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Kymeus, Johann; Menzel, Ottokar [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1940/41, 6. Abhandlung): Des Babsts Hercules wider die Deudschen: Wittenberg 1538 ; als Beitrag zum Nachleben des Nikolaus von Cues im 16. Jahrhundert — Heidelberg, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.42025#0043
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Johannes Kymeus: Des Babsts*Hercules wider die Deudschen 43
schreibt, das der Welt gewalt viel grösser vnd mechtiger ist denn
der Stadt Rom.
*Item, es sol itzt dis allein ein Christlich Concilium heissen,
welchs der Bapst zuhauff rufft, vnd kein anders. Da sagt Cusanus
auch Nein zu, li. 2 c. 25. Denn also weren die acht Universalia
Concilia nicht Christlich gewesen, die nicht der Bapst, sondern die
Keyser haben zusamen gefordert.
War ist es, das etwan bey den fiirnemsten Patriarchen die
gewalt, ein Concilium zu beruffen, gestanden ist. Aber solchen ge-
walt haben sie aus bewilligung der Gemeine. Weil aber itzt kler-
lich am tag ist, das der Römische Bischoff die limites seiner Juris-
diction vnd formam Christiane Jurisdictionis lengst vberschriten
hat, sag ich, das er nicht mehr ein Bischoff, Patriarch odder Primas
vber die Christen sein mag vnd derhalben gar keinen gewalt hat,
weder von der Gemein, noch von Gott, ein Concilium zu beruffen.
Vnd widerumb, weil das Concilium ein euserliche Zuchtschul
der Christen sein sol, sein alle Christliche Fürsten pflichtig, so offt
solchs von nöten, zu solchen Conciliis mit allem vermögen zu
helffen, nicht anders, denn als ein Oeconomus für Gott pflichtig
ist, seinem haus fürzustehen, das der reine glaube vnd rechte
Christliche zucht, ins haus gebracht, darin bleibe vnd alle Wolffe
davon abgescheuhet werden.
Warumb solt man denn diese sach allein den Geistlichen be-
fehlen, vnd solchen, die am allermeisten zu straffen vnd durch ein
Concilium müssen reformirt werden.
*Aber sie habens lang gerochen, das ein recht Christlich Con-
cilium inen würde zur bittern gall geraten. Darumb faren sie zu
vnd verbieten, die Nationalia Concilia zu halten, die sie auch für
ein Rotterey vnd auffrürisch versamlung ausruffen, vnd wollen da-
zu auch kein Concilium lassen ein General Concilium sein, on allein
das, da es dem Bapst mit seinem beschornen hauffen nach willen
gehet.
Hierumb war es dem Bapst zuthun, da er Dietherum von
Isenburg, vor zeitten Bischoff zu Meintz, so hefftig verfolget mit
sampt seinen gönnern, den Pfaltzgraffen, den Churfürsten zu Bran-
denburg vnd Graffen zu Catzeneinbogen. Er nam im für, ein ver-
3—4. CC II, 25, S. 247.
5—7. CC II, 25, S. 247.
16ff. Vgl' CC III, 7; 9; 15.
33—S. 44, 14. Paraleipomena, S. 440—441.

*fol. Dip

5

10

Der Bapst hat
kein gewalt,
ein Concilium
zu beruffen.

20

25
*fol. Diijr

30

Dietherus
Bischoff zu
Meintz.
35
 
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