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Köhler, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1937/38, 3. Abhandlung): Omnis ecclesia Petri propinqua: Versuch einer religionsgeschichtlichen Deutung — Heidelberg, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.41995#0004
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4

Walther Köhler:

den. Verfasser des „Ediktes“ — war es ein solches und nicht viel-
leicht nur ein „ironisch zu einem Edikt erhobener Satz aus einem
römischen Schreiben1“ ? - Adressat, Sprache (lateinisch oder grie-
chisch ?), Wortlaut, Deutung, sicher ist da nichts. Jeder Forscher
sieht sich daher genötigt, mit bestimmten Voraussetzungen zu ar-
beiten, die ihm die gegebenen erscheinen, auf denen er aufbaut.
Aber es wird genügen, diesen Unterbau knapp zu umreißen und
nicht rückblickend die ganze bisherige Forschung vorzuführen2.
Er wird ferner das Recht zu einer erneuten Behandlung der Frage
durch Aufweis von nach seiner Ansicht vorhandenen Lücken in
den bisherigen Lösungsversuchen zu erhärten haben.
Die nachstehende Untersuchung gründet sich auf folgende
Voraussetzungen :
t. Es handelt sich um eine, Verpflichtung von denen, die es
angeht, heischende amtliche Verfügung (edictum peremptorium3)^
nicht um eine von Tertullian autoritativ emporgesteigerte gelegent-
liche Mitteilung.
2. Ihr Autor ist der Bischof von Rom, nicht der von Kar-
thago.
Dafür spricht schon der von Tertullian dem Autor beigelegte
Titel „pontifex maximus, quod est episcopus episcoporum“, der für
Karthago schlechterdings nicht paßt und schwerlich nur „eine lite-
rarische Figur“ (Ehrhard) ist.
3. Und zwar Bischof Kallist von Rom, nicht Zephyrin.
Die Zuweisung an Kallist gründet sich auf Hippolyt, dessen
Mitteilungen mit denen Tertullians zu kombinieren sind. Die
beiderseitigen Berichte „nötigen gewiß nicht zu der Kombination,
aber schließen sie auch nicht aus“ (v. Soden)4.

1 v. Soden, a. a. 0., vorher schon J. Langen: Geschichte der römischen
Kirche I, 1881, 217.
2 Dafür genügt der Hinweis auf Stoeckius. Die neueste Erörterung der
Frage bietet E. Fascher: Artikel „Petrus“ hei Pauly-Wissowa.
3 Vgl. E. Preuschen: „Tertullians Schriften de paenitentiaund de pudi-
citia“ (Diss. Gießen 1890), 40, Anm. 2. Stoeckius (38ff.) will peremptorium
durch perpetuum ersetzen, weil Tertullian die Verfügung des römischen
Bischofs Kallist in Analogie zu dem Edikt des Kaisers Hadrian setze. Aber
die Änderung ist nicht notwendig. Den Sinn trifft K. Preysing: „Existenz
und Inhalt des Bußediktes Kallisis“ (ZkTh. 43, 1919, 358ff.) gut, wenn er
edictum peremptorium mit ορος gleichsetzt.
4 Ähnlich Fascher. Anders A. Ehrhard: „Urkirche und Frühkatholi-
zismus“, 1935, 260ff.
 
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