Cusanus-Studien: III. Kirche u. Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Cues. 105
den Fürsten und allen den kläglichen, auf jedem Gebiete so schreck-
lich herabgeminderten Zustand des Reiches dar; er führe weiter-
hin aus, was im. ganzen Deutschland und im Arelat noch an kaiser-
lich reichhafter Macht und Kraft vorhanden ist. Auf solche Weise
lasse er den erbarmungswürdigen Zustand der einst so blühenden
und gefürchteten Reichsgewalt einsichtig und klar werden, und
weise noch darauf hin, daß bald der vollständige Untergang herein-
brechen muß, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird. Diese Hilfe
fordere er von denen, die stets die Treuesten und Zuverlässigsten
waren und es immer noch sind und sich dazu durch Gelöbnis und
Schwur verpflichtet haben. — Die ganze Reichsverwaltung ist daran
zugrunde gegangen, daß ihre Zügel zu sehr gelockert wurden. Vor
allem setzten sich die Entstellungen und Mißbräuche von da ab
fest, seitdem Stete und Kraft der Reichskonzile (der Reichstage)
und der kaiserlichen Reichsgerichte schwand. Daher ist deren
Wiedereinführung und -regelung als nächstes und grundlegendes
Heilmittel anzuwenden. In der erneuerten Festlegung und Durch-
führung jährlicher allgemeiner Reichstage liegt also Wurzel,
Ausgangspunkt und erster Anfang zu einer Reform; und es ist
wohl zu glauben, daß nichts der allgemeinen staatlichen Leitung
von mehr Nutzen und Vorteil sei als gerade die Wiedereinführung
solchen heiligen Brauches. Gleich auf diesem gegenwärtigen Basler
Konzile ist mit einem solchen Reichstag anzufangen und für künf-
tige die Aufeinanderfolge zu regeln. Der Kaiser möge daher be-
wirken, daß jährlich — etwa wie früher um die Pfingstzeit — z. B.
in Frankfurt auf sein heiliges Gebot und Geheiß hin sich alle
Großen des Reiches, alle Kurfürsten in eigener Person, alle Fürsten
beider Stände und die Richter einfinden, unter seinem Vorsitz das
heilige Reichskonzil zu feiern, die notwendigen Reformmaßnahmen
zu Vorschlag und Beschluß zu bringen72.
Gründet jeder Bedacht auf Reformation darin, daß gute Vor-
steher, Leiter und Verwalter eingesetzt werden — sieht doch
jeder ein, wie große Gefahr den Untergeordneten droht, wenn jene
nicht gut sind, die das beseelte, das lebendige Gesetz selbst sein
sollen —, so ist im einzelnen die Reform der Kaiserwahl erstes
Erfordernis. Der Kaiser selbst gebe Anordnungen über den Nach-
folger und lasse Vorschau und Vorsorge seiner kaiserlichen Erha-
benheit zu Hilfe kommen. Besonders muß die Wahlversammlung
der Fürsten aufhören, Vernichtungsarbeit am Reiche zu bedeuten.
So oft betritt der Kaiser die Reichsherrschaft nur durch die Türe
den Fürsten und allen den kläglichen, auf jedem Gebiete so schreck-
lich herabgeminderten Zustand des Reiches dar; er führe weiter-
hin aus, was im. ganzen Deutschland und im Arelat noch an kaiser-
lich reichhafter Macht und Kraft vorhanden ist. Auf solche Weise
lasse er den erbarmungswürdigen Zustand der einst so blühenden
und gefürchteten Reichsgewalt einsichtig und klar werden, und
weise noch darauf hin, daß bald der vollständige Untergang herein-
brechen muß, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird. Diese Hilfe
fordere er von denen, die stets die Treuesten und Zuverlässigsten
waren und es immer noch sind und sich dazu durch Gelöbnis und
Schwur verpflichtet haben. — Die ganze Reichsverwaltung ist daran
zugrunde gegangen, daß ihre Zügel zu sehr gelockert wurden. Vor
allem setzten sich die Entstellungen und Mißbräuche von da ab
fest, seitdem Stete und Kraft der Reichskonzile (der Reichstage)
und der kaiserlichen Reichsgerichte schwand. Daher ist deren
Wiedereinführung und -regelung als nächstes und grundlegendes
Heilmittel anzuwenden. In der erneuerten Festlegung und Durch-
führung jährlicher allgemeiner Reichstage liegt also Wurzel,
Ausgangspunkt und erster Anfang zu einer Reform; und es ist
wohl zu glauben, daß nichts der allgemeinen staatlichen Leitung
von mehr Nutzen und Vorteil sei als gerade die Wiedereinführung
solchen heiligen Brauches. Gleich auf diesem gegenwärtigen Basler
Konzile ist mit einem solchen Reichstag anzufangen und für künf-
tige die Aufeinanderfolge zu regeln. Der Kaiser möge daher be-
wirken, daß jährlich — etwa wie früher um die Pfingstzeit — z. B.
in Frankfurt auf sein heiliges Gebot und Geheiß hin sich alle
Großen des Reiches, alle Kurfürsten in eigener Person, alle Fürsten
beider Stände und die Richter einfinden, unter seinem Vorsitz das
heilige Reichskonzil zu feiern, die notwendigen Reformmaßnahmen
zu Vorschlag und Beschluß zu bringen72.
Gründet jeder Bedacht auf Reformation darin, daß gute Vor-
steher, Leiter und Verwalter eingesetzt werden — sieht doch
jeder ein, wie große Gefahr den Untergeordneten droht, wenn jene
nicht gut sind, die das beseelte, das lebendige Gesetz selbst sein
sollen —, so ist im einzelnen die Reform der Kaiserwahl erstes
Erfordernis. Der Kaiser selbst gebe Anordnungen über den Nach-
folger und lasse Vorschau und Vorsorge seiner kaiserlichen Erha-
benheit zu Hilfe kommen. Besonders muß die Wahlversammlung
der Fürsten aufhören, Vernichtungsarbeit am Reiche zu bedeuten.
So oft betritt der Kaiser die Reichsherrschaft nur durch die Türe