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Bohnenstädt, Elisabeth; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1938/39, 1. Abhandlung): Kirche und Reich im Schrifttum des Nikolaus von Cues — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.41996#0094
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Elisabeth Bohnen stäkt:

breche und Geltungskraft besitze, rechter Regel gemäß im voraus
freie Unterordnung der freien Christenmenschen; denn diese dür-
fen, wie es aus dem Gesetze christlichen Glaubens und des Natur-
rechtes hervorgeht, nicht außerhalb und über Schranke und Be-
griff der Freiheit gezwungen und behindert, nicht durch Zwangs-
gesetz und Rechtspruch gegen Widerstrebende beherrscht werden59.
Aus der in der Wahl übertragenen Leitungsgewalt aber ergibt
sich für die Untergeordneten die Verpflichtung, den Oberen zu ge-
horchen, wenn immer diese die Schranken, innerhalb deren die
Macht eines jeden umschlossen ist, nicht überschreiten. Und zu
lieben und zu gehorchen, vor allem ihren Königen zu gehorchen,
ist als gleichsam allgemeine menschliche Übereinkunft allen inne-
wohnend. Ist doch der König die alles umschließende Darstellung
und Vertretung des Staates; der Staat die Gemeinschafts-Ange-
legenheit des Volkes, das bedeutet der Bürgerschaft; die Bürger-
schaft die Gesamtheit der Menschen, die zu gegenseitig verbin-
dender Eintracht und Zusammenstimmung gebracht ward. So
bleibt einerseits in der Treue der Untergeordneten die königliche
Erhabenheit und Herr-lichkeit erhalten; in der allgemeinen Ein-
heit hat jedes Königtum seinen Bestand, in der Zerspaltenheit seine
Verwüstung und Vernichtung. Andererseits liegt ja alle Kraft und
Stärke des Volkes in der Einmütigkeit, wenn eine Seele alle beseelt,
ein Herz in allen schlägt. Da herrscht Friede und Festigkeit wie
unter den Gliedern eines Leibes, weil sie eine Seele haben. In sol-
chem Zusammenhang eines einen Körpers kann man das Vater-
land selbst (die volkhaft Zusammengehörenden) dem Gebein ver-
gleichen mit seinem köstlichen Lebensmark und seiner Dauerhaftig-
keit. die einzelnen kommenden und schwindenden Menschen in ihm
dem Fleische. Die Sehnen bezeichnen die Gesetze; wie die Sehnen
in der Mitte zwischen Fleisch und Bein sind, beider Natur zuge-
messen und folgend, so sind die Gesetze auch zwischen weich und
hart, frei und fest in die Mitte gesetzt. Auch die Gesetzes-Seimen
umgeben alle Gelenke der verschiedenen Zusammenfügungen, alle
Glieder, sie in ein gestrafftes Gefüge harmonischer Einheit des einen
Körpers zusammenbindend. Da die Sehnen nach einem vernünf-
tigen und natürlichen Plane über den ganzen Körper hin und her
verlaufen, ist auch das Haupt nicht außerhalb des Gefüges. Im
Haupt aber, im Gehirn haben sie ihren gemeinsamen Verbindungs-
punkt. So hat die höchste Fähigkeit und Gewalt des Hauptes dar-
auf zu achten, daß die Sehnen nicht zu sehr gelockert und nicht
 
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