Cusanus-Studien: III. Kirche u. Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Cues. 51
Vom Sakramente her empfängt das Priestertum, Verwal-
tung und Vermittlung des Sakramentes, seinen Wesenscharakter,
und zwar in der Weise, daß um nichts weniger der innere Zusam-
menhang zwischen Sakrament selbst und Gläubigen durch die ganze
Wirklichkeit der Kirche hindurch gewahrt bleibt. Wie das Sakra-
ment hat das Priestertum wirkliches Sein und Bestehen nur aus
und in Christus und dem heiligen Geiste. Nicht ein Mensch, son-
dern Christus wirkt in der Handlangung des Menschen durch den
heiligen Geist. In der priesterlich wirkenden Kirche unterscheidet
man daher als Geist den heiligen Geist, als Seele das Priestertum,
das Priesteramt als solches (sacerdotium), als Leib die Amtstragen-
den, die Priester (sacerdotes). So ist die Stellung des Priestertums
innerhalb des Ganzen der Kirche mit der Seele in ihrer verschie-
denen Bindung und Zugehörigkeit einerseits zum Geiste, anderer-
seits zum Körper zu vergleichen. Als gleichsam die eine Seele in
dem einen Körper aller Gläubigen vermittelt es dem ganzen Körper
und jedem seiner Teile Belebung, Empfindung, Wachstum. Es
trägt Christi Sendung, das Sakrament des göttlichen Willens kund-
zutun und innerhalb des kirchlichen Gesamtkörpers den ununter-
brochenen Opfer- und Fürsprachedienst darzustellen. Ganz all-
gemein gefaßt stehen in ihm die Priester als Christi Entsandte in
dem Auftrag, in allem, was es an verschiedenem Einzelnen gibt,
auf Gottes Verherrlichung und des Volkes Wohl hinzuwirken. -
Das im Priesteramt verwaltete Wirken umschließt eine belebende,
eine erleuchtende und eine leitende Wirkmächtigkeit. D. h. als die
Diener des höchsten Gottes, Christus vertretend, vermitteln die
Priester die Lebenskraft des Sakramentes, verkünden sie das den
Geist erleuchtende Gotteswort. Und in solcher anvertrauten Macht
und Sendung liegt die priesteramtliche Binde- und Lösegewalt be-
gründet. Es ist dies die priesteramtliche Kraft, aus der heraus die
Priester in ihrem Amte entscheiden und richten, verpflichten und
befreien, ordnen und leiten, wie es dem jeweils zugewiesenen Maße
geistlicher Leitungsgewalt und dem von Leben und Ordnung der
Allgemeinheit her Erforderten entspricht. Wie aber der Träger der
priesterlichen Schlüsselgewalt das eine Gesamtpriestertum ist, so
ist auch die eigentliche priesterliche Binde- und Lösegewalt
in allen, die dem Priestertume zugehörend in ihm wirken, die eine
und gleiche, ist sie als eine ganze im Ganzen und jedem seiner
leile; denn die eine Seele ist im Fuße nicht eine größere oder
kleinere als wie dieselbe Seele herrschend im Haupte oder im Her-
Vom Sakramente her empfängt das Priestertum, Verwal-
tung und Vermittlung des Sakramentes, seinen Wesenscharakter,
und zwar in der Weise, daß um nichts weniger der innere Zusam-
menhang zwischen Sakrament selbst und Gläubigen durch die ganze
Wirklichkeit der Kirche hindurch gewahrt bleibt. Wie das Sakra-
ment hat das Priestertum wirkliches Sein und Bestehen nur aus
und in Christus und dem heiligen Geiste. Nicht ein Mensch, son-
dern Christus wirkt in der Handlangung des Menschen durch den
heiligen Geist. In der priesterlich wirkenden Kirche unterscheidet
man daher als Geist den heiligen Geist, als Seele das Priestertum,
das Priesteramt als solches (sacerdotium), als Leib die Amtstragen-
den, die Priester (sacerdotes). So ist die Stellung des Priestertums
innerhalb des Ganzen der Kirche mit der Seele in ihrer verschie-
denen Bindung und Zugehörigkeit einerseits zum Geiste, anderer-
seits zum Körper zu vergleichen. Als gleichsam die eine Seele in
dem einen Körper aller Gläubigen vermittelt es dem ganzen Körper
und jedem seiner Teile Belebung, Empfindung, Wachstum. Es
trägt Christi Sendung, das Sakrament des göttlichen Willens kund-
zutun und innerhalb des kirchlichen Gesamtkörpers den ununter-
brochenen Opfer- und Fürsprachedienst darzustellen. Ganz all-
gemein gefaßt stehen in ihm die Priester als Christi Entsandte in
dem Auftrag, in allem, was es an verschiedenem Einzelnen gibt,
auf Gottes Verherrlichung und des Volkes Wohl hinzuwirken. -
Das im Priesteramt verwaltete Wirken umschließt eine belebende,
eine erleuchtende und eine leitende Wirkmächtigkeit. D. h. als die
Diener des höchsten Gottes, Christus vertretend, vermitteln die
Priester die Lebenskraft des Sakramentes, verkünden sie das den
Geist erleuchtende Gotteswort. Und in solcher anvertrauten Macht
und Sendung liegt die priesteramtliche Binde- und Lösegewalt be-
gründet. Es ist dies die priesteramtliche Kraft, aus der heraus die
Priester in ihrem Amte entscheiden und richten, verpflichten und
befreien, ordnen und leiten, wie es dem jeweils zugewiesenen Maße
geistlicher Leitungsgewalt und dem von Leben und Ordnung der
Allgemeinheit her Erforderten entspricht. Wie aber der Träger der
priesterlichen Schlüsselgewalt das eine Gesamtpriestertum ist, so
ist auch die eigentliche priesterliche Binde- und Lösegewalt
in allen, die dem Priestertume zugehörend in ihm wirken, die eine
und gleiche, ist sie als eine ganze im Ganzen und jedem seiner
leile; denn die eine Seele ist im Fuße nicht eine größere oder
kleinere als wie dieselbe Seele herrschend im Haupte oder im Her-