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Carl Brinkmann:
handhing erfuhren die Futterkartoffeln. Der Sicherung des Be-
darfes zwischen der alten und der neuen Ernte sollen Preiszuschläge
dienen, die ah 1. 1. 1937 in Kraft getreten sind. Die Zuschläge
werden als Entschädigung für die eintretenden Verluste durch
Schwund, Fäulnis usw. gegeben bzw. sollen die Verteiler für die
Lagerhaltung entschädigen.
Damit sind die Schwierigkeiten beseitigt, die sich früher bei
guten Kartoffelernten hinsichtlich der Verwertung ergaben. Dem
Erzeuger ist in jedem Falle ein Absatz zu erträglichen Preisen
gesichert — erst von dieser Grundlage aus kann auch angenommen
werden, daß die Bemühungen, durch Ermahnungen und Beleh-
rung die Bauern dahin zu bringen, alle Anstrengungen zur Ver-
besserung der Erträge zu unternehmen, mit der Zeit durchgreifende
Erfolge haben.
Werden als Saatmenge für 1 ha Anbaufläche nach Mün-
zinger (S. 44) 20 dz angenommen, dann werden in Baden bei
69646 ha Kartoffelanbaufläche rund 139000 t Saatgut benötigt,
d. s. 14,3 y. H. der Gesamternte. Der Einfuhrüberschuß nach
Baden betrug im Jahre 1935 nach der Güterverkehrsstatistik
17343 t (mit Einschluß des Verkehrsbezirks Mannheim-Ludwigs-
hafen). Für den Verbrauch bleiben also 851624 t. Für Schwund
setzen wir nach Münzinger 15 v. H. ein, so daß 723884 t ver-
bleiben.
Nach den Buchführungsergebnissen der Landesbauernschaft
Baden beträgt der Eigenverbrauch je Mann und Jahr im Durch-
schnitt der Jahre 1932/35 221 kg Kartoffeln. Münzinger dagegen
kommt nach eigenen Feststellungen auf rund 140 kg Verbrauch je
Kopf der bäuerlichen Bevölkerung. Er erklärt den hohen Ver-
brauch, der auch bei den württembergischen Buchführnngsergeb-
nissen erscheint, durch das Mitzählen der Schweine- und Futter-
kartoffeln. Legen wir nun die Vollpersonenberechnung des Ab-
schnittes über das Getreide zugrunde, d. h. eine nichtbäuerliche
Vollpersonenzahl von 1433870 (einschl. Mannheim-Ludwigshafen)
und rechnen wir einen Verbrauch von 100 kg Kartoffeln für eine
nichtbäuerliche Vollperson und einen Verbrauch von 150 kg für
eine bäuerliche Vollperson (bei 563264 Vollpersonen), so erhalten
wir einen Gesamtnahrungsverbrauch von 227876 t. Bechnen wir
mit Münzinger (S. 48) einen Futterkartoffelbedarf für Schweine
von 5 dz je Schwein, so ergibt sich ein Futterbedarf von 280315 t
(bei 560 630 Schweinen nach der Zählung von 1934). Der Gesamt-
Carl Brinkmann:
handhing erfuhren die Futterkartoffeln. Der Sicherung des Be-
darfes zwischen der alten und der neuen Ernte sollen Preiszuschläge
dienen, die ah 1. 1. 1937 in Kraft getreten sind. Die Zuschläge
werden als Entschädigung für die eintretenden Verluste durch
Schwund, Fäulnis usw. gegeben bzw. sollen die Verteiler für die
Lagerhaltung entschädigen.
Damit sind die Schwierigkeiten beseitigt, die sich früher bei
guten Kartoffelernten hinsichtlich der Verwertung ergaben. Dem
Erzeuger ist in jedem Falle ein Absatz zu erträglichen Preisen
gesichert — erst von dieser Grundlage aus kann auch angenommen
werden, daß die Bemühungen, durch Ermahnungen und Beleh-
rung die Bauern dahin zu bringen, alle Anstrengungen zur Ver-
besserung der Erträge zu unternehmen, mit der Zeit durchgreifende
Erfolge haben.
Werden als Saatmenge für 1 ha Anbaufläche nach Mün-
zinger (S. 44) 20 dz angenommen, dann werden in Baden bei
69646 ha Kartoffelanbaufläche rund 139000 t Saatgut benötigt,
d. s. 14,3 y. H. der Gesamternte. Der Einfuhrüberschuß nach
Baden betrug im Jahre 1935 nach der Güterverkehrsstatistik
17343 t (mit Einschluß des Verkehrsbezirks Mannheim-Ludwigs-
hafen). Für den Verbrauch bleiben also 851624 t. Für Schwund
setzen wir nach Münzinger 15 v. H. ein, so daß 723884 t ver-
bleiben.
Nach den Buchführungsergebnissen der Landesbauernschaft
Baden beträgt der Eigenverbrauch je Mann und Jahr im Durch-
schnitt der Jahre 1932/35 221 kg Kartoffeln. Münzinger dagegen
kommt nach eigenen Feststellungen auf rund 140 kg Verbrauch je
Kopf der bäuerlichen Bevölkerung. Er erklärt den hohen Ver-
brauch, der auch bei den württembergischen Buchführnngsergeb-
nissen erscheint, durch das Mitzählen der Schweine- und Futter-
kartoffeln. Legen wir nun die Vollpersonenberechnung des Ab-
schnittes über das Getreide zugrunde, d. h. eine nichtbäuerliche
Vollpersonenzahl von 1433870 (einschl. Mannheim-Ludwigshafen)
und rechnen wir einen Verbrauch von 100 kg Kartoffeln für eine
nichtbäuerliche Vollperson und einen Verbrauch von 150 kg für
eine bäuerliche Vollperson (bei 563264 Vollpersonen), so erhalten
wir einen Gesamtnahrungsverbrauch von 227876 t. Bechnen wir
mit Münzinger (S. 48) einen Futterkartoffelbedarf für Schweine
von 5 dz je Schwein, so ergibt sich ein Futterbedarf von 280315 t
(bei 560 630 Schweinen nach der Zählung von 1934). Der Gesamt-