Johannes Kymeus: Des Babsts Hercules wider die Deudschen
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Eplie. 4 vnd 5, vnd 1 Cor. 10, vnd in glosa vber das wort Matth. 16:
Du bist Petrus, vnd Augus. libro Retract. vnd vber Johannen! an
vielen orten.
Aber alle andere dignitet, so von den alten dem Römischen
stuel zugegeben werden, kan nicht anders (denn der gemeinen
bewilligung vnd fürzug der grossen Stedte halben) Jus divinum
genennet werden, wie folgen wird.
Vnd zum ersten wider die, so Petrum wollen zum haubt der
Christenheit machen vnd sich mit dem Capitel Sacrosancta be-
liebten, schreibt er li. 2 c. 34, spricht, es sev dieser Canon nicht so
hoch zu achten, denn er sey aus den vnbewerten Episteln, so dem
Anacleto zugeschrieben werden, genomen. Vnd lib.3c . 2: Die Epistel
(spricht er) vnd schrifft, so dem Clementi vnd Anacleto zugeschrie-
ben werden, darauf! etliche hoch bawen vnd wölln damit den löb-
lichen Römischen stuel grösser machen, denn es recht vnd billich
ist, sein villeicht vngewis, wie er auch daselbst redt von der Dona-
tion Constantin , er hab mit allem vleis die Keyserliche vnd Bebst -
liche Acta besichtiget, desgleichen hab er auch der aller gelertisten
bücher, als die Historias Hieronymi, der, alles zu beschreiben, auffs
aller vleissigst war, desgleichen Augustini, Ambrosii vnd der andern
bücher vnd Geschieht der Concilien mit vleiss vberlesen, habe aber
inn den allen nichts erfunden, das sich reyme mit solcher begiffti-
gung Constantini. Beweiset also Cusanus im selbigen capitel mit
vielen tapffern argumenten vnd geschich*ten, das solche Donation
newlich erfunden vnd erficht ist vnd das die schrifft Clementis
vnd Anacleti der alten zeit vnehnlich sein, wie sie sich selbs ver-
raten an vielen orten.
Vnd hat sich der Cusanus durch viel redliche vrsachen dahin
bewegen lassen, solche Donation zu verwerffen. Sonderlich aber
zeigt er an, das man es kaum beweisen wird, das Constantinus solte
solches macht gehabt haben zu thun, darumb, das als dann der
Keyser an solchen vbergebenen orten nicht kondte one den Bapst
Herr sein, welchs er als vnbillich vnd Kevserlicher Maiestat zu
widder verwirfft, wie solches inn folgendem Capitel verfasset ist.
1. [Glossa ad verburn Et super hane petram . . . . id est super Christum/.
2. [Matth. 16, 18. — AUGUSTINUS Retractionum Uber 1 c. 21, Migne
PU 32, 618. — AUGUSTINUS Sermo 76. 244. 270. 295, Migne PU 38,
479, 1148, 1238, 1349J.
9. D. 22 c. 2. 10—12. CC II, 34, S. 296.
12—16. CC III. 2, fol. 53y. 17—23. CC III. 2, fol. 52y.
24ff. Vgl. CC III. 2, fol. 52*ff. 30—34. CC III, 3, fol. 52y.
Bewilligung
der Christen
gibt den für
Zllg.
Des Anacleti
vnd Clementis
schrifft seind
am meisten
ertichtet vnd
new erfunden.
15
Donatio Con-
stantini ist
nichts.
20
*fol. Br
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Eplie. 4 vnd 5, vnd 1 Cor. 10, vnd in glosa vber das wort Matth. 16:
Du bist Petrus, vnd Augus. libro Retract. vnd vber Johannen! an
vielen orten.
Aber alle andere dignitet, so von den alten dem Römischen
stuel zugegeben werden, kan nicht anders (denn der gemeinen
bewilligung vnd fürzug der grossen Stedte halben) Jus divinum
genennet werden, wie folgen wird.
Vnd zum ersten wider die, so Petrum wollen zum haubt der
Christenheit machen vnd sich mit dem Capitel Sacrosancta be-
liebten, schreibt er li. 2 c. 34, spricht, es sev dieser Canon nicht so
hoch zu achten, denn er sey aus den vnbewerten Episteln, so dem
Anacleto zugeschrieben werden, genomen. Vnd lib.3c . 2: Die Epistel
(spricht er) vnd schrifft, so dem Clementi vnd Anacleto zugeschrie-
ben werden, darauf! etliche hoch bawen vnd wölln damit den löb-
lichen Römischen stuel grösser machen, denn es recht vnd billich
ist, sein villeicht vngewis, wie er auch daselbst redt von der Dona-
tion Constantin , er hab mit allem vleis die Keyserliche vnd Bebst -
liche Acta besichtiget, desgleichen hab er auch der aller gelertisten
bücher, als die Historias Hieronymi, der, alles zu beschreiben, auffs
aller vleissigst war, desgleichen Augustini, Ambrosii vnd der andern
bücher vnd Geschieht der Concilien mit vleiss vberlesen, habe aber
inn den allen nichts erfunden, das sich reyme mit solcher begiffti-
gung Constantini. Beweiset also Cusanus im selbigen capitel mit
vielen tapffern argumenten vnd geschich*ten, das solche Donation
newlich erfunden vnd erficht ist vnd das die schrifft Clementis
vnd Anacleti der alten zeit vnehnlich sein, wie sie sich selbs ver-
raten an vielen orten.
Vnd hat sich der Cusanus durch viel redliche vrsachen dahin
bewegen lassen, solche Donation zu verwerffen. Sonderlich aber
zeigt er an, das man es kaum beweisen wird, das Constantinus solte
solches macht gehabt haben zu thun, darumb, das als dann der
Keyser an solchen vbergebenen orten nicht kondte one den Bapst
Herr sein, welchs er als vnbillich vnd Kevserlicher Maiestat zu
widder verwirfft, wie solches inn folgendem Capitel verfasset ist.
1. [Glossa ad verburn Et super hane petram . . . . id est super Christum/.
2. [Matth. 16, 18. — AUGUSTINUS Retractionum Uber 1 c. 21, Migne
PU 32, 618. — AUGUSTINUS Sermo 76. 244. 270. 295, Migne PU 38,
479, 1148, 1238, 1349J.
9. D. 22 c. 2. 10—12. CC II, 34, S. 296.
12—16. CC III. 2, fol. 53y. 17—23. CC III. 2, fol. 52y.
24ff. Vgl. CC III. 2, fol. 52*ff. 30—34. CC III, 3, fol. 52y.
Bewilligung
der Christen
gibt den für
Zllg.
Des Anacleti
vnd Clementis
schrifft seind
am meisten
ertichtet vnd
new erfunden.
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Donatio Con-
stantini ist
nichts.
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