Römischer und christlicher Reichsgedanke.
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libro bibliothecae cubiculi kopiert worden1. In diesem aus Rom
importierten Sakramentar nun war natürlich die alte römische Be-
zeichnung der universalen Begriffe stehen gehlieben. Daher kommt
es denn auch, daß sie sich gerade in denjenigen historischen Ge-
beten, die das Aachener Urexemplar enthält, verhältnismäßig oft
bewahrt hat, so im Karfreitagsgebet für den Kaiser, in dem Gebet
für Kriegszeiten ,,Omnipotens deusu und in der schon angeführten
oratio cotidiana: Nostris, quaesumus, domine propitiare temporibus,
ut tuo munere dirigantur et Romana securitas et devotio Christiana.
Allerdings mag in diesem zuletztgenannten Gebet dem christlichen
Bewußtsein schon durch die devotio Christiana genuggetan worden
sein. Aber in einigen Fällen ließ man trotzdem die securitas Ro-
mana einfach fort, da man sie neben dem Ausdruck für „Christen-
heit“ (devotio Christiana) als überflüssig empfinden mochte. Wie
gewissenhaft andererseits zuweilen an der Herstellung des echten
römischen Textes gearbeitet wurde, sieht man in einer Handschrift
von Beauvais, wo das Christianum des Karfreitagsgebetes wieder
in Romanum zurückkorrigiert2 wurde.
Daß sich die christliche Bezeichnung nach 800 im allgemeinen
so rasch durchgesetzt hat,geht teilweise gleichfalls auf textgeschicht-
liche Ursachen zurück. Als Karl der Große vom Papst ein reines
Gregorianisches Sakramentar erbat, scheint man an der Kurie in
Verlegenheit geraten zu sein. Denn es fehlte in der päpstlichen
Bibliothek ein Buch der gewünschten Art. Und so schickte Ha-
drian I. ein für die päpstlichen Stationsgottesdienste zurecht-
gemachtes, gekürztes Sakramentar an den fränkischen Hof3. In
diesem Buche fehlten u. a. auch die meisten der uns hier angehenden
geschichtlichen Gebete. Die Lücken mußten ausgefüllt werden, um
ein für den fränkischen Gottesdienst brauchbares Sakramentar zu
erhalten. Deshalb veranstaltete der Angelsachse Alkuin, den man
Karls des Großen Kultusminister genannt hat, auf Grund des
hadrianischen Gregorianums eine Sakramentarausgabe und fügte
einen Anhang von Meßgebeten hinzu, die er größtenteils einem
1 Vgl. L. Traube, Textgeschichte der regula s. Benedicti, Abhandl. d.
bayr. Akad., phil.-hist. Kl. XXI (1898), 629ff.; F. Maassen, Geschichte der
Quellen und Literatur des kanon. Rechts im Abendland I (1870), 444f.; Lietz-
mann, Liturgiegeschichtl. Quellen III, Einleitung; Ders., Petrus und Paulus
in Rom, S. 47ff.; Ders., JLW IX (1929), 132ff.
2 Vgl. u. S. 33 nr. 2, S. 59 nr. 13 und S. 58 nr. 10.
3 Vgl. Andrieu, Revue des Sciences relig. IX, 372 und 375; Klauser,
Hist. Jb. LI 11, 1811.
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libro bibliothecae cubiculi kopiert worden1. In diesem aus Rom
importierten Sakramentar nun war natürlich die alte römische Be-
zeichnung der universalen Begriffe stehen gehlieben. Daher kommt
es denn auch, daß sie sich gerade in denjenigen historischen Ge-
beten, die das Aachener Urexemplar enthält, verhältnismäßig oft
bewahrt hat, so im Karfreitagsgebet für den Kaiser, in dem Gebet
für Kriegszeiten ,,Omnipotens deusu und in der schon angeführten
oratio cotidiana: Nostris, quaesumus, domine propitiare temporibus,
ut tuo munere dirigantur et Romana securitas et devotio Christiana.
Allerdings mag in diesem zuletztgenannten Gebet dem christlichen
Bewußtsein schon durch die devotio Christiana genuggetan worden
sein. Aber in einigen Fällen ließ man trotzdem die securitas Ro-
mana einfach fort, da man sie neben dem Ausdruck für „Christen-
heit“ (devotio Christiana) als überflüssig empfinden mochte. Wie
gewissenhaft andererseits zuweilen an der Herstellung des echten
römischen Textes gearbeitet wurde, sieht man in einer Handschrift
von Beauvais, wo das Christianum des Karfreitagsgebetes wieder
in Romanum zurückkorrigiert2 wurde.
Daß sich die christliche Bezeichnung nach 800 im allgemeinen
so rasch durchgesetzt hat,geht teilweise gleichfalls auf textgeschicht-
liche Ursachen zurück. Als Karl der Große vom Papst ein reines
Gregorianisches Sakramentar erbat, scheint man an der Kurie in
Verlegenheit geraten zu sein. Denn es fehlte in der päpstlichen
Bibliothek ein Buch der gewünschten Art. Und so schickte Ha-
drian I. ein für die päpstlichen Stationsgottesdienste zurecht-
gemachtes, gekürztes Sakramentar an den fränkischen Hof3. In
diesem Buche fehlten u. a. auch die meisten der uns hier angehenden
geschichtlichen Gebete. Die Lücken mußten ausgefüllt werden, um
ein für den fränkischen Gottesdienst brauchbares Sakramentar zu
erhalten. Deshalb veranstaltete der Angelsachse Alkuin, den man
Karls des Großen Kultusminister genannt hat, auf Grund des
hadrianischen Gregorianums eine Sakramentarausgabe und fügte
einen Anhang von Meßgebeten hinzu, die er größtenteils einem
1 Vgl. L. Traube, Textgeschichte der regula s. Benedicti, Abhandl. d.
bayr. Akad., phil.-hist. Kl. XXI (1898), 629ff.; F. Maassen, Geschichte der
Quellen und Literatur des kanon. Rechts im Abendland I (1870), 444f.; Lietz-
mann, Liturgiegeschichtl. Quellen III, Einleitung; Ders., Petrus und Paulus
in Rom, S. 47ff.; Ders., JLW IX (1929), 132ff.
2 Vgl. u. S. 33 nr. 2, S. 59 nr. 13 und S. 58 nr. 10.
3 Vgl. Andrieu, Revue des Sciences relig. IX, 372 und 375; Klauser,
Hist. Jb. LI 11, 1811.