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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1942/43, 1. Abhandlung): Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung — Heidelberg, 1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.42031#0021
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Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung

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(Εύμένης) στεφανίτας είναι, τούς άγώνας τούς γινομένους (oder ούς
συντελεί) τα Άθάνα τα Νικαφόρω κτλ. Es ist also festzustellen, daß
die Nikephorien von Eumenes 182 erst begründet worden sind. Nur
in diesem Fall ist die Erwähnung der Brüder und des Demos als
Mitstifter sinnvoll. Die Schärfe und Genauigkeit der griechischen
Urkundensprache entzieht der These Haussouilliers den Boden.
Wie sollen wir dann aber Welles Ergänzung beurteilen ? Ich gehe
aus von der Beobachtung, daß die beiden Fassungen (Nr. 49 und
50) des Einladungsschreibens sich im Gedankengang entsprechen
und im Wortlaut nahe berühren. Hatte Welles in Nr. 49 mit der
Ergänzung [βουλόμενοι δε καί ύμας μ]ετέχειν τών θυσιών καί των άγώ-
νων den Gedanken sehr glücklich wiedergegeben, so können wir in
Nr. 50, Z. lff. mit leichter Mühe denselben Sinn gewinnen: [βουλό-
μενοι δε καί ύμας τάς θυσίας καί τ]ούς άγώνα[ς των Νικηφορίων συν-
τελεΐν σύν άπα]σι τοΐς έπιφανεσ[τάτοις ήμΐν των Ελλήνων κτλ.] Damit
entfällt das einzige scheinbare Zeugnis für eine Umwandlung des ein-
fachen Festes in einen Kranzagon.
Die erwünschte Bestätigung für unsere Auslegung ist nun
aber dem Amphiktionendekret zu entnehmen. Hier wird der
Wunsch des Königs Z. 12 mit der Wendung wiedergegeben: όπως
— — τό τε τέμενος συναποδε[ίξωσι]ν έαυτώ άσυλον καί τούς άγώνας,
ούς διέ[γνω] συντελεΐν, στεφανίτα[ς — — —] άποδείξοινται. Daß άπο-
δείξωνται στεφανίτας zusammengehört, hat der erste Herausgeber
B. Haussouillier angemerkt. Mithin wird die Anerkennung nicht
für ein bestehendes Fest verlangt — das müßte mit άγώνας, ούς
συντελεί1 ausgedrückt werden — sondern für ein erst beschlossenes.
Was schließlich die Antwort der karischen Stadt anbetrifft, so hat
sie für sich allein wegen des schlechten Erhaltungszustandes kei-
nen Wert. Die Z. 9 läßt sich aber in Anlehnung an das Amphiktio-
nendekret einwandfrei ergänzen: καί διεγνωκώς σ[υ]ν[τ]ελ[εΐν άγώ-
νας καί θυσίας τα ’Αθάνα τα Νικαφόρω —· —παρακαλεΐ τον δήμον — —
άποδέξασθαι τούς άγώινας στεφανίτας — —]. So fügen sich alle epi-
graphischen Zeugnisse zu einem einheitlichen Bilde zusammen.
Mit keinem Wort wird, wie auch Ferguson Tribal Gycles 119 zu-
gab, auf das Vorhandensein früherer Nikephoria hingedeutet. Die
1 Aus diesem Grunde kann ich mir Klaffenbachs Lesung von Z. 15 des
Ätolerdekretes ους [συντελεί βασήλεύς Εύμένης in IG. IX l2, 179 nicht zu
eigen machen. Die Parallele des Amphiktionendekretes ους διέ[γνω] συντελεΐν
steht dem entgegen. Es muß bei dem [έθηκε] von Haussouillier sein Be-
wenden haben.
 
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