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Walther Kolbe:
Hypothese von Haussouillier hat ihre Daseinsberechtigung ver-
loren.
Ganz anders geartet ist die Gründungsgeschichte der Leuko-
phryena von Magnesia a. M., aber auch sie ist voller Schwierigkei-
ten. Die feststehenden Eckpfeiler sind auf der einen Seite die Tat-
sache, daß unter dem Stephanephorat des Zenodotos1 * ein Orakel-
spruch von Delphi die Stiftung des Festes befohlen hat, auf der
andern Seite die Aussendung von Werbegesandtschaften im vier-
zehnten Jahre darauf unter dem Stephanephor Moiragoras. Was
hat die lange Pause zwischen den beiden Ereignissen zu bedeuten ?
Wie ist sie zu erklären ? Das sind die Fragen, die sich aufdrängen.
In seinem grundlegenden Aufsatz im Hermes 1901, 496 ff. hat
0. Kern die Vermutung ausgesprochen, daß das anfangs bescheiden
gefeierte Fest erst nach der Fertigstellung des großen Hermogenes-
tempels in einen Kranzagon umgewandelt worden sei. Er hebt
selbst hervor, daß diese Ansicht in der Überlieferung keine Stütze
hat, sondern nur eine zuerst von Max L. Strack in den GGA. 1900,
643f. ausgesprochene Annahme ist. Sie ist gleichwohl heute allge-
mein anerkannt, vgl. Ferguson Tribal Cycles 128ff.; Hiller von
Gärtringen Syll.3 557 A. 4; Kroll RE. s. v. Leukophryena;
Pfister ebda. Suppl. IV s. v. epiphania; L. Robert Rev. d. et.
anc. 1936, 12f.; Welles The Royal Letters 146f.
Unter der Fülle von Antworten, die auf die Werbung der Magne-
ten eingegangen sind, sind diejenigen von besonderer Wichtigkeit,
die ausführlich auf die Gründungsgeschichte eingehen. Wir wollen
sie selbst sprechen lassen. Am Anfang stehe der Beschluß von Mega-
lopolis I. v. Mag 38-^0: πρεσβευταν καί, ·θ-εα[ρών π]α[ρ]αγεγο[νότων]
— — καί. άποδόντων το ψάφισμα, έν ώ κατεκεχ[ωρί,στο] 6 χρησμός ό
γεγονώς ύπό τοΐ Άπόλλωνι τοΐ έν Δε[λφοΐς] λώί,ον ϊμεν καί άμει,νον τοΐς
σεβομένοις ’Άρτεμιν Αευκοφρυηνάν καί τάν πόλιν καί τάν χώραν ίεράν
καί άσυλον νομίζοσιν. Dazu vergleiche man die ähnliche Fassung
der Antwort der Achäer (394) und der Messenier (404). Wel-
chen Gegenstand der angeführte Beschluß von Magnesia
hatte, zeigen beispielhaft die Urkunden von Apollonia (457ff.),
von Mitylene (525= IG. XII s. 138) und Klazomenai (533ff.).
Ihnen ist gemeinsam, daß sie in der Wiedergabe des mit-
gebrachten Beschlusses die Festgründung im unmittelbaren An-
1 I. v. Mag, 16, Z. 11 u. 26. Das julianische Jahr 221/0 steht durch das
genaue Olympiadendatum fest. Dem Jahr Zenodots enspricht der attische
Archon Thrasyphon.
Walther Kolbe:
Hypothese von Haussouillier hat ihre Daseinsberechtigung ver-
loren.
Ganz anders geartet ist die Gründungsgeschichte der Leuko-
phryena von Magnesia a. M., aber auch sie ist voller Schwierigkei-
ten. Die feststehenden Eckpfeiler sind auf der einen Seite die Tat-
sache, daß unter dem Stephanephorat des Zenodotos1 * ein Orakel-
spruch von Delphi die Stiftung des Festes befohlen hat, auf der
andern Seite die Aussendung von Werbegesandtschaften im vier-
zehnten Jahre darauf unter dem Stephanephor Moiragoras. Was
hat die lange Pause zwischen den beiden Ereignissen zu bedeuten ?
Wie ist sie zu erklären ? Das sind die Fragen, die sich aufdrängen.
In seinem grundlegenden Aufsatz im Hermes 1901, 496 ff. hat
0. Kern die Vermutung ausgesprochen, daß das anfangs bescheiden
gefeierte Fest erst nach der Fertigstellung des großen Hermogenes-
tempels in einen Kranzagon umgewandelt worden sei. Er hebt
selbst hervor, daß diese Ansicht in der Überlieferung keine Stütze
hat, sondern nur eine zuerst von Max L. Strack in den GGA. 1900,
643f. ausgesprochene Annahme ist. Sie ist gleichwohl heute allge-
mein anerkannt, vgl. Ferguson Tribal Cycles 128ff.; Hiller von
Gärtringen Syll.3 557 A. 4; Kroll RE. s. v. Leukophryena;
Pfister ebda. Suppl. IV s. v. epiphania; L. Robert Rev. d. et.
anc. 1936, 12f.; Welles The Royal Letters 146f.
Unter der Fülle von Antworten, die auf die Werbung der Magne-
ten eingegangen sind, sind diejenigen von besonderer Wichtigkeit,
die ausführlich auf die Gründungsgeschichte eingehen. Wir wollen
sie selbst sprechen lassen. Am Anfang stehe der Beschluß von Mega-
lopolis I. v. Mag 38-^0: πρεσβευταν καί, ·θ-εα[ρών π]α[ρ]αγεγο[νότων]
— — καί. άποδόντων το ψάφισμα, έν ώ κατεκεχ[ωρί,στο] 6 χρησμός ό
γεγονώς ύπό τοΐ Άπόλλωνι τοΐ έν Δε[λφοΐς] λώί,ον ϊμεν καί άμει,νον τοΐς
σεβομένοις ’Άρτεμιν Αευκοφρυηνάν καί τάν πόλιν καί τάν χώραν ίεράν
καί άσυλον νομίζοσιν. Dazu vergleiche man die ähnliche Fassung
der Antwort der Achäer (394) und der Messenier (404). Wel-
chen Gegenstand der angeführte Beschluß von Magnesia
hatte, zeigen beispielhaft die Urkunden von Apollonia (457ff.),
von Mitylene (525= IG. XII s. 138) und Klazomenai (533ff.).
Ihnen ist gemeinsam, daß sie in der Wiedergabe des mit-
gebrachten Beschlusses die Festgründung im unmittelbaren An-
1 I. v. Mag, 16, Z. 11 u. 26. Das julianische Jahr 221/0 steht durch das
genaue Olympiadendatum fest. Dem Jahr Zenodots enspricht der attische
Archon Thrasyphon.