck ist auch die Ursache des Eingehens auf scheinbar
belanglose Einzelheiten, das in dieser Untersuchung auffallen mag.
2 Die bisherige Literatur ist über eine Erwähnung dieser Rituale und
die Betonung ihres christlichen Ursprungs wenig hinausgekommen. Eine
Ausnahme macht U.Fehr, Gottesurteil und Folter (Festgabe für Stammler
1926) und, daran anknüpfend, Pappenheim, ZRG.2 G.A. 48, 136ff. Doch be-
schränken sich auch diese im wesentlichen auf die Adjurationen und Ex-
orzismen.
3 Ein eigener Ordo für das iudicium aquae fluentis tritt in IV 3, V 3,
VIII 2 auf. Es handelt sich aber nicht um einen besonders gestalteten Hergang,
sondern nur um einzelne ihm eigentümliche Gebete usw. Solche finden sich
 
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