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Tellenbach, Gerd; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1934/35, 1. Abhandlung): Roemischer und christlicher Reichsgedanke in der Liturgie des fruehen Mittelalters — Heidelberg, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.40170#0020
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Gerd Tellenbach:

munere dirigantur et Romana securitas et devotio Christiana. Es ist
hier ohne weiteres klar, daß securitas Romana ebenso wie pax
Romana als geordnete friedliche Weltherrschaft Roms den Begriff
imperium Romanum ausfüllt und geradezu als ein göttliches Ge-
schenk für die Christenheit gilt1.
Eine ähnliche Tragweite kann der Begriff der libertas Romana2
annehmen, der so oft äußerlich neben pax oder securitas steht und
innerlich mit ihnen zusammengehört. Denn auch libertas ist eine
Folge siegreichen Friedens nach außen und der Inbegriff harmoni-
schen Gemeinschaftslebens im Innern. Bei Cicero heißt es, andere
Völker könnten die Knechtschaft erdulden, dem römischen Volk
sei die Freiheit eigentümlich3. Die libertas Romana ist die Freiheit
des eigentlichen Kulturvolkes, der Kulturmenschheit, im Gegen-
satz zu dem inferioren Gemeinschaftsleben des Barbarentums. Noch
Gregor I. formuliert dies so: Darin besteht der Unterschied zwi-
schen den Königen der Barbarenvölker und den Kaisern des römi-
schen Staatswesens, daß jene Herren von Sklaven, diese von Freien
sind4. Weil dies so ist, erscheint auch, nach der von den Stoikern
gegebenen Begründung, der römische Imperialismus sittlich geadelt.
Die Herrschaft der Römer über die anderen ist zu deren Besten.
Die Römer sind den Unterworfenen nicht nur milde Herren, son-
dern die römische Herrschaft bringt, wie Livius sagt, den Besiegten
nicht Knechtschaft, sondern Freiheit5. Was ist nun aber der Ge-
halt dieser, die Kulturwelt beglückenden, zu wahrer Humanität
emporhebenden, römischen Freiheit ? Ein wesentliches Element
der römischen Verfassung ist die auctoritas. Schon senatus aucto-
ritas populique Romani libertas sind ein Begriffspaar gewesen.
Später trat die auctoritas des Augustus und die der folgenden prin-
1 Ygl. u. S. 62 nr. 20 und S. 59 nr. 13. Fuchs erklärt S. 195 sehr zu-
treffend: ,,In dieser Bestimmung durch leges und iura, in denen das, was der
Römer unter Frieden versteht, nach der kulturellen Seite hin ausreichend um-
schrieben ist, gewinnt die pax Romana die volle Bedeutung des imperium
Romanum. Pax bezeichnet den befriedeten Herrschaftsbereich des römischen
Staates und weiterhin geradezu die Kultur, die, wie es schien, sich allein unter
seinem Schutze entwickeln konnte.“
2 Nähere Ausführungen und weitere Belege vgl. künftig bei G. Tellen-
bach, Libertas. Kirche und Weltordnung im Zeitalter des Investiturstreites,
1. Kap., Abschn. II. (Erscheint als Band der von E. Seeberg, E. Caspar und
W. Weber hrsg. Forschungen zur Kirchen- und Geistesgeschichte).
3 Cicero, Phil: VI 19.
4 Gregor I., Reg. XI 4 und XIII 34 (M.G.Epp. II, 263 u. 397).
5 Livius XLV 18, 1.
 
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