Cusanus-Studien: III. Kirche u, Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Gues. 5
liehen Organisation in das eine umfassende Gemeinwesen, unter die
eine Kaiserherrschaft, erreicht; und verschmolz doch so am ersten
die der Kirche innewohnende Durchstoßkraft zur Weitumfassung
neubelebend mit dem in sich an Kräften erlahmenden imperialen
Wollen.
Aber auch schon in dem sich erst bildenden Reich der Deut-
schen begann eine eigenartige Vermischung von Staatlichkeit und
Kirchlichkeit, die bald nicht mehr sowohl die Kirche vom Reiche
als das Reich von der Kirche umschlossen sehen läßt. Diese Ver-
bindung ließ für das Reich wie für die Christenheit als solche
Großes an Aufgaben wie Verhängnisvolles an Verlockung und Be-
drängung erstehen. Im Zusammensturz der alten Welt war einem
seits durch das Rischofsamt vielfach eine letzte gemeindliche, zu-
nächst nicht politisch betonte Ordnung aufrechterhalten worden.
Andererseits hatte sich die römische Kirchenorganisation der alten
römischen Regierungsform angegiiehen. Dazu kam, daß Rom, der
Religionsvermittler, auch in einem wesentlichen Maße Erbe und
Vermittler der alten Hochkultur in Lebensform, Kunst und Wissen-
schaft geworden war. Politisch aber brachten die Jahrhunderte
eine Neugruppierung von Völkern und Neugründungen von Rei-
chen, die auch in der Annahme der gleichen Religion und Kultur
auf dem Boden 'des römischen Weltreiches den großen Besiegten
nachfolgen wollten. Und nicht nur für gemeinschaftstragendes
Religions- und Kulturleben, sondern mehr oder weniger auch für
politische Ordnung erschien und wirkte die römisch-kirchliche Or-
ganisation als ehrfürchtig zu duldende und zu achtende, als feste
und stetige, selbst schon traditionsverbundene und andere mit der
Tradition verbindende Autorität. Das in langer und schließlich
weltumspannender Reichsentwickhmg geschulte römische Herr-
schaftsvermögen und -begehren war auch von seiner zunächst letz-
ten sicheren Zufluchtsstätte, vom kirchlichen Boden des ewigen
Rom aus, zu wieder politischer Ausrichtung geneigt; das um so
mehr, als je länger desto ausschließlicher die Römer, meist römische
Adelsgeschlechter, sich als fast alleinige Anwärter auf dem römi-
schen und doch für alle obersten Bischofsstuhl durchsetzten. Und
je mehr auch das römische Volk, das selbst in innervölkischem
Verfall nicht ganz sein altes politisches Erbgut verleugnen konnte,
in politischer Auffassung des Bischofs- und Papstamtes sich später-
hin einem Fremden, insbesondere einem Deutschen immer wieder
in Murren und Aufruhr widersetzte, desto ausgeprägter wurde jenes
liehen Organisation in das eine umfassende Gemeinwesen, unter die
eine Kaiserherrschaft, erreicht; und verschmolz doch so am ersten
die der Kirche innewohnende Durchstoßkraft zur Weitumfassung
neubelebend mit dem in sich an Kräften erlahmenden imperialen
Wollen.
Aber auch schon in dem sich erst bildenden Reich der Deut-
schen begann eine eigenartige Vermischung von Staatlichkeit und
Kirchlichkeit, die bald nicht mehr sowohl die Kirche vom Reiche
als das Reich von der Kirche umschlossen sehen läßt. Diese Ver-
bindung ließ für das Reich wie für die Christenheit als solche
Großes an Aufgaben wie Verhängnisvolles an Verlockung und Be-
drängung erstehen. Im Zusammensturz der alten Welt war einem
seits durch das Rischofsamt vielfach eine letzte gemeindliche, zu-
nächst nicht politisch betonte Ordnung aufrechterhalten worden.
Andererseits hatte sich die römische Kirchenorganisation der alten
römischen Regierungsform angegiiehen. Dazu kam, daß Rom, der
Religionsvermittler, auch in einem wesentlichen Maße Erbe und
Vermittler der alten Hochkultur in Lebensform, Kunst und Wissen-
schaft geworden war. Politisch aber brachten die Jahrhunderte
eine Neugruppierung von Völkern und Neugründungen von Rei-
chen, die auch in der Annahme der gleichen Religion und Kultur
auf dem Boden 'des römischen Weltreiches den großen Besiegten
nachfolgen wollten. Und nicht nur für gemeinschaftstragendes
Religions- und Kulturleben, sondern mehr oder weniger auch für
politische Ordnung erschien und wirkte die römisch-kirchliche Or-
ganisation als ehrfürchtig zu duldende und zu achtende, als feste
und stetige, selbst schon traditionsverbundene und andere mit der
Tradition verbindende Autorität. Das in langer und schließlich
weltumspannender Reichsentwickhmg geschulte römische Herr-
schaftsvermögen und -begehren war auch von seiner zunächst letz-
ten sicheren Zufluchtsstätte, vom kirchlichen Boden des ewigen
Rom aus, zu wieder politischer Ausrichtung geneigt; das um so
mehr, als je länger desto ausschließlicher die Römer, meist römische
Adelsgeschlechter, sich als fast alleinige Anwärter auf dem römi-
schen und doch für alle obersten Bischofsstuhl durchsetzten. Und
je mehr auch das römische Volk, das selbst in innervölkischem
Verfall nicht ganz sein altes politisches Erbgut verleugnen konnte,
in politischer Auffassung des Bischofs- und Papstamtes sich später-
hin einem Fremden, insbesondere einem Deutschen immer wieder
in Murren und Aufruhr widersetzte, desto ausgeprägter wurde jenes