Metadaten

Brinkmann, Carl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1935/36, 1. Abhandlung): Die Bedeutung der Allmenden im neuen Deutschland — Heidelberg, 1935

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.41984#0016
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Carl Brinkmann:

nehmen, daß es sich hier um verschiedene Erhebungstechnik oder
um Fehlerquellen in den befragten Gemeinden gehandelt habe.
Denn der durch die genannten Jahre begrenzte zwanzigjährige
Zeitraum ist die erste Periode des badischen Verwaltungslibera-
lismus, in der sehr wahrscheinlich die alte Landgemeinde unter dem
Andrang neuer Elemente in dem oben berührten Sinn langsam in
Bewegung geriet. Die Reichsbetriebszählungen seit 1895 scheinen
dann wieder eine rückläufige Entwicklung anzuzeigen. Die ver-
teilte Allmendfläche wird 1895 mit der der Morgenzahl von 1873
ungefähr entsprechenden Ziffer von 42641 ha angegeben, 1907 mit
41145 ha1, 1923 mit 38700 ha2, 1925 aber mit nur noch 23 529 ha.
Und dazu stimmen die Zahlen der Berechtigungen, die allerdings
jetzt nicht mehr berechtigte Personen, sondern berechtigte Betriebe
bedeuten: Es waren 1895: 75730 Betriebe, d. h. etwa drei Viertel
der 1873 berechtigten Personen, 1925 aber nur noch 55994 Betriebe,
ungefähr entsprechend dem Abnehmen der verteilten Allmendfläche.
Zu denken gibt dabei aber eine Bemerkung, die die Reichsstatistik
19253 anläßlich einer Aufgliederung der deutschen Allmendfläche
nach den Größenklassen der daran berechtigten Betriebe macht. Es
wird da zwar zunächst festgestellt, daß die Allmendlose zu 99 v. H.
auf klein- und mittelbäuerliche Betriebe entfallen, und mit Recht
hervorgehoben, daß das auch mit der Erhaltung der Allmenden
vorwiegend in Gebieten mit ausgesprochen bäuerlichen Betriebs-
größen, also im Süden und Westen des Reiches übereinstimme.
Aber weiter heißt es: „Daß die Allmendverfassung tatsächlich keine
Rücksicht auf eine wirtschaftliche Schwächerstellung von Genossen
nahm, beweist die den wachsenden Betriebsgrößen entsprechende
Mehrzuteilung von Allmendland an großbäuerliche und Groß-
betriebe“.
Im Zusammenhang mit den viel umstrittenen Fragen der All-
mendstatistik verdient auch noch eine wenig bekannte, aber sehr
auffällige Tatsache hervorgehoben zu werden. Parallel mit dem
Absinken der Flächen verteilter Allmende ist ein Wachstum der
von der Reichsstatistik sogenannten unverteilten Allmende gegan-
gen, also des nur in Nutzungserträgen den einzelnen Bürgern
zugute kommenden Wald- und Weidelandes ebenso wie der eigent-
lichen Gemeindeforsten und etwa verpachteten Gemeindeäcker.
1 Stat. Jahrbuch für Baden 39 (1912), 42.
2 Die Landwirtschaft in Baden 1925 (Karlsruhe 1927), 10.
3 Statistik des Deutschen Reichs 412, 2, 61.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften