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Köhler, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1937/38, 3. Abhandlung): Omnis ecclesia Petri propinqua: Versuch einer religionsgeschichtlichen Deutung — Heidelberg, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.41995#0006
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6

Walther Köhler:

suchungen über die Anfänge der Primatslehre“ 1930 als auch in
ZNW. 1932, 68f. (Zu ,,Tertullians De pudicitia“ 21, 9ff.) sie gegen
Gustav Krüger (Theol. Bl. VI, 1927, Nr. 11) und E. Caspar:
„Geschichte des Papsttums“ I 1930, 26, 572 m. E. entscheidend
zum Siege geführt6. Jons. Haller: „Geschichte des Papsttums“
I 1934, 27 läßt im Text seines Buches den Römer „höhnisch fragen,
ob er wie ein heidnischer Oberpriester und Bischof der Bischöfe
Befehle erlassen, ob er etwa die Vollmacht des Petrus, zu binden
und zu lösen, auch für sich in Anspruch nehmen wolle, weil er
auf dem Stuhl des Petrus sitze7 ?“, um in der Erläuterung mit der
Möglichkeit zu rechnen, daß Kallist die Berufung auf Mt. 16, 19
„mündlich ausgesprochen“ habe. Aber „Tertullian wird auch hier
dem Gegner etwas unterschieben, um ihn wirksam bekämpfen zu
können“. Man muß demgegenüber fragen, wie ausgerechnet Ter-
tullian, der Montanist, diesen folgenschweren Gedanken einer deri-
vatio potestatis Petri ad episcopum hätte erfinden und fälschlich
unterschieben sollen ? Das „potestas Petri derivavit ad te“ darf
nicht mit „weil er auf dem Stuhl des Petrus sitzt“ wiedergegeben
werden, es ist viel mehr. Daß das „Si praesumis“ „hypothetische
Wendung sei“, ist bestenfalls eine Möglichkeit (vgl. Kalbfleisch,
a. a. 0.).
Die kritischen Worte stecken in der Form: omnis ecclesia Petri
propinqua. Wäre sie nicht irgendwie auffallend, sie würde nicht
so verschiedenartig gedeutet worden sein. Wurde sie doch als so
unbequem empfunden, daß sie geändert werden sollte, v. Harnack8
wollte in dem Edikt Roman am ecclesiam Petri propinquam lesen,
Stöckius ad tuam ecclesiam Petri propriam. Nun gibt gewiß die
schlechte Textüberlieferung eine Art Recht zur Textkorrektur, aber
sie bleibt eine ultima ratio, die man vermeiden sollte, wenn sie
vermeidbar ist, da sie sich mit dem Gewicht der Willkür stark
belastet. Die durch Hugo Koch9 zu durchschnittlicher Anerken-
e Vgl. auch K. Adam: „Das sogen. Bußedikt des Papstes Kallistus“,
1917, 47.
7 Ganz ähnlich schon deutet Orsi bei Döllinger: „Hippolyt und Kal-
listus“, 1853, 127.
8 Ecclesia Petri propinqua (Sitzungsbelichte der Preuß. Akademie der
Wissensch. 1927, Nr. 18).
9 Cathedra Petii, 1930, 171'., 21; Kallist und Tertullian, 1920, 91 ff. Die
Zustimmung, die erfand, gibt Koch ZNW. 1932, 72, Anm. an. Dazu kommt
B. Poschmann: „Ecclesia piincipalis“, 1933, 7f. Nicht ganz durchsichtig ist
die Deutung von K. Müller: „Kirchengeschichte“ 1. 1, 1938, 329.
 
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