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Tellenbach, Gerd; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1934/35, 1. Abhandlung): Roemischer und christlicher Reichsgedanke in der Liturgie des fruehen Mittelalters — Heidelberg, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.40170#0033
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Römischer und christlicher Reichsgedanke.

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lichkeit gemäß zu ergänzen ? Diese oder eine ähnliche Erwägung
mag mitgesprochen haben. Allein, es darf darauf m. E. kein zu
großes Gewicht gelegt werden, schon deshalb nicht, weil im ,,Nostris
quaesumus“ eine derartige Ergänzung der Romana securitas nicht
zu bemerken ist. Den vornehmsten Grund für die starke Varia-
bilität des Gebetes und die Vorliebe, es im nationalen Sinne zu
wenden, liegt in seinem besonderen liturgischen Charakter. Die
Karfreitagsgebete gehören in der Liturgie zu der großen Gruppe
der Fürbitten. Fürbitten ähnlicher Art finden sich mindestens seit
dem 7. und 8. Jahrhundert in verschiedenen Teilen des Kanons,
im „Te igitur11, im ,,Memento“ und im „Hane igiturU1, dann im
„Exultet“ bei der Kerzenweihe am Karsamstag und vor allem auch
in den Litaneien am Karsamstag oder dem ersten Fastensonntag,
bei Prozessionen, Ordinationen und anderen Gelegenheiten. Alle
diese Fürbitten sind naturgemäß verhältnismäßig elastische Teile
der Liturgie gewesen, fähiger, sich an die konkrete Situation anzu-
passen. Nie fehlt die Erwähnung der ecclesia und des populus
christianus, daneben aber kommen der Papst, der Bischof, ein Abt
oder sonstiger Würdenträger vor, wenn die betende Gemeinde ein
persönliches Verhältnis zu ihm hat, so auch der Kaiser, König,
Herzog oder die königlichen Beamten und das Heer. Solche Für-
bitten kommen bald vor, bald fehlen sie. Es steht vielfach im Er-
messen des Betenden, sich solcher Persönlichkeiten zu erinnern,
und tut er es, so nennt er sie verständlicherweise so, wie er sie
kennt. Deshalb wird in den verschiedenen Arten von Fürbitten
öfters ein bestimmter Kirchenfürst oder Kaiser oder König nament-
lich genannt1 2. Von Franzosen oder Deutschen wird -— wenigstens
noch im 9. Jahrhundert — für die iudices und den exercitus Fran-
corum3, Francorum et Alamannorum oder Francorum, Romanorum
1 Ygl. A. Ebier, Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kunst-
geschichte des Missale Romanum, Iter Italicum (1896), S. 397 ff.
2 Deshalb bieten derartige Fürbitten bekanntlich auch die wertvollsten
Anhaltspunkte zur Handschriftendatierung. Man denke nur etwa an die Er-
wähnung Lothars I. im Exultet in dem berühmten Paduanus D 47; vgl. Mohl-
berg, Liturgiegeschichtl. Quellen XI, S. XXXIII.
3 Uber das deutsche Reich als regnum Francorum vgl. F. Vigener, Be-
zeichnungen für Volk und Land der Deutschen vom X. bis zum XIII. Jahrh.
(1901), S. 194ff. Es wird mir in diesem Abschnitt über die Fürbitten vielleicht
nicht gelungen sein, stets das Richtige zu treffen, da die Geschichte der Lita-
neien, zu denen auch die Laudes gehören, noch nicht genügend erforscht ist.
Vgl. Heldmann S. 258ff.; F. Probst, Die ältesten römischen Sakramentarien
und Ordines (1892), S. 328ff. P. E. Schramm teilt AUF XI, 313 Anm. 3 mit,
 
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