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Bohnenstädt, Elisabeth; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1938/39, 1. Abhandlung): Kirche und Reich im Schrifttum des Nikolaus von Cues — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.41996#0095
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Cusanus-Studien: III. Kirche u. Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Gues. 85

zu sehr gestrafft werden, wie darauf, daß auch er, der Gesetzes-
geber, nicht aus dem Ganzen herausgenommen werde. Wie die
Sehnen dem bleibenden Gebein fest anhängen, auch wenn das
Fleisch schwindet und erneuert wird, so sollen die Gesetze des
Vaterlandes, insofern sie in steter wesentlicher Führerschaft be-
ruhen, mit ihnen die Rechte des Vaterlandes, stets unverdorben
bewahrt werden. Mit den einzelnen Menschen aber, die oft aus
Trägheit, Unwissenheit oder Schwachheit menschlich versagen,
muß der Fürst wie ein Vater verfahren, nun schonend und behü-
tend, nun verfügend und in verteilendem Eingliedern, nun reini-
gend und strafend, wie es bei Wahrung des Gesetzes dem Heile
eines jeden zuträglich ist60.
2. Der rechte Selbstand des Reiches.
Das körperhafte Gemeinwesen aber (auf das solche größten-
teils aus alten Theorien und Erfahrungen gezogene Erkenntnisse
nicht nur anwendbar sind, sondern mit ihrer Anführung zugleich
angewendet werden) ist das römische Reich, was bedeutet: das
heilige Imperium, die kaiserliche Reichsherrschaft, die bei den
Deutschen ist. Um dies deutsche Kaiserreich geht es in seiner
gradhaft gestuften Ordnung und Gliederung vom untersten der ein-
fachen Laien, die gleichsam die Füße des Reichskörpers darstellen,
über die Ordnungen der Amtmänner, Grafen, Landgrafen und
Markgrafen, der Burggrafen, Statthalter und Herzoge, der Kur-
fürsten und Könige bis hin zum Kaiser, dem Haupt. In diesem
Haupte werden alle geeint, die in ihrer Stellung der Reichsherr-
schaft ferner oder näher zur Hilfe beigeordnet sind; sie alle bilden
mit ihm den Reichsherrschaftskörper. Das Haupt aber, der Kaiser,
überragt in der Fülle seiner Macht alle anderen, hat die Gewalt
über alle dem Reiche Untergeordneten, da ja in ihm und seiner
Gewalt einerseits alle Würden und Ämter des Reichs umschlossen
werden, andererseits alle untergeordnete Gewalt in ihm Vorbild
und Grundmaß hat. Kann man in ihrer Ordnung die Grafen den
Bischöfen und die Herzoge den Erzbischöfen vergleichen, so hat
die kaiserliche Majestät über alle, die der Kaiserherrschaft unter-
stellt sind, die Gewalt, wie entsprechend der römische Patriarch
die ihm untergeordneten Bischöfe der römischen Kirche unter seine
Obrigkeit faßt; und wie unter allen Patriarchen der römische der
erste, so ist es unter allen Königen der römische König. Er ist
der Herr der Welt, der er herrschend vorsteht, und wird Herr der
 
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