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Künßberg, Eberhard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1940/41, 3. Abhandlung): Messerbräuche: Studien zur Rechtsgeschichte und Volkskunde — Heidelberg, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.42022#0006
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6

Einleitung

Rund zwei Dutzend Fälle sind es, in denen uns das Messer
im Rechtsbrauch begegnet, das heißt im Zusammenhang und Zu-
sammenspiel mit einem rechtlich bedeutsamen Vorgang. Diese ver-
schiedenen Anwendungsfälle berühren sich teilweise und erleichtern
so ihr Verständnis. Zunächst aber ist es eine beinahe kaleidoskop-
artige Buntheit, die fast verwirrt. Das Messer wird geschenkt, über-
geben, geworfen, gebrochen, über die Tür gesteckt, in die Erde ge-
steckt, schön gemacht, gewaschen; es dient zur Kraftprobe, als
Zeichen des Einverständnisses und als Strafwerkzeug. Auf einen
gemeinsamen Nenner lassen sich die Fülle der Fälle freilich nicht
bringen; um so weniger, als noch nicht alles geklärt ist.
 
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